14.05.2024 15:05:01 - EQS-HV: elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: elumeo SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
elumeo SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 21.06.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-14 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
elumeo SE Berlin Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): A11Q05
ISIN: DE000A11Q059 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag,
den 21. Juni 2024, um 10:00 Uhr (MESZ) in den Räumen der Juwelo Deutschland GmbH,
Portal 3b, 3. OG, Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der elumeo SE ein. I.
TAGESORDNUNG
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der elumeo SE und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
Dezember 2023, des Lageberichts der elumeo SE und des Konzernlageberichts (einschließlich des
erläuternden Berichts zu den Angaben gemäß §§ 289a, 315a HGB) sowie des Berichts des Verwaltungsrats für
das Geschäftsjahr 2023
Die genannten Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung 1.
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zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Erkelenzdamm 59/61, 10999 Berlin) zur

Einsicht der Aktionäre aus. Jedem Aktionär wird auf Verlangen kostenlos eine Abschrift erteilt. Ferner

werden die genannten Unterlagen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme der Aktionäre ausliegen.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der

Hauptversammlung vorgesehen, da der Verwaltungsrat den von den geschäftsführenden Direktoren vorgelegten

Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 bereits gebilligt hat und der Jahresabschluss für

das Geschäftsjahr 2023 damit gemäß Art. 9 Absatz 1 lit. c) i) der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates

vom 08. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch "SE-VO") in

Verbindung mit § 47 Absatz 5 Satz 1 SEAG festgestellt ist.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2023

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Verwaltungsrats 2. für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelentlastung über die Entlastung der

Mitglieder des Verwaltungsrats entscheiden zu lassen.

Beschlussfassung über die Entlastung der geschäftsführenden Direktoren für das Geschäftsjahr 2023

Der Verwaltungsrat schlägt vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden geschäftsführenden Direktoren 3. für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelentlastung über die Entlastung der

geschäftsführenden Direktoren entscheiden zu lassen.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie für die

gegebenenfalls beauftragte prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2024 und der

Quartalsmitteilungen 2024

Der Verwaltungsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Mazars GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Domstraße 15, 20095 Hamburg, zum 4. Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 und - jeweils sofern beauftragt -

gegebenenfalls für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2024 und der

Quartalsmitteilungen 2024 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch

Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der

EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

§ 120a Abs. 4 Satz 1 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten

Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) bestimmt, dass die Hauptversammlung der börsennotierten Gesellschaft

über die Billigung des nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsberichts für das

vorausgegangene Geschäftsjahr beschließt

Der nach § 162 AktG erstellte und von Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüfte

Vergütungsbericht der elumeo SE für das Geschäftsjahr 2023 ist mit seinem vollständigen Inhalt

einschließlich des Vermerks des Abschlussprüfers über die Prüfung des Vergütungsberichts unter Ziffer II.

Vergütungsbericht 2023" abgedruckt. Er ist zudem vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an über 5. die Internetseite der Gesellschaft unter

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www.elumeo.com/investor-relations/hauptversammlung
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zugänglich.

Der Verwaltungsrat und die geschäftsführenden Direktoren schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Der nach § 162 AktG erstellte und geprüfte Vergütungsbericht der elumeo SE für das Geschäftsjahr 2023

wird gebilligt."

WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

ZUSAMMENSETZUNG DES VERWALTUNGSRATS

Gemäß § 124 Abs. 2 Satz 1 AktG wird darauf hingewiesen, daß sich der Verwaltungsrat der Gesellschaft gemäß Art. 43 Abs. 2 SE-VO und Art. 43 Abs. 3 SE-VO in Verbindung mit § 23 SEAG und § 24 Abs. 1 SEAG nur aus Verwaltungsratsmitgliedern der Aktionäre zusammensetzt, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 5.677.420 auf den Inhaber lautende, nennbetragslose Stückaktien ausgegeben. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher 5.677.420. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung rechtzeitig angemeldet und ihre Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben. Zu diesem Zweck ist ein in deutscher oder englischer Sprache schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ausreichend. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen, das ist Donnerstag, der 30. Mai 2024, 24:00 Uhr (MESZ), ("Nachweisstichtag") zu beziehen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft zumindest in Textform (§ 126b BGB) spätestens bis zum 14. Juni 2024, 24:00 Uhr (MESZ), unter folgender Anschrift, Telefaxnummer bzw. E-Mail-Adresse zugehen:

elumeo SE c/o UBJ. GmbH Haus der Wirtschaft Kapstadtring 10 22297 Hamburg Telefax: +49 40 63785423 E-Mail: hv@ubj.de

Nach rechtzeitigem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden dann durch das depotführende Institut vorgenommen.

BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär, wer den Nachweis über den Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Berechtigung zur Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass gemäß § 405 Absatz 3 Nr. 1 AktG^*

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 14, 2024 09:05 ET (13:05 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
ELUMEO SE A11Q05 Xetra 2,360 03.06.24 10:37:49 +0,020 +0,85% 2,400 2,440 2,360 2,340

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