24.05.2024 08:59:40 - EQS-HV: Wolford AG: Einberufung zur -2-

DJ EQS-HV: Wolford AG: Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung

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EQS-News: Wolford AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Wolford AG: Einberufung zur außerordentlichen Hauptversammlung
2024-05-24 / 08:58 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.






Wolford Aktiengesellschaft
Bregenz, FN 68605 s
ISIN AT0000834007
(die "Gesellschaft")


EINBERUFUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionäre

zu der am Freitag, 14. Juni 2024, um 9:00 Uhr (MEZ)
in den Räumlichkeiten der Wolford Aktiengesellschaft, Bürostandort Rheinstraße 2, 6971 Hard, stattfindenden
außerordentlichen Hauptversammlung
der Wolford Aktiengesellschaft ein.



Tagesordnung

1. Wahlen in den Aufsichtsrat


Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen sind spätestens ab Freitag, 24. Mai 2024, im Internet unter https://company.wolford.com/de/
investor-relations-2/ausserordentliche-hauptversammlung2024/ abrufbar:

. Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu dem Tagesordnungspunkt 1
. Formulare für die Erteilung einer Vollmacht
. Formulare für den Widerruf einer Vollmacht
. diese Einberufung
. Unterlagen für die Wahlen in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 1

Der vollständige Text dieser Einberufung sowie weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens ab Freitag, 24. Mai 2024, auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ausserordentliche-hauptversammlung2024/ abrufbar und werden bei der
Hauptversammlung aufliegen.


Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am
Dienstag, 4. Juni 2024, 24:00 Uhr MEZ (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG (siehe dazu auch
unten "Depotbestätigung gemäß § 10a AktG") in Textform, die der Gesellschaft spätestens am Dienstag, 11. Juni 2024,
24:00 Uhr MEZ, ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:

Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
wobei die Depotbestätigung (i) als elektronisches Dokument im PDF-Format mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur anzuschließen ist oder (ii) in Textform, beispielsweise PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Per Post: Wolford AG, c/o Computershare Deutschland GmbH
Elsenheimerstrasse 61
80687 München

Per SWIFT: COMRGB2L
(Message Type 598)
unter Angabe der ISIN AT0000834007


Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem Vollmitgliedsstaat der OECD in Textform auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Code (SWIFT-Code)

2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, sowie bei natürlichen Personen Geburtsdatum, bei
juristischen Personen gegebenenfalls Register und (Register-) Nummer, unter der die juristische Person in ihrem
Herkunftsland geführt wird

3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000834007) des Aktionärs

4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung

5. Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht

Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Nachweisstichtag Dienstag, 4. Juni 2024, 24:00
Uhr MEZ, beziehen.

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktien werden durch
eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt. Aktionäre können
daher auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei über ihre Aktien verfügen. Im Falle einer Übertragung der Aktien ist
nur die Person teilnahmeberechtigt, die zum Nachweisstichtag die Aktionärsstellung innehatte.

Die Rechte der Aktionäre, die an den Aktienbesitz während eines bestimmten Zeitraums und/oder zu einem bestimmten
Zeitpunkt geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten
Zeitraum und/oder für den relevanten Zeitpunkt durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.


Vertretung durch Bevollmächtigte gemäß § 114 AktG

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, einen Vertreter (natürliche
oder juristische Person) zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt
wurde; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.

Die erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft
zugegangen ist.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung persönlich bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergeben
wird, hat die Vollmacht spätestens am Donnerstag, 13. Juni 2024, 12:00 Uhr MEZ, ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen bei der Gesellschaft einzulangen:

Per Telefax: +49 (0) 89 30903 74675

Per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Per Post: Wolford AG, c/o Computershare Deutschland GmbH
Elsenheimerstrasse 61
80687 München

Per SWIFT: COMRGB2L
(Message Type 598)
unter Angabe der ISIN AT0000834007

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ausserordentliche-hauptversammlung2024/
abrufbar. Die Verwendung dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf allerdings nicht
zwingend.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.

Als besonderen Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessensverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22/4,
1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung
zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre
vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ausserordentliche-hauptversammlung2024/ ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten Adressen (Telefax,
E-Mail, Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten
Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder
E-Mail an michael.knap@iva.or.at.

Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael
Knap bevollmächtigter Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse
oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen
(siehe "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung") zu erfüllen haben.


Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am Sonntag, 26. Mai 2024, 24:00
Uhr MEZ, der Gesellschaft in Schriftform an Wolford Aktiengesellschaft, z.H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 24, 2024 02:59 ET (06:59 GMT)

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Bregenz, oder per E-Mail an investor@wolford.com zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung in deutscher Sprachfassung beiliegen, die die maßgebliche Fassung ist.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass der
oder die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Wird das Verlangen auf Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte von mehreren Aktionären erstattet, die nur gemeinsam
zumindest 5% des Grundkapitals erreichen, so müssen sich die Depotbestätigungen für sämtliche Aktionäre auf denselben
Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (siehe "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung") verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung
in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024, 24:00 Uhr
MEZ, der Gesellschaft entweder per Telefax an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0)
5574 690-1410, per E-Mail an investor@wolford.com oder per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor
Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, zugeht.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Gemäß § 128 Abs 5 AktG muss jeder Beschlussvorschlag jedenfalls auch in
einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden, die die maßgebliche Fassung ist; das gilt sinngemäß für Erklärungen
gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG nachzuweisen, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (siehe "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung") verwiesen.

Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung Anträge stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedürfen. Es wird darauf hingewiesen, dass über einen Beschlussvorschlag gemäß § 110 Abs 1 AktG nur dann
in der Hauptversammlung abzustimmen ist, wenn er in der Versammlung als Antrag wiederholt wird.

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines
Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zu Wahlen in den Aufsichtsrat (Punkt 1. der Tagesordnung) können
nur von Aktionären, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge
müssen spätestens am 5. Juni 2024 der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG
der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie
über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt
werden.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben,
soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Dieses Auskunftsrecht erstreckt sich
auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des
Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie
nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitung bedürfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an den
Vorstand per E-Mail an investor@wolford.com oder per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations,
Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz gestellt werden.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/
ausserordentliche-hauptversammlung2024/ zugänglich.


Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 9.653.666 Stück Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie
eine Stimme gewährt. Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 46.337.596,80 EUR. Die Gesellschaft hält derzeit 88.140 Stück eigene
Aktien, woraus der Gesellschaft keine Rechte zustehen (eigene Aktien unterliegen einem Stimmverbot). Es gibt somit
insgesamt 9.565.526 Stück teilnahme- und stimmberechtigte Aktien.


Information für Aktionäre zur Datenverarbeitung

Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten
Wolford Aktiengesellschaft verarbeitet im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung der
Gesellschaft personenbezogene Daten der Aktionäre (die in der Depotbestätigung gemäß § 10a AktG enthaltenen und sonst
vom Aktionär bekannt gegeben Daten, Name, Anschrift und Geburtsdatum des Aktionärs; Depotnummer oder sonstige
Bezeichnung des Depots; Anzahl und gegebenenfalls Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie Bezeichnung der Gattung
oder ISIN/WKN; Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht; Name und Geburtsdatum eines
allenfalls vom Aktionär benannten Bevollmächtigten; gegebenenfalls Nummer der Stimmkarte).

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren
Bevollmächtigten an der Hauptversammlung gemäß dem AktG, insbesondere gemäß §§ 111, 113, 114, 117 und 120 AktG,
zwingend erforderlich. Die personenbezogenen Daten von Aktionären werden im Zuge der Hauptversammlung zu folgenden
Zwecken verarbeitet: Organisation der Hauptversammlung, Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der
Hauptversammlung, für die Ausübung von Aktionärsrechten im Rahmen der Hauptversammlung, Feststellung des
Abstimmungsverhaltens, Anlegen eines Anmeldeverzeichnisses, Anlegen eines Teilnahmeverzeichnisses, Anlegen eines
Vollmachtsverzeichnisses, Erstellen eines Hauptversammlungsprotokolls, Erfüllung von Compliance-Pflichten
einschließlich Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6
Absatz 1 lit c DSGVO und Artikel 6 Absatz 1 lit f DSGVO.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die Wolford Aktiengesellschaft, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, Österreich.
Die Gesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie
insbesondere Zählservice, Notar, Rechtsberater, besonderer Stimmrechtsvertreter und IT- Dienstleister. Diese erhalten
von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Soweit rechtlich notwendig,
hat die Gesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden Aktionäre bzw. deren Bevollmächtigte, die
Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in
das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten
personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Wolford Aktiengesellschaft ist zudem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des
notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 Abs 4 AktG).

Aufbewahrungsdauer Ihrer Daten
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw.
verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung
erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und
Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 24, 2024 02:59 ET (06:59 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
WOLFORD AG 893975 Frankfurt 3,500 26.06.24 12:09:13 +0,680 +24,11% 0,000 0,000 2,820 3,500

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