RWE Aktiengesellschaft: RWE setzt Platzierungspreis für Aktien aus Kapitalmaßnahme fest und erzielt Bruttoemissionserlös in Höhe von 4 Mrd. EUR
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Kapitalerhöhung
RWE Aktiengesellschaft: RWE setzt Platzierungspreis für Aktien aus
Kapitalmaßnahme fest und erzielt Bruttoemissionserlös in Höhe von 4 Mrd. EUR
22.06.2026 / 21:07 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
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NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER VERTEILUNG, WEDER GANZ NOCH IN
AUSZÜGEN, DIREKT ODER INDIREKT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, IN
KANADA, AUSTRALIEN, SÜDAFRIKA ODER JAPAN ODER IN EINER ANDEREN JURISDIKTION,
IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.
Essen, 22. Juni 2026. Die RWE Aktiengesellschaft ("RWE") hat im Rahmen der
heute angekündigten Kapitalmaßnahme 36.143.952 neue, auf den Inhaber
lautenden Stückaktien unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals
und 38.240.169 eigene Aktien von RWE in einem beschleunigten
Platzierungsverfahren (Accelerated Bookbuilding) bei institutionellen
Anlegern platziert. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen.
Die neuen Aktien und die eigenen Aktien wurden zu einem Platzierungspreis
von 54,00 Euro je Aktie platziert, was zu einem Bruttoemissionserlös in Höhe
von rund 4 Milliarden Euro vor Abzug von Provisionen und Kosten führte.
Mit dem Nettoerlös finanziert RWE die heute angekündigte Aufstockung ihres
bestehenden mittelbaren Anteils an der Amprion GmbH, einem der vier
deutschen Übertragungsnetzbetreiber.
Die neuen Aktien und die veräußerten eigenen Aktien sind ab dem 1. Januar
2026 gewinnanteilsberechtigt. Die neuen Aktien sollen am 24. Juni 2026
prospektfrei zum Handel im regulierten Markt an den Wertpapierbörsen in
Frankfurt am Main und Düsseldorf sowie zum Teilbereich des regulierten
Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der
Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Es ist beabsichtigt, die
neuen Aktien in die bestehenden Notierungen der Aktien der Gesellschaft
(ISIN: DE0007037129; WKN: 703712) miteinzubeziehen. Die Lieferung der neuen
Aktien und der veräußerten eigenen Aktien ist für den 26. Juni 2026
vorgesehen. Nach der Privatplatzierung wird RWE, vorbehaltlich bestimmter
marktüblicher Ausnahmen, einer Lock-up Verpflichtung von 90 Tagen
unterliegen, d.h. einer Verpflichtung in diesem Zeitraum unter anderem keine
weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind,
auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen.
Mitgeteilt durch Dr. Ulrich Rust, General Counsel
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Wichtige Hinweise:
Die Veröffentlichung, Verbreitung und Übermittlung dieser Bekanntmachung
sowie das Angebot und der Verkauf von Aktien der RWE Aktiengesellschaft
("RWE")
können in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlich beschränkt sein. Personen, in
deren Besitz diese Bekanntmachung gelangt, sind verpflichtet, sich über
solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Diese
Bekanntmachung enthält weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren an Personen in
den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Südafrika, Japan oder in
einer Jurisdiktion, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung
rechtswidrig ist, noch bildet diese Bekanntmachung oder irgendetwas darin
Enthaltenes die Grundlage für ein Angebot oder einen Kauf jeglicher Art in
einer Jurisdiktion oder darf im Zusammenhang damit herangezogen werden.
Weder RWE noch die die Platzierung begleitenden Banken (die "Joint
Bookrunner") oder mit diesen verbundene Unternehmen haben Maßnahmen
ergriffen, um ein öffentliches Angebot der Aktien oder den Besitz oder die
Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Jurisdiktion zu ermöglichen, in
der Maßnahmen zu diesem Zweck erforderlich sind. Der in dieser Mitteilung
beschriebene Verkauf der Aktien ist abgeschlossen. Ein weiteres Angebot
findet nicht statt.
