28.08.2023 18:36:21 - EQS-RPT: ADLER Real Estate AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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EQS Mitteilung über Geschäfte mit nahestehenden Personen: ADLER Real Estate AG / Veröffentlichung gemäß § 111c AktG
ADLER Real Estate AG: Veröffentlichung gemäß § 111c AktG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
2023-08-28 / 18:36 CET/CEST
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Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen gemäß § 111c AktG
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Berlin
Am heutigen Tag hat die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") einen zweiten Comfort Letter ("
Comfort Letter II") zu dem Gesellschafterdarlehensvertrag zur Gewährung eines Darlehens an ihre Tochtergesellschaft
Brack Capital Properties N.V. ("BCP"), der ursprünglich auf den 23. Mai 2022 datierte, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
der Gesellschaft gemäß § 111b Abs. 1 AktG, unterzeichnet. Das Darlehen betrug ursprünglich EUR 200.000.000,00, von
denen derzeit noch EUR 150.000.000,00 ausstehen. Der Comfort Letter II wird den ursprünglichen Comfort Letter vom 31.
März 2023 vollumfänglich ersetzen. Die Gesellschaft hält 63,00 % der Anteile an BCP und ist damit ein nahestehendes
Unternehmen im Sinne des § 111a Abs. 1 AktG.
In dem Comfort Letter II verpflichtet sich die Gesellschaft, die Fälligkeit eines Teils der Darlehen unter dem
Gesellschafterdarlehensvertrag in Höhe von EUR 75.000.000,00 (die "Verlängerten-Darlehen") bis zum 29. Dezember 2024 zu
verlängern, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Insbesondere verlangen die Bedingungen, dass die BCP eine
außerordentliche freiwillige Rückzahlung in Höhe von mindestens EUR 75.000.000,00 bis spätestens 31. August 2023
leistet.
Der Comfort Letter II und die damit verbundenen (bedingten) Verpflichtungen der Gesellschaft, die Verlängerten Darlehen
zu verlängern halten einem Fremdvergleich stand. Insbesondere wird BCP eine erhebliche freiwillige Rückzahlung in Höhe
von EUR 75.000.000,00 leisten. Darüber hinaus wird der Zinssatz für die Verlängerten-Darlehen mit Wirkung zum
ursprünglichen Fälligkeitstag an den 3-Monats-Euribor zuzüglich einer Marge angepasst, die die dann vorherrschenden
Marktbedingungen widerspiegelt, wobei diese Marge 300 Basispunkte betragen soll. Bis zum Fälligkeitstag des
Gesellschafterdarlehensvertrags kann die BCP nach eigenem Ermessen die Gesellschaft schriftlich darüber informieren,
dass sie die Prolongation der Verlängerten-Darlehen ablehnt.

Berlin, 28. August 2023
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Vorstand
2023-08-28 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  ADLER Real Estate AG 

Am Karlsbad 11
10785 Berlin
Deutschland
Internet: www.adler-ag.com

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1713043 2023-08-28 CET/CEST

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August 28, 2023 12:36 ET (16:36 GMT)

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