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12.06.2026 12:17:18 - OTS: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU / BGH-Urteil zur ...

BGH-Urteil zur Erstattungsfähigkeit von Bonitätsauskünften:
realitätsfern und falsches Signal (FOTO)
Berlin (ots) - Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen kritisiert:
BGH-Urteil "belohnt" mangelnde Rechnungstreue und schränkt Gläubigerrechte ein

Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) kritisiert die
Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die Erstattungsfähigkeit von Kosten
für Bonitätsauskünfte vor der Einleitung teurer gerichtlicher Maßnahmen als
Verzugsschaden einzuschränken. Das Urteil verkennt die wirtschaftliche Realität
und berechtigte Ansinnen vieler Unternehmen und Menschen, die auf ihr Geld
warten. Es schwächt Gläubigerrechte und wälzt die Kosten fehlender
Rechnungstreue weiter vom Verursacher auf die Geschädigten ab.

Wer einen Mahnbescheid erwirkt, muss die Gerichtskosten dafür vorstrecken und
erhält sie nur zurück, wenn der Schuldner zahlungsfähig ist. So ist die
Ausgangslage. Für jedes wirtschaftlich handelnde Unternehmen ist es daher
vernünftig und erforderlich, die finanzielle Lage des Schuldners durch eine
Bonitätsabfrage zu prüfen. "Niemand will schlechtem Geld gutes hinterherwerfen",
bringt BDIU-Präsidentin Anke Blietz-Weidmann es auf den Punkt. Die notwendigen
Kosten dieser Vorabklärungsmöglichkeit überträgt der Bundesgerichtshof mit
seinem Urteil nun vom Schuldner auf den Gläubiger. Das macht es der Wirtschaft
und den mit der Anspruchsdurchsetzung beauftragten Anwälten und
Inkassodienstleistern sehr viel schwerer, die offenen Forderungen kostendeckend
und effizient beizutreiben.

Dem Urteil lag ein Fall zugrunde, in dem ein Schuldner sich beharrlich weigerte,
Rechnungen für Abfallentsorgungsleistungen zu begleichen. Neben gläubigereigenen
Mahnungen reagierte der Schuldner auch auf Schreiben eines Inkassodienstleisters
nicht. Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, dessen Kosten der
Entsorger hätte verauslagen müssen, wurde die finanzielle Situation des
Schuldners geprüft. Immerhin ist die Zahlungsfähigkeit des Schuldners
Voraussetzung dafür, dass der Gläubiger überhaupt eine Chance hat, sein Geld und
die im Verfahren angefallenen Auslagen überhaupt zu bekommen. Bei
Zahlungsunfähigkeit bleibt der Gläubiger auf der Hauptforderung und auf den
Auslagen sitzen.

Aus Sicht der Gläubiger ist die Entscheidung des BGH nicht nachvollziehbar. In
vielen Verfahren entstehen den ohnehin schon geschädigten Gläubigern auf diese
Weise nun weitere Kosten. "In mittlerweile 37 Millionen Fällen pro Jahr wenden
sich rechtsuchende Gläubiger an Inkassodienstleister. In vielen Fällen sind
Bonitätsprüfungen absolut erforderlich, um die Anspruchsdurchsetzung nicht nur
rechtlich, sondern auch wirtschaftlich gut und sinnvoll zu gestalten. Aus Sicht
der Wirtschaft geht es hier nicht um 1,30 EUR, sondern um ein Vielfaches davon.
Der Schaden ist erheblich."

Der Bundesgerichtshof verweist in seinem Urteil darauf, dass titulierte
Forderungen erst nach 30 Jahren verjähren und der Gläubiger also auch später
vollstrecken kann. Aber aus wirtschaftlicher Perspektive ist ein Titel natürlich
kein Geld auf dem Konto. Schlimmer noch, er bindet über Jahre Kapital,
verursacht Verwaltungsaufwand und immer neue Vollstreckungsversuche, während die
Gerichtskosten längst und endgültig bezahlt sind. Es ist also notwendig zu
prüfen, ob die Hauptforderung beizutreiben ist. Blietz-Weidmann: "Die Tatsache,
dass ich ja in 30 Jahren noch vollstrecken kann, hilft mir heute nicht weiter.
Die Gerichtskosten sind heute weg. Daher ist die Bonitätsabfrage keine
Schwarzmalerei, sondern die günstigste Art, wirtschaftlich zu handeln."

