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28.04.2026 08:33:13 - OTS: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V. / vdp kritisiert Entwürfe ...
vdp kritisiert Entwürfe der EU-Kommission zur Überarbeitung der
EU-Taxonomie
Berlin (ots) -
- Bemängelt wird vor allem fehlende Praxistauglichkeit
- Grundlegende Überarbeitung gefordert
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) übt deutliche Kritik an den
Entwürfen der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Taxonomie. Konkret geht es
um geplante Anpassungen an den Delegierten Rechtsakten zu den sechs im
Rahmenwerk genannten Umweltzielen. Aus Sicht des vdp verfehlen die Entwürfe das
Ziel, die Taxonomie in der kreditwirtschaftlichen Immobilienfinanzierung stärker
anzuwenden und ihre Marktakzeptanz zu erhöhen. Bemängelt wird vor allem, dass es
der Taxonomie auch nach der Überarbeitung an Praxistauglichkeit fehlen wird.
"Die Renovierungstätigkeit wird weiterhin eher gebremst als gefördert."
Sascha Kullig:
"Die Entwürfe sind aus Sicht der Kreditwirtschaft enttäuschend - sie sind
praxisfern und weisen nach wie vor eine viel zu hohe Komplexität auf", sagte
Sascha Kullig, Mitglied der vdp-Geschäftsleitung. So erreiche die Taxonomie
nicht das Ziel, Steuerungsinstrument für die Dekarbonisierung des
Gebäudebestands zu werden. "Die Renovierungstätigkeit wird weiterhin eher
gebremst als gefördert. Aus Sicht der Kreditinstitute verkommen die
Taxonomie-Vorgaben so zur reinen Pflichtübung der
Nachhaltigkeitsberichterstattung."
Seine Kritikpunkte hat der vdp in einer Stellungnahme zusammengeführt - als
Reaktion auf die von der EU-Kommission Mitte März dieses Jahres gestartete
Konsultation. Darin fordert der vdp eine grundlegende Überarbeitung der Entwürfe
und benennt u. a. folgende Defizite und Petita:
-- Die Ausklammerung von Effizienzgewinnen aus Energieeffizienzmaßnahmen - z. B.
aus dem Einbau einer Photovoltaik-Anlage - ist nicht praktikabel. Die
vorgesehenen Do-No-Significant-Harm (DNSH)-Prüfpflichten zu Wasserschutz,
Kreislaufwirtschaft und Umweltverschmutzung sind zudem überbordend - sie stehen
häufig in keinem Verhältnis zu den Finanzierungsvolumina und berücksichtigen die
tatsächliche Datenlage nicht.
--> Der vdp fordert den vollständigen Verzicht auf DNSH-Prüfpflichten bei
Renovierungen; diese sollten stattdessen als Beobachtungskriterien ausgestaltet
werden. Ferner sollten Umstellungen auf grüne Energie durch den Energieversorger
genauso anrechenbar sein wie Effizienzgewinne, die bspw. aus dem Einbau einer
Photovoltaik-Anlage erzielt werden können.
-- So begrüßenswert es ist, dass die Taxonomie um eine Vorgabe zur Transition
ergänzt werden soll (ein Gebäude gilt als "grün", wenn zum Zeitpunkt des Kaufs
bzw. der Finanzierung u. a. 60 % Effizienzsteigerung innerhalb der vergangenen
zehn Jahre nachgewiesen werden können) : Die Anwendbarkeit ist nicht gegeben.
Zum einen ist eine Reduktion um 60 % ambitioniert und häufig nicht erreichbar.
Zum anderen verfügen Banken nicht über die erforderlichen historischen Daten für
Vorher-Nachher-Vergleiche von energetischen Renovierungen. Zudem widerspricht
eine nachgelagerte Prüfung von Effizienzgewinnen der Kreditvergabepraxis und ist
gegenüber Kunden nicht durchsetzbar.
--> Die Taxonomiekonformität muss zum Zeitpunkt der Kreditvergabe auf Basis
vorliegender Nachweise (Renovierungspass, Energieausweis) feststehen -
nachvertragliche Neubewertungen sind weder praktikabel noch marktfähig.
-- Die Entwürfe sehen aktuell vor, dass nur der Kreditanteil für eine
Renovierung und nicht die vollständige Finanzierung von Gebäudeerwerb und
Renovierung taxonomiefähig ist. Diese Regelung ist nicht nachvollziehbar und
verhindert ein höheres Volumen an taxonomiekonformen Immobilienfinanzierungen.
--> Der vdp fordert, dass der gesamte Kredit zur Finanzierung von Gebäudeerwerb
und der dabei häufig zugleich angestoßenen Renovierung taxonomiefähig wird, wenn
die Einsparziele erreicht werden.
-- Die energetischen Anforderungen für "grüne" Neubauten und jüngere Immobilien,
die bereits aktuell über dem nationalen Schwellenwert für ein
Niedrigstenergiegebäude liegen, sollen nach den Vorschlägen der EU-Kommission
sogar noch erhöht werden. Konkret vorgesehen ist ein Vorziehen von
Neubau-Standards vor Umsetzung der Gebäudenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) in
nationales Recht, was die Anwendbarkeit verhindern würde.
--> Der vdp spricht sich dafür aus, dass die geplante vorzeitige Einführung von
Neubau-Standards nicht erfolgt.
"Leider mangelt es dem aktuellen Entwurf deutlich an Praxisbezug."
Sascha Kullig:
"Die EU-Taxonomie kann nur wirken, wenn sie in der Praxis anwendbar ist", sagte
Kullig. "Leider mangelt es dem aktuellen Entwurf deutlich an Praxisbezug." Die
vorgeschlagenen Änderungen erschwerten es Kreditinstituten, ein höheres Volumen
an taxonomiekonformen Immobilienfinanzierungen und damit eine höhere Green Asset
Ratio zu generieren. Um Investitionen in den Gebäudebestand nicht zu gefährden,
sollte die EU die Kriterien zur Klassifizierung grüner Gebäude funktionaler
definieren, so Kullig.
Die komplette vdp-Stellungnahme zur Taxonomie-Konsultation ist über folgenden
Link abrufbar: LINK (https://www.pfandbrief.de/wp-content/uploads/2026/04/202604
28_vdp_PM_Kritik-Taxonomie_vdp-Stellungnahme_DE.pdf)
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Quelle: dpa-AFX