Die hierin genannten Aktien wurden und werden nicht gemäß dem U.S.
Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities
Act") oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen
Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen ohne
Registrierung nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt
eine Ausnahme von den Registrierungsanforderungen des Securities Act und der
geltenden Wertpapiergesetze der Bundesstaaten vor oder es handelt sich um
eine Transaktion, die diesen Anforderungen nicht unterliegt. Von bestimmten
Ausnahmen abgesehen, dürfen die in dieser Mitteilung genannten Aktien nicht
in Australien, Südafrika oder Japan angeboten oder verkauft werden bzw. an
oder für Rechnung von oder zugunsten von Staatsangehörigen,
Gebietsansässigen oder Bürgern von Australien, Südafrika oder Japan
angeboten oder verkauft werden. Das Angebot und der Verkauf der in dieser
Mitteilung genannten Aktien wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act
oder den geltenden Wertpapiergesetzen von Australien, Südafrika oder Japan
registriert. Es wird kein öffentliches Angebot der Aktien in den Vereinigten
Staaten von Amerika oder in einer anderen Jurisdiktion geben.
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") richtet
sich diese Bekanntmachung sowie jedes später erfolgte Angebot ausschließlich
an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der
Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.
Juni 2017 in der jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind
("qualifizierte
Anleger"). Personen, die keine qualifizierten Anleger sind, dürfen nicht auf
diese Bekanntmachung oder deren Inhalt zurückgreifen oder sich darauf
verlassen. In dem Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung
ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne von Anhang 1, Absatz 15 der
Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 (i) die über
Berufserfahrung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anlagen verfügen, die
unter Artikel 19(5) (Anlageexperten) des Financial Services and Markets Act
2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die
"Order") fallen, oder (ii) vermögende Unternehmen und andere Personen, die
unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen; oder (iii) an die sie
anderweitig rechtmäßig übermittelt werden darf (alle derartigen Personen in
(i), (ii) und (iii) oben werden zusammen als "Relevante Personen"
bezeichnet). Jegliche Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur
Zeichnung, zum Kauf oder zum sonstigen Erwerb von Aktien wird ausschließlich
mit relevanten Personen eingegangen. Personen, die keine relevanten Personen
sind, dürfen nicht auf der Grundlage dieser Bekanntmachung oder ihres
Inhalts handeln oder sich darauf verlassen. Jede Investition oder
Investitionstätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, steht
ausschließlich (i) qualifizierten Anlegern in Mitgliedstaaten des EWR und
(ii) relevanten Personen im Vereinigten Königreich zur Verfügung und wird
ausschließlich mit diesen Personen eingegangen.
Die Aktien dürfen nur an in Kanada ansässige Käufer verkauft werden, die als
Auftraggeber im Sinne des National Instrument 45-106 Prospectus Exemptions
oder Subsection 73.3(1) des Securities Act (Ontario) akkreditierte
Investoren sind oder als solche gelten und zugelassene Kunden sind, wie in
National Instrument 31-103 Registration Requirements, Exemptions and Ongoing
Registrant Obligations definiert.
Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Aktien könnte es sein, dass die Joint
Bookrunner oder mit diesen verbundene Unternehmen einen Teil der Aktien im
Rahmen der Platzierung für eigene Rechnung erwerben und in dieser
Eigenschaft solche Aktien oder andere Wertpapiere von RWE oder im
Zusammenhang mit dem Verkauf oder sonst verbundene Investitionen anderweitig
für eigene Rechnung behalten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten.
Daher sind Bezugnahmen in dieser Bekanntmachung darauf, dass die Aktien
verkauft, angeboten, gezeichnet, erworben, platziert werden oder in
sonstiger Weise mit ihnen gehandelt wird, so zu verstehen, dass sie auch
eine Ausgabe oder ein Angebot an oder Zeichnung, Erwerb, Platzierung oder
Handel durch die Joint Bookrunner oder mit diesen verbundene Unternehmen,
welche in dieser Eigenschaft handeln, für eigene Rechnung umfassen. Zudem
könnten die Joint Bookrunner oder mit diesen verbundene Unternehmen mit
Investoren Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Tausch- oder
Differenzgeschäften (swaps or contracts for differences)) eingehen, in deren
Zusammenhang die Joint Bookrunner oder mit diesen verbundene Unternehmen von
Zeit zu Zeit Aktien erwerben, halten oder veräußern könnten. Die Joint
Bookrunner beabsichtigen nicht, den Umfang etwaiger solcher Investitionen
oder Transaktionen offenzulegen, es sei denn, sie sind gesetzlich oder
aufsichtsrechtlich dazu verpflichtet.
Keiner der Joint Bookrunner und keiner ihrer jeweiligen Direktoren,
Führungskräfte, Mitarbeiter, Berater oder Beauftragten bzw. derjenigen ihrer
verbundenen Unternehmen übernimmt irgendeine Verantwortung oder Haftung oder
gibt ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Gewährleistungen
hinsichtlich der Wahrheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser
Bekanntmachung enthaltenen Informationen (oder hinsichtlich der Frage, ob
Informationen in der Bekanntmachung ausgelassen wurden) oder sonstiger
Informationen in Bezug auf RWE, deren jeweilige Tochtergesellschaften oder
verbundene Unternehmen, sei es in schriftlicher, mündlicher, visueller oder
elektronischer Form und wie auch immer diese übermittelt oder zur Verfügung
gestellt wurden, oder für Verluste, die sich aus der Nutzung dieser
Bekanntmachung oder ihres Inhalts ergeben oder anderweitig im Zusammenhang
damit entstehen.
Jeder Joint Bookrunner handelt für RWE und niemanden sonst im Zusammenhang
mit einem etwaigen Angebot der Aktien und wird keiner anderen Person
gegenüber dafür verantwortlich sein, den Schutz eines Kunden oder eine
Beratung im Zusammenhang mit einem etwaigen Angebot der Aktien zu
gewährleisten.
Soweit diese Bekanntmachung Prognosen, Erwartungen oder Aussagen,
Schätzungen, Meinungen und Vorhersagen hinsichtlich der erwarteten
zukünftigen Geschäftsentwicklung von RWE enthält ("zukunftsgerichtete
Aussagen"), basieren diese auf den gegenwärtigen Ansichten und Annahmen des
Managements von RWE, die nach bestem Wissen getroffen wurden.
Zukunftsgerichtete Aussagen spiegeln verschiedene Annahmen wider, die aus
dem aktuellen Geschäftsplan von RWE oder aus öffentlichen Quellen stammen,
die nicht unabhängig verifiziert oder bewertet wurden und die sich als
korrekt erweisen können oder auch nicht. Zukunftsgerichtete Aussagen
unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Ungewissheiten und anderen
Faktoren, die dazu führen könnten, dass die Ertragslage, die Rentabilität,
die Leistung oder die Ergebnisse von RWE oder der Erfolg der Branchen, in
denen RWE tätig ist, wesentlich von der Ertragslage, der Rentabilität, der
Leistung oder den Ergebnissen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten
Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden. In
Anbetracht dieser Risiken, Ungewissheiten und anderer Faktoren wird
Personen, die dieses Dokument erhalten, empfohlen, sich nicht auf diese
zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen. RWE übernimmt keine Haftung oder
Garantie für solche zukunftsgerichteten Aussagen und wird diese nicht an
zukünftige Ergebnisse und Entwicklungen anpassen.
Informationen für Vertreiber
Gemäß der EU-Produktüberwachungsanforderungen wurde ein
Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber
durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen
Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im
Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der
MiFID II zulässigen Vertriebskanäle, jeweils geeignet sind. Jeder
Vertreiber, der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, eine
eigene Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien durchzuführen und geeignete
Vertriebskanäle festzulegen.
Ende der Insiderinformation
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Quelle: dpa-AFX