Zudem ergebe sich mit dem BGH-Urteil eine Gerechtigkeitslücke, warnt die
BDIU-Präsidentin: "Viele Gläubiger werden die Entscheidung des Gerichts als
einen Schlag ins Gesicht empfinden. Es widerspricht unserem
Gerechtigkeitsempfinden, wenn diejenigen, die ihre vertraglichen Pflichten
erfüllt haben, auf das ebenso vertraglich geregelte Entgelt warten und die
dadurch entstehenden Kosten selbst tragen müssen."

Weniger Bonitätsprüfungen bedeuten auch mehr Belastungen für Schuldner.

Der BDIU weist zudem darauf hin, dass Bonitätsauskünfte sowohl im Sinne der
Gläubiger als auch der Schuldner sind. Wenn auf diese Weise klar wird, dass eine
Person aktuell nicht zahlungsfähig ist, kann von Maßnahmen abgesehen werden, die
auch für den Schuldner belastend sein können. Die Bonitätsabfrage vermeidet
daher nicht nur Kosten, sondern auch mögliche Kontopfändungen oder Besuche vom
Gerichtsvollzieher. "Es kann nicht sinnvoll sein, wenn wegen fehlender
Bonitätsprüfung die Zahl der Fälle künftig steigt, in denen trotz fehlender
Leistungsfähigkeit gerichtliche Schritte eingeleitet werden, die zu allem
Überfluss auch noch die Gerichte zusätzlich belasten", warnt der Verband.

Erosion des Verursacherprinzips

Wer einen Schaden verursacht, tritt dafür ein. Als Grundpfeiler des Rechts gilt
das unabhängig von der Höhe des Schadens, der in dem dem Urteil
zugrundeliegenden Fall zugegebenermaßen sehr gering war. Aber hier wurde über
ein Prinzip entschieden und daher ist die Höhe des Schadens zunächst sekundär.
Das Verursacherprinzip sagt aber, dass Schuldner alle Kosten erstatten müssen,
die auf ihre fehlende Vertrags- und Rechnungstreue zurückzuführen sind. Mit dem
aktuellen Urteil des BGH verstärkt sich der Eindruck, dass dieser Grundsatz
immer mehr aufgeweicht wird, ist die BDIU-Präsidentin überzeugt. Seit Jahren sei
eine schleichende Verschiebung der Kosten hin zu den Gläubigern zu beobachten.
Das bleibe nicht ohne Konsequenzen: "Die Erosion des Verursacherprinzips
untergräbt das Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden. Wir alle verlassen uns
darauf, dass diejenigen, die einen Schaden verursachen, auch dafür einstehen.
Wenn die Kosten für Bonitätsabfragen, die nur wegen der mangelhaften Vertrags-
und Rechnungstreue der Schuldner anfallen, nun vom Gläubiger getragen werden
müssen, läuft etwas grundlegend falsch."

Über den BDIU

Seit 1956 bündelt der BDIU die Interessen der Inkassowirtschaft gegenüber der
Öffentlichkeit, der Politik und der Wirtschaft. Dem Verband gehören rund 450
Mitgliedsunternehmen an (rund 70 Prozent der Inkassodienstleister in
Deutschland). Sie vertreten die Interessen von über einer halben Million
Auftraggeberinnen und Auftraggebern aus allen Wirtschaftsbereichen. Die etwa
15.000 Mitarbeitenden der BDIU-Unternehmen führen pro Jahr gut fünf Milliarden
Euro aus mehr als 90 Millionen Bestandsforderungen in den Wirtschaftskreislauf
zurück. In fast 80 Prozent der Fälle sorgen sie durch ihre professionelle
Rechtsdienstleistung für Klärung und entlasten damit sowohl die Unternehmen als
auch die Justiz erheblich. In Europa ist der BDIU der größte Inkasso-Verband,
weltweit die Nummer zwei. Als Mitglied im europäischen Dachverband FENCA
(Federation of European National Collection Associations) und als Partner des
US-Verbandes ACA International haben BDIU-Mitglieder Zugriff auf ein weltweites
Netzwerk von mehreren Tausend Inkassodienstleistern.

Pressekontakt:

Pressesprecher:
Jens Kellersmann
+49 155 602 849 70
mailto:jens.kellersmann@inkasso.de
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
Friedrichstraße 55
10117 Berlin
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OTS: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU


Quelle: dpa-AFX

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