15.01.2024 15:05:45 - EQS-HV: Tele Columbus AG: Bekanntmachung der -3-

DJ EQS-HV: Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.02.2024 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Tele Columbus AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Tele Columbus AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 22.02.2024 in Berlin mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-01-15 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
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Tele Columbus AG Berlin ISIN DE000TCAG172 / WKN TCAG17 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte
Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie ein zur außerordentlichen Hauptversammlung der Tele Columbus AG am Donnerstag
, den 22. Februar 2024, um 10:00 Uhr (MEZ) in die Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin. I. Tagesordnung
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Umstrukturierungskonzept betreffend wesentliche Teile des
Gesellschaftsvermögens der Tele Columbus AG, im Wesentlichen bestehend aus der Übertragung der
Gesellschaftsanteile an mehreren anderen Gesellschaften durch einen noch abzuschließenden
Einbringungsvertrag mit der Telekom Holdings 1 S.à.r.l.
Die Tele Columbus AG (auch die "Gesellschaft") hatte mit einigen ihrer maßgeblichen Finanzgläubiger
(gemeinsam die "Ad-Hoc-Gruppe") Verhandlungen geführt über eine - angesichts der näher rückenden
Endfälligkeit des von der Gesellschaft im Umfang von EUR 462 Millionen in Anspruch genommenen
Konsortialkreditvertrags (Term Loan) und ihrer in Höhe von EUR 650 Millionen begebenen Anleihe
erforderlich gewordene - nachhaltige Sanierung der Gesellschaft (einschließlich ihrer Tochter- und
Enkelgesellschaften). Die beiden zentralen Finanzierungsinstrumente bzw. -verbindlichkeiten der Tele
Columbus AG sollen verlängert und vertraglich entsprechend angepasst werden.
In einer verbindlichen Vereinbarung vom 22. November 2023 ("Lock-Up-Vereinbarung") hat sich die
Ad-Hoc-Gruppe zu diesem Zweck verpflichtet, die Anpassung und Verlängerung der Finanzierungen im
Gesamtwert von ca. EUR 1,1 Milliarden (ohne Veränderung der zum damaligen Zeitpunkt bestehenden
Forderungshöhe) bis Oktober 2028 zu unterstützen. Ihre Mitglieder halten die Mehrheit der
Finanzverbindlichkeiten der Gesellschaft unter dem Konsortialkreditvertrag und der Anleihe. Die
Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, die Kublai GmbH, hat unterdessen zugesagt, den für die Verlängerung
und die Anpassung der Finanzverbindlichkeiten mit der Ad-Hoc-Gruppe vereinbarten und erforderlichen
(Gesellschafter-)Beitrag in Höhe von EUR 300 Millionen unter dem Vorbehalt bereitzustellen, dass die
Kublai GmbH ihrerseits die erforderlichen Mittel von der Hilbert Management GmbH, der
Mehrheitsgesellschafterin der Kublai GmbH, zur Verfügung gestellt bekommt; zu diesem Zweck ist die Kublai
GmbH der Lock-Up-Vereinbarung beigetreten. Von dem zugesagten Beitrag sollen die seit dem Frühsommer 2023
von der Hilbert Management GmbH zur Verfügung gestellten Brückengesellschafterdarlehen in Höhe von bis zu
EUR 97 Millionen zurückgeführt werden.
Die Ad-Hoc-Gruppe hat ihre Unterstützung in den Verhandlungen zur Lock-Up-Vereinbarung u.a. von einer
Umstrukturierung der Tele Columbus-Gruppe abhängig gemacht, die den Finanzgläubigern im Verwertungsfall
unter luxemburgischem Zwangsvollstreckungsrecht einen vereinfachten Zugriff auf die operative Gruppe
gewähren soll. Das in der Lock-Up-Vereinbarung vorgesehene Umstrukturierungskonzept sieht zu diesem Zweck
die Implementierung einer sogenannten Double LuxCo-Struktur vor. Ziel der Struktur ist es, (i) den
Gläubigern der Gesellschaft ein zentrales Vollstreckungssubjekt (einen sogenannten single point of
enforcement) einzuräumen, mit dem im Verwertungsfall über die Vollstreckung in verpfändete
Gesellschaftsanteile die Kontrolle über die operative Gruppe übernommen werden kann, und (ii) das
luxemburgische Vollstreckungsrecht zur Anwendung zu bringen, das dem Vollstreckungsgläubiger eine
kostengünstigere, einfachere, schnellere und effektivere Vollstreckung ermöglicht, als es das deutsche
Recht zulässt. Aus Sicht der Gesellschaft handelt es sich um eine nachvollziehbare, legitime und nicht
