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10.02.2026 14:27:06 - OTS: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU / Schlechtes Zeugnis ...
Schlechtes Zeugnis für das Kreditzweitmarktgesetz: Zentrale Ziele
verfehlt / Zwei Jahre nach Inkrafttreten fällt das Zwischenzeugnis
schlecht aus (FOTO)
Berlin (ots) - Mit dem Kreditzweitmarktgesetz wurde die EU-Richtlinie 2021/2167
am 30. Dezember 2023 in deutsches Recht umgesetzt. Gute zwei Jahre danach stellt
der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) ernüchtert fest:
Die zentralen Ziele der EU-Richtlinie wurden verfehlt.
Vor allem das Hauptziel, die Belebung des Sekundärmarkts für notleidende
Kredite, wurde nicht erreicht: "Mit Blick auf die angestrebte Marktbelegung ist
eher das Gegenteil zu beobachten", sagt BDIU-Präsidiumsmitglied Marcel Hofmann.
Hofmann weiß, wovon er spricht. Denn neben seiner Funktion im Präsidium leitet
er auch die gemeinsame Arbeitsgruppe von BDIU und BKS (Bundesvereinigung
Kreditankauf und Servicing): "Die EU-Richtlinie war eine Chance, die der
deutsche Gesetzgeber bei der Umsetzung leider nicht genutzt hat."
Die Richtlinie ging auf eine Initiative der EU-Kommission zurück, die dem
Anwachsen der sogenannten notleidenden Kredite (Non Performing Loans, NPL) in
den Bilanzen der Banken etwas entgegensetzen sollte. Nach der Finanz- und
Währungskrise 2008/09 hatten auch die ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie
erkennbar für ein Anwachsen der NPL-Bestände gesorgt. Der Handlungsbedarf war
entstanden, weil zu viele risikobehafteten Kredite in den Bankbilanzen die
Stabilität des europäischen Finanzmarkts gefährdeten. Wie die BaFin in ihrem am
28. Januar veröffentlichten Bericht "Risiken im Fokus 2026" betont, steigen in
Deutschland die Ausfallrisiken und der Anteil notleidender Unternehmenskredite
wieder - mit entsprechenden Gefahren für die Finanzstabilität. Denn ein hoher
NPL-Anteil bindet Kapital und erhöht die risikogewichteten Aktiva einer Bank.
Das verringert den Spielraum für die Ausreichung neuer Kredite. Kurz: Die
Kreditfinanzierung von Investitionen wird schwieriger. "Das ist pures Gift für
eine Volkswirtschaft, die aus der Krise raus will", unterstreicht Hofmann.
Durch das Gesetz sollte der Markt für den Handel mit NPLs geöffnet und der
Wettbewerb gestärkt werden. Die Banken sollten auf diese Weise bessere
Konditionen für die Entlastung ihrer Bilanzen bekommen, weil mehr Marktpartner
NPL-Pakete an private Käufer mit hoher Sachkompetenz verkaufen würden. So die
Theorie. "Das Gegenteil ist aber passiert", sagt Hofmann. Der hohe bürokratische
Aufwand für die notwendige Registrierung als Kreditdienstleister habe viele
Kreditdienstleister abgeschreckt: "Es waren am Ende nicht mehr, sondern weniger
Anbieter auf dem NPL-Markt aktiv."
Die Hauptkritik des BDIU zielt daher auf die überdimensionierte Bürokratie, die
aus Verbandssicht redundant ist. Kreditdienstleistungen sind rechtlich nicht
anders zu bewerten als Inkassodienstleistungen. Und die sind in Deutschland
durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) reguliert und werden vom Bundesamt
für Justiz (BfJ) überwacht. Trotzdem verlangte das Kreditzweitmarktgesetz eine
zusätzliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) und machte zudem berufsrechtliche Vorgaben und führte neue
Informationspflichten ein.
"Das Scheitern ist hausgemacht", steht für Hofmann und seine Arbeitsgruppe aus
BDIU und BKS fest. Denn die im Grunde richtigen Ziele der EU-Richtlinie seien in
der überbordenden Bürokratie der deutschen Umsetzung erstickt worden. Allein der
Erlaubnisantrag habe viele Firmen in Deutschland abgeschreckt, unterstreicht
Hofmann: "Es wäre besser gewesen, auf etablierte und erprobte Strukturen im
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu setzen."
Das RDG beinhaltet nach Auffassung der Arbeitsgruppe alle Elemente, die von der
Richtlinie gefordert waren: klare Anforderungen an ein Erlaubnisverfahren für
den Marktzugang, durchgriffsstarke Aufsichtsstrukturen, klare Schutzvorgaben für
Kreditnehmer und Schuldner sowie umfassende Informationspflichten für Kredit-
bzw. Inkassodienstleister. Speziell für die kleinen und mittleren Unternehmen
wäre es auf diesem Weg viel einfacher geworden, sich ihren Raum für ein
erfolgreiches Wirtschaften im NPL-Markt zu sichern.
Stattdessen hat der Gesetzgeber ein System geschaffen, das die Regeln der
Finanzmarkt- und Bankenregulierung kopiert und auf die Kreditdienstleistungen
überträgt, obwohl mit den hier gemeinten Leistungen keine finanziellen Risiken
einhergehen. Hofmann: "Hier geht es vor allem um rechtliche Expertise bei der
Beratung von Banken und Kreditkäufern." Vor diesem Hintergrund, sagt Hofmann,
sei das Kreditzweitmarktgesetz von Beginn an falsch ausgerichtet gewesen und
habe nur für Doppelstrukturen und ein Mehr an Bürokratie gesorgt. Viele der
ursprünglich im NPL-Markt aktiven BDIU-Mitgliedsunternehmen haben sich daher aus
dem Markt zurückgezogen. Der Markt ist also trotz der beabsichtigten Öffnung
nicht größer, sondern de facto kleiner geworden. Allein dreißig BDIU-Mitglieder
hätten sich zurückgezogen, mehr als die Hälfte.
"Deutschlandweit haben nur 31 Unternehmen die Erlaubnis der BaFin beantragt und
bekommen. Wir hatten genau vor dieser Entwicklung gewarnt - und leider haben wir
recht behalten", erinnert Hofmann an die Stellungnahme des Verbandes im
Gesetzgebungsverfahren. Der BDIU appelliert daher an den Gesetzgeber, die
Rückkehr zu einem verhältnismäßigen Regulierungsmodell zu prüfen: "Ein Großteil
der Aufgaben der BaFin kann auch an die Inkassoaufsicht, also an das Bundesamt
für Justiz, überführt werden. Wenn das passiert, können die Ziele der
EU-Richtlinie vielleicht doch noch erreicht werden."
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OTS: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen BDIU
Quelle: dpa-AFX