APA ots news: UNIQA: Kühle Räume, klarer Versicherungsschutz - worauf es bei Klimaanlagen ankommt
Jeder zehnte Haushalt in Österreich verfügt über eine
Klimaanlage. Ob und gegen welche Schäden das Gerät versichert
ist, hängt vor allem von Bauart und Schadensursache ab.
Wien (APA-ots) - Hitzewellen machen Klimaanlagen auch in Österreich für
immer mehr
Menschen zum Thema. Innerhalb von nur vier Jahren hat sich die Zahl
der Haushalte mit Klimaanlage nahezu verdoppelt. Von rund 210.000 im
Jahr 2020 auf 415.000 im Jahr 2024, wie Daten von Statistik Austria (
1) zeigen. Tendenz weiterhin steigend. Damit verfügt inzwischen rund
jeder zehnte österreichische Haushalt über eine Klimaanlage.
Bei der Anschaffung sollte jedoch nicht nur auf Kühlleistung,
Energieverbrauch und fachgerechte Montage geachtet werden. Auch der
Versicherungsschutz verdient einen genaueren Blick.
"Eine Klimaanlage ist eine größere Investition und sollte
entsprechend abgesichert sein. Wer sich für eine solche Anschaffung
entscheidet, sollte diese auch seiner Versicherung melden. So kann
geprüft werden, ob die bestehende Deckung noch ausreichend ist und
welcher Schutz für das neue Gerät besteht. So lässt sich mit einem
kurzen Check einfach sicherstellen, dass die neue Anschaffung im
Schadensfall bestmöglich abgesichert ist" , sagt Peter Humer,
Mitglied des Vorstands für Kunde & Markt Österreich bei UNIQA.
Zwtl.: Check mit Versicherung wird empfohlen
Split-Klimaanlagen bestehen üblicherweise aus einem Innen- und
einem Außengerät und sind fest mit dem Gebäude verbunden. Sie gelten
daher grundsätzlich als Gebäudebestandteil. In der
Eigenheimversicherung sind solche Anlagen gegen jene Gefahren
mitversichert, die in der jeweiligen Polizze vereinbart wurden. Dazu
zählen beispielsweise Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser.
Wird das Außengerät bei einem Sturm beschädigt, kann daher
grundsätzlich die Eigenheimversicherung zuständig sein. Auch über die
Haushaltsversicherung kann Schutz bestehen.
Nicht jeder Schaden an einer Klimaanlage entsteht allerdings
durch ein klassisches versichertes Ereignis. Material- und
Herstellungsfehler, Schäden durch elektrische Energie oder indirekten
Blitzschlag sowie Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder
mechanische Einwirkungen können über eine Haus- und
Wohntechnikversicherung abgedeckt werden. Zusätzliche Risiken
entstehen über das ablaufende Kondenswasser.
Mobile Klimageräte zählen grundsätzlich zum Wohnungsinhalt. Sie
sind damit im Rahmen der vereinbarten Gefahren über die
Haushaltsversicherung mitversichert.
UNIQA empfiehlt deshalb, Klimaanlagen von einem Fachbetrieb
installieren zu lassen und vor der Montage alle erforderlichen
Bewilligungen und Zustimmungen zu klären. Nach der Montage ist es
wichtig, die Versicherung zu informieren. Denn eine Klimaanlage
stellt eine wertsteigernde Anschaffung dar. Ein kurzer Check hilft
festzustellen, ob die Versicherungssumme angepasst werden sollte und
welcher Versicherungsschutz für die Anlage besteht. So kann einfach
geklärt werden, ob für die neue Begleiterin durch die Hitzetage
Versicherungsschutz besteht.
Zwtl.: Q&As
1. Immer mehr Haushalte haben eine Klimaanlage. Gilt dafür
automatisch Versicherungsschutz?
Nicht automatisch. Ob und gegen welche Schäden eine Klimaanlage
versichert ist, hängt vor allem von der Bauart der Anlage und der
jeweiligen Schadensursache ab. Maßgeblich ist außerdem, welche
Risiken in der jeweiligen Polizze vereinbart wurden.
1. Sind fest installierte Split-Klimaanlagen über die
Eigenheimversicherung versichert?
Ja. Split-Klimaanlagen gelten grundsätzlich als
Gebäudebestandteil, da sie fest mit dem Gebäude verbunden sind. Sie
sind daher gegen jene Gefahren versichert, die im Rahmen der
Eigenheimversicherung gedeckt sind, etwa Feuer-, Sturm- oder
Leitungswasserschäden.
1. Wann kann auch die Haushaltsversicherung für Schäden an einer
Klimaanlage aufkommen?
Versicherungsschutz über die Haushaltsversicherung kann bestehen,
wenn die Klimaanlage vom Versicherungsnehmer angeschafft und
eingebracht wurde. Versichert sind dabei grundsätzlich Schäden durch
Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl, sofern keine
Entschädigung aus der Gebäudeversicherung möglich ist.
1. Welche Schäden sind über eine Haus- und Wohntechnikversicherung
abgedeckt?
Eine Haus- und Wohntechnikversicherung kann Schäden abdecken, die
nicht durch klassische Gefahren wie Feuer oder Sturm verursacht
werden. Dazu zählen beispielsweise Material- und Herstellungsfehler,
Schäden durch elektrische Energie oder indirekten Blitzschlag sowie
Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder mechanische Einwirkungen.
1. Sind mobile Klimageräte versichert?
Ja. Mobile Klimageräte zählen grundsätzlich zum Wohnungsinhalt
und sind daher im Rahmen der vereinbarten Gefahren über die
Haushaltsversicherung mitversichert.
1. Warum sollte die Versicherung nach der Installation einer
Klimaanlage informiert werden?
Eine Klimaanlage stellt eine wertsteigernde Anschaffung dar.
Daher empfiehlt es sich, die Versicherung nach der Installation zu
informieren. So kann geprüft werden, ob die bestehende
Versicherungssumme noch ausreichend ist und welcher
Versicherungsschutz für die neue Anlage besteht.
1. Worauf sollten Konsument:innen vor der Installation einer
Klimaanlage achten?
UNIQA empfiehlt, Klimaanlagen von einem Fachbetrieb installieren
zu lassen und bereits vor der Montage alle erforderlichen
Bewilligungen und Zustimmungen einzuholen. Zusätzlich sollte nach der
Installation ein kurzer Versicherungs-Check erfolgen, um den
passenden Versicherungsschutz sicherzustellen.
Bildmaterial von Peter Humer.
(1) Quelle Anzahl Klimaanlagen: Statistik Austria, ods-Datei
https://www.statistik.at/fileadmin/pages/100/10SanierungsmassnahmenK-
limaanlagen20212022.ods
Rückfragehinweis:
Klaus Kraigher
Pressesprecher
UNIQA Insurance Group AG
Telefon: +43 664 8231997
E-Mail: klaus.kraigher@uniqa.at
Website: https://www.uniqa.at
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Quelle: dpa-AFX