unübliche Forderung der Finanzgläubiger im Zusammenhang mit einer wie hier im Raum stehenden Verlängerung
bestehender Finanzinstrumente über mehrere Jahre.
Umgesetzt werden soll das Konzept, indem zwei nach luxemburgischem Recht gegründete und in Luxemburg
ansässige Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der société à responsabilité limitée ("S.à.r.l.") ("
LuxCo") als (mittelbare) Tochtergesellschaften der Gesellschaft zwischen die Tele Columbus AG und ihre
derzeitigen (und künftigen) Beteiligungen geschaltet werden.
Die Tele Columbus AG beabsichtigt zu diesem Zweck, zwei luxemburgische Gesellschaften, die Telekom
Holdings 1 S.à.r.l. ("LuxCo 1") und die Telekom Holdings 2 S.à.r.l. ("LuxCo 2"), zu erwerben. Derzeit
hält ein Treuhänder sämtliche Anteile an der LuxCo 1 und (mittelbar) an der LuxCo 2 treuhänderisch für
die Tele Columbus AG, wobei die LuxCo 1 alle Anteile an der LuxCo 2 hält. Bei Umsetzung des
Umstrukturierungskonzepts wird die Gesellschaft sämtliche Anteile an der LuxCo 1 erwerben; die Anteile an
der LuxCo 2 sollen weiterhin von der LuxCo 1 gehalten werden. Die jeweiligen Anteile an den beiden LuxCo
und ihre selbst gehaltenen Anteile werden sicherheitshalber an die Finanzgläubiger unter dem Term Loan
und der Anleihe verpfändet.
In einem nächsten Schritt soll die im Wesentlichen als Holding-Gesellschaft fungierende Tele Columbus AG
ihre gegenwärtig gehaltenen Gesellschaftsanteile an ihren Beteiligungen, d.h. an den Gesellschaften der
1. Tele Columbus-Gruppe in die LuxCo 1 einbringen, die die erhaltenen Anteile wiederum in die LuxCo 2
einbringen soll, und zwar jeweils im Wege der Sachkapitalerhöhung gegen Gewährung neuer Anteile. Im
Ergebnis soll mithin die LuxCo 2 sämtliche Anteile an den Konzerngesellschaften der Tele Columbus-Gruppe
halten. Im Einzelnen von der Implementierung der Double LuxCo-Struktur (mittelbar) betroffen sind damit
die derzeit unmittelbar und mittelbar von der Tele Columbus AG gehaltenen insgesamt 41 Gesellschaften der
Tele Columbus-Gruppe. An 13 dieser Gesellschaften ist die Gesellschaft unmittelbar beteiligt; bei 10
dieser Gesellschaften handelt es sich um 100-prozentige Tochtergesellschaften der Tele Columbus AG. Die
Gesellschaft plant, die unmittelbaren Beteiligungen an anderen Gesellschaften (einschließlich der damit
verbundenen mittelbaren Beteiligungen) in die Double LuxCo-Struktur zu überführen.
Hinsichtlich der Beteiligung der Tele Columbus AG an der als Treuhandgesellschaft ausgestalteten Tele
Columbus Multimedia GmbH & Co. KG bedarf es hierzu zuvor einer Umwandlung in eine GmbH, um zu verhindern,
dass die LuxCo 2 eine Betriebsstätte in Deutschland begründet (wie näher im Bericht des Vorstands zu
diesem Tagesordnungspunkt unter II. dargestellt).
Die Gesellschaft beabsichtigt zur Implementierung der beschriebenen Double LuxCo-Struktur mit der LuxCo 1
einen Vertrag über die Einbringung von Gesellschaftsanteilen an den diversen anderen Gesellschaften in
die LuxCo 1 im Wege einer Sacheinlage gegen Ausgabe neuer Geschäftsanteile an der LuxCo 1 abzuschließen.
Im Anschluss werden diese Beteiligungen von der LuxCo 1 in die LuxCo 2 im Wege einer Sacheinlage gegen
Ausgabe neuer Geschäftsanteile an der LuxCo 2 eingebracht; zu Bedingungen, die im Wesentlichen dem Inhalt
des Einbringungsvertrags zwischen der Gesellschaft und der LuxCo 1 entsprechen (wie im Bericht des
Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt unter II. dargestellt).
In dem zunächst abzuschließenden Einbringungsvertrag zwischen der Gesellschaft und der LuxCo 1
verpflichtet sich die Gesellschaft zur Einbringung der Beteiligungen (einschließlich der indirekten
Beteiligungen) mit den im unter II. wiedergegebenen Vorstandsbericht zu diesem Tagesordnungspunkt
aufgelisteten Anteilen an anderen Gesellschaften in die LuxCo 1 gegen Gewährung von neuen
Geschäftsanteilen an der LuxCo 1. Die Einbringung der Geschäftsanteile der direkten Beteiligungen der
Tele Columbus AG in die LuxCo 1 soll zum Buchwert erfolgen, um eine möglichst steuerneutrale
Umstrukturierung zu erreichen.
Der Vorstand soll durch einen Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt werden, die hier avisierte
Umstrukturierung umzusetzen.
Beschlussvorschlag
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 15, 2024 09:05 ET (14:05 GMT)

