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07.07.2026 16:51:08 - Gebäudetyp E: Hubigs Gesetzentwurf fertig

BERLIN (dpa-AFX) - Der seit längerem geplante "Gebäudetyp E" mit einfacheren und billigeren Standards beim Wohnungsbau wird nun konkret. "Der Gesetzentwurf ist fertig", sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) in Berlin. In den nächsten Tagen würden die Pläne der Öffentlichkeit vorgestellt. Beim Gebäudetyp E geht es um vereinfachte Standards, die trotzdem sicher und funktionstüchtig sein sollen.

"Wir brauchen das, denn Bauen muss günstiger werden, Bauen muss schneller werden und Bauen muss auch pragmatischer werden", sagte Bauministerin Verena Hubertz (SPD) bei einem Termin mit Hubig. An der Qualität werde nicht gespart. Doch könne man "Schnickschnack weglassen, den man nicht braucht, um gut leben zu können", meinte Hubertz.

Gemeint ist zum Beispiel, dass Betondecken etwas weniger dick ausgelegt werden, der Schallschutz etwas geringer ausfällt, Treppenhäuser nicht beheizt werden oder offener Beton sichtbar bleibt. In der Praxis mache es kaum merklich einen Unterschied, sich in einer solchen Wohnung aufzuhalten, sagte die Bauministerin.

Mindeststandards vs. Maximalstandards

Um diese einfacheren Standards breit anwenden zu können, soll nun der rechtliche Rahmen klargestellt werden. Konkret soll das über das Zivilrecht funktionieren, wie Hubig sagte. Bauherren, Architekt und Baufirmen sollen künftig vertraglich vereinbaren können, dass sie von bestimmten Baustandards abweichen. Einiges bleibt verbindlich, wenn zum Beispiel Gesundheit und Sicherheit berührt sind; anderes kann künftig "abbedungen" werden.

Es gehe also um Mindeststandards und Maximalstandards, sagte Hubig. "Trittstahl ist ja so ein Thema, das wahnsinnig teuer ist", erläuterte sie. Auch in Einfamilienhäusern werde das Material in einer Dicke verarbeitet, "dass darüber auch eine Stepptanzgesellschaft steppen könnte. Das braucht man nicht unbedingt, das kann abbedungen werden."

Über den Gebäudetyp E wird seit Jahren diskutiert. Er soll die Baukosten um mehrere Hundert Euro auf etwa 3.500 Euro je Quadratmeter drücken. Rechtlich gestaltete sich die Umsetzung schwierig, weil von üblichen DIN-Normen abgewichen werden soll, was auch Haftungsfragen aufwirft. Die neue Regelung soll nun den Vertragspartnern rechtliche Sicherheit geben./vsr/DP/jha


Quelle: dpa-AFX

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