21.06.2024 12:48:48 - dpa-AFX: EU-Beitrittsgespräche mit Ukraine und Moldau können beginnen

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Die EU-Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine und
Moldau können am kommenden Dienstag wie geplant beginnen. Der EU-Ministerrat
formalisierte am Freitag eine bereits in der Vorwoche erzielte Einigung über die
sogenannten Verhandlungsrahmen, wie die derzeitige belgische
EU-Ratspräsidentschaft mitteilte. Mit ihnen werden die Leitlinien und Grundsätze
für die Beitrittsgespräche festgelegt. Ausgerichtet werden soll die erste
Verhandlungsrunde am Dienstag in Luxemburg am Rande eines EU-Ministertreffens.

Grundlage für die positive Entscheidung der EU-Staaten zum Verhandlungsstart war eine Analyse der EU-Kommission. Diese war zu dem Ergebnis gekommen, dass die
Ukraine und Moldau alle Voraussetzungen für den Beginn von
EU-Beitrittsverhandlungen erfüllt haben. Dazu gehörten unter anderem Maßnahmen
zur Korruptionsbekämpfung, für einen besseren Schutz von nationalen Minderheiten
und zur Einschränkung des politischen Einflusses von Oligarchen.

Der Beginn von Beitrittsgesprächen mit der von Russland angegriffenen
Ukraine und deren kleinem Nachbarstaat Moldau war bereits bei einem EU-Gipfel im
Dezember grundsätzlich beschlossen worden. Gleichzeitig wurde aber vereinbart,
dass vor dem Verhandlungsstart alle Reformauflagen erfüllt sein müssen.

Für die Menschen in der Ukraine gilt die Eröffnung von
EU-Beitrittsverhandlungen vor allem als wichtiges Zeichen dafür, dass es sich
lohnt, den Abwehrkampf gegen Russland weiter fortzusetzen. Wie lange es nach
einem Start der Gespräche bis zum EU-Beitritt dauern könnte, ist völlig offen.
Die Türkei etwa wurde bereits 1999 EU-Kandidat - und gilt derzeit unter anderem
wegen Rückschritten bei der Rechtsstaatlichkeit weiter von einer Mitgliedschaft
entfernt als alle anderen Beitrittskandidaten.

Theoretisch kann ein Beitrittskandidat auch nie Mitglied werden. Bei der
Ukraine gilt es derzeit so auch als ausgeschlossen, dass sie vor dem Ende des
russischen Angriffskriegs EU-Mitglied wird. Denn dann könnte Kiew nach Artikel
42, Absatz 7 des EU-Vertrags militärischen Beistand einfordern und die EU wäre
Kriegspartei./aha/DP/mis

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