DJ EQS-HV: Tele Columbus AG: Bekanntmachung der -2-

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Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
Die Hauptversammlung stimmt zu, dass die direkt (und damit auch die indirekt) gehaltenen
Beteiligungen der Tele Columbus AG gemäß dem vorstehend und im Bericht des Vorstands zu
diesem Tagesordnungspunkt 1 dargestellten Umstrukturierungskonzept übertragen und zunächst
in die LuxCo 1 und sodann von dieser in die LuxCo 2 eingebracht werden, indem insbesondere
zunächst die direkten (und damit auch die indirekten) Beteiligungen der Tele Columbus AG
durch insbesondere den Abschluss eines Einbringungsvertrags zwischen der Tele Columbus AG
und der LuxCo 1, der im Wesentlichem den im Bericht des Vorstands zu diesem
Tagesordnungspunkt 1 beschriebenen Inhalt haben soll, und im Wege der Sachkapitalerhöhung
gegen Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der LuxCo 1 in die LuxCo 1 eingebracht werden
und im Anschluss diese Beteiligungen durch insbesondere den Abschluss eines
Einbringungsvertrags zwischen der LuxCo 1 und der LuxCo 2, der im Wesentlichem ebenfalls
entsprechend dem im Bericht des Vorstands zu diesem Tagesordnungspunkt 1 dargestellten
Einbringungsvertrag gestaltet sein soll, und im Wege der Sachkapitalerhöhung gegen
Gewährung von Gesellschaftsanteilen an der LuxCo 2 in die LuxCo 2 eingebracht werden soll.
Der Vorstand wird ermächtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen und alle Einzelheiten
festzulegen, die erforderlich sind, um das vorgenannte Umstrukturierungskonzept
durchzuführen.
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Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (Änderung von § 18 der Satzung)

Nach Änderung des § 18 der Satzung der Gesellschaft durch die Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 soll

mit Blick auf die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an die Aufsichtsratstätigkeit und zur

Gewinnung qualifizierter externer Kandidaten für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat wieder unmittelbar in

der Satzung eine Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder geregelt werden. Diese soll in Art und Höhe

grundsätzlich der bis zur Hauptversammlung vom 28. Juni 2022 in der Satzung vorgesehenen Vergütung

entsprechen; Anpassungen werden insbesondere mit Blick auf die geänderte Ausschussstruktur vorgeschlagen.

Die entsprechende Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats soll mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024

gewährt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen mithin vor, wie folgt zu beschließen:

§ 18 der Satzung der Tele Columbus AG ("Vergütung des Aufsichtsrats") wird wie folgt neu gefasst:

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Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche
"1. Vergütung in Höhe von Euro 33.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält jährlich Euro
75.000.
Für die Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats erhält jeweils zusätzlich:
der Vorsitzende des Prüfungsausschusses Euro 12.000 und jedes andere Mitglied
a) dieses Ausschusses Euro 4.000;
der Vorsitzende des Investitions- und Finanzausschusses Euro 12.000 und jedes
b) andere Mitglied dieses Ausschusses Euro 4.000; und
2.
2. c) der Vorsitzende des Präsidialausschusses Euro 12.000 und jedes andere
Mitglied dieses Ausschusses Euro 4.000.
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Die Zusatzvergütung setzt voraus, dass der Ausschuss im betreffenden Geschäftsjahr

getagt hat.

Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines

vollen Geschäftsjahres angehört bzw. den Vorsitz innegehabt haben, erhalten die sich aus

3. Abs. 1 und 2 ergebende Vergütung zeitanteilig in Höhe eines Zwölftels für jeden

angefangenen Monat ihrer Tätigkeit.

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede Teilnahme an einer

Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von Euro

4. 1.000 pro Sitzungstag. Die Teilnahme im Wege der Video- oder Telefonzuschaltung gilt als

Teilnahme in diesem Sinne. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird

Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.

Die Vergütung nach den Abs. 1 und 2 wird jeweils mit Ablauf des Geschäftsjahres fällig.

5. Das Sitzungsgeld nach Abs. 4 wird nach der betreffenden Sitzung fällig.

Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Bezüge entfallende

6. Umsatzsteuer.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser

in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe und

7. bestimmte Führungskräfte (D&O-Versicherung) mit angemessenem Selbstbehalt einbezogen. Die

Prämien hierfür übernimmt die Gesellschaft.

8. Die vorstehenden Regelungen sind erstmals für das am 1. Januar 2024 beginnende

Geschäftsjahr anwendbar und ersetzen ab diesem Zeitpunkt die bisherige Satzungsregelung."

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Tele Columbus AG besteht gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit §§ 96

Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern.

Dabei wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juli 2023 die Zahl der Mitglieder des

Aufsichtsrats von vormals vier auf nunmehr sechs erhöht. Wie seinerzeit erläutert, wurde in der

Hauptversammlung vom 13. Juli 2023 bewusst nur eines der beiden neu geschaffenen Aufsichtsratsmandate

vergeben, d.h. der Aufsichtsrat wurde zunächst mit fünf Mitgliedern besetzt. Der sechste

Aufsichtsratssitz blieb vorübergehend unbesetzt. Es wurde beabsichtigt, ein sechstes

Aufsichtsratsmitglied zu wählen, sobald ein geeigneter Kandidat gefunden wird. Der vakante

Aufsichtsratsposten soll nun besetzt werden.

Wahlvorschlag des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

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Herrn Dr. Manuel Cubero del Castillo-Olivares, selbstständiger Aufsichtsrat/Beirat,
wohnhaft in München, Deutschland,
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mit Wirkung ab Beendigung der außerordentlichen Hauptversammlung am 22. Februar 2024 für die Zeit bis

zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2028

beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen.

Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Dr. Cubero vergewissert, dass er den für das Mandat zu erwartenden

Zeitaufwand aufbringen kann. Der Wahlvorschlag des Aufsichtsrats berücksichtigt das Kompetenzprofil, das

sich der Aufsichtsrat gegeben hat.

Weitere Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen 3.

Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen

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. United Internet AG, Montabaur, Mitglied des Aufsichtsrats
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Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

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. Nürnberg Institut für Marktentscheidungen e.V., Nürnberg, Vorsitzender des
Gesellschafterrats (vorsorgliche Nennung)
===
Über die vorstehend gemachten Angaben hinaus ist die zur Wahl vorgeschlagene Person nicht Mitglied in

einem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder in einem vergleichbaren in- oder ausländischen

Kontrollgremium.

Darüber hinaus bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats - neben den gemachten Angaben - keine

weiteren als maßgebend anzusehenden persönlichen und geschäftlichen Beziehungen zur Tele Columbus AG,

ihren Organen oder zu an der Tele Columbus AG wesentlich beteiligten Aktionären.

Der Lebenslauf des Kandidaten, der über frühere Tätigkeiten, derzeitige Hauptbeschäftigung, relevante

MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

January 15, 2024 09:05 ET (14:05 GMT)

Kenntnisse und fachliche Erfahrungen des vorgeschlagenen Kandidaten Auskunft gibt, sowie weitere

Informationen zu dem zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten sind auf der Internetseite der Gesellschaft

unter

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https://www.telecolumbus.com/investor-relations/ausserordentliche-hauptversammlung-2024
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veröffentlicht.

Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 1 - Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Umstrukturierungskonzept betreffend wesentliche Teile des Gesellschaftsvermögens der Tele Columbus AG, im Wesentlichen bestehend aus der Übertragung der Gesellschaftsanteile an mehreren anderen Gesellschaften, durch einen noch abzuschließenden Einbringungsvertrag mit der Telekom Holdings 1 S.à.r.l.

1. Ausgangslage

1.1 Tele Columbus AG

Die Tele Columbus AG (im Folgenden auch die "Gesellschaft") ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Berlin und im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 161349 eingetragen. Die Geschäftsanschrift der Gesellschaft lautet: Kaiserin-Augusta-Allee 108, 10553 Berlin, Deutschland.

Die Gesellschaft ist einer der führenden Glasfasernetzbetreiber in Deutschland mit einer Reichweite von mehr als drei Millionen Haushalten. Ihr satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand umfasst (i) den Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung von Handelsgesellschaften sowie Beteiligungen an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, (ii) die Erbringung von Multimedia- und Telekommunikationsdienstleistungen und damit verbundener Dienstleistungen, (iii) die Betätigung auf den Gebieten Fernsehen, Telekommunikation und Multimedia, (iv) die jeweils damit verbundene Vermarktung und Verwaltung und (v) die Übernahme der Personalverantwortlichkeit und zwar jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht im Auftrag und/oder auf Rechnung von Dritten. Zu diesem Zwecke ist die Gesellschaft zu allen unmittelbaren oder mittelbaren Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und andere Unternehmen im In- und Ausland errichten, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben. Darüber hinaus kann die Gesellschaft ihre Tätigkeiten auch auf einen Teil der zuvor unter (i)-(v) genannten Tätigkeitsbereiche beschränken.

Im Wesentlichen besteht das Anlagevermögen aus direkt und indirekt gehaltenen Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Die Gruppe ist derzeit wie folgt strukturiert: Die bis zuletzt noch von der Gesellschaft gehaltenen Anteile an der Aprostyle AG (AG Dresden, HRB 26402) hat die Gesellschaft mit Anteilsübertragungsvertrag zum 1. Januar 2024 veräußert. Die Anteile an der Aprostyle AG sind demnach nicht Teil dieses Umstrukturierungskonzepts.

1.2 Telekom Holdings 1 S.à.r.l.

Bei der Telekom Holdings 1 S.à.r.l. ("LuxCo 1") handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( société à responsabilité limitée) nach dem Recht von Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, die am 13. Dezember 2023 gegründet wurde und sich noch im Verfahren zur Eintragung in das Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) befindet. Die Adresse der Gesellschaft lautet: 17, Boulevard F.W. Raiffeisen, 2411 Luxemburg, Luxemburg.

Der satzungsmäßige Unternehmensgegenstand der LuxCo 1 ist der Erwerb von Beteiligungen in Luxemburg oder im Ausland an Gesellschaften oder Unternehmen jeglicher Art sowie die Verwaltung dieser Beteiligungen. Die LuxCo 1 kann insbesondere Aktien, Anteile und andere Beteiligungspapiere, Anleihen, Schuldverschreibungen, Einlagenzertifikate und andere Schuldtitel sowie ganz allgemein alle ausgegebenen Wertpapiere und Finanzinstrumente, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen ausgegeben werden, durch Zeichnung, Kauf und Tausch oder auf andere Weise erwerben. Sie kann sich an der Gründung, Entwicklung, Verwaltung und Kontrolle von Gesellschaften und Unternehmen beteiligen und darüber hinaus in den Erwerb und die Verwaltung eines Portfolios von Patenten oder anderen Rechten an geistigem Eigentum jeglicher Art investieren. Die LuxCo 1 kann in jeder Form Kredite aufnehmen, sei es durch private oder öffentliche Angebote. Sie kann Schuldverschreibungen, Anleihen und jede Art von privaten oder öffentlichen Schuldtiteln ausgeben. Beteiligungspapiere kann sie nur im Rahmen einer Privatplatzierung ausgeben. Ferner kann sie ihren Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und anderen Unternehmen Kapital, insbesondere die Erlöse aus Kreditaufnahmen, zur Verfügung stellen. Sie kann auch Garantien geben und einige oder alle ihrer Vermögenswerte verpfänden, übertragen, belasten oder anderweitig Sicherheiten schaffen und gewähren, um ihre eigenen Verpflichtungen und die Verpflichtungen anderer Unternehmen abzusichern, sowie allgemein zu ihrem eigenen Nutzen und dem anderer Unternehmen oder Personen. Um Zweifel auszuschließen, darf die LuxCo 1 ohne die erforderliche Genehmigung keine regulierten Tätigkeiten im Finanzsektor ausüben. Die LuxCo 1 darf alle Techniken, rechtlichen Mittel und Instrumente nutzen, um ihre Anlagen effizient zu verwalten und sich vor Kredit-, Zins-, Wechselkurs- und anderen Risiken zu schützen. Sie kann alle kommerziellen, finanziellen oder industriellen Geschäfte sowie alle Transaktionen in Bezug auf Immobilien oder bewegliches Vermögen durchführen, die direkt oder indirekt ihren Unternehmensgegenstand begünstigen oder damit in Zusammenhang stehen.

Sämtliche Anteile an der LuxCo 1 werden derzeit treuhänderisch für die Gesellschaft gehalten. Bei Umsetzung des Umstrukturierungskonzepts wird die Gesellschaft sämtliche Anteile an der LuxCo 1 erwerben.

1.3 Telekom Holdings 2 S.à.r.l.

Bei der Telekom Holdings 2 S.à.r.l. ("LuxCo 2") handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( société à responsabilité limitée) nach dem Recht von Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, die am 13. Dezember 2023 gegründet wurde und sich noch im Verfahren zur Eintragung in das Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) befindet. Die Adresse der Gesellschaft lautet: 17, Boulevard F.W. Raiffeisen, 2411 Luxemburg, Luxemburg.

Der satzungsmäßige Unternehmensgegenstand der LuxCo 2 ist der Erwerb von Beteiligungen in Luxemburg oder im Ausland an Gesellschaften oder Unternehmen jeglicher Art sowie die Verwaltung dieser Beteiligungen. Die LuxCo 2 kann insbesondere Aktien, Anteile und andere Beteiligungspapiere, Anleihen, Schuldverschreibungen, Einlagenzertifikate und andere Schuldtitel sowie ganz allgemein alle ausgegebenen Wertpapiere und Finanzinstrumente, die von öffentlichen oder privaten Einrichtungen ausgegeben werden, durch Zeichnung, Kauf und Tausch oder auf andere Weise erwerben. Sie kann sich an der Gründung, Entwicklung, Verwaltung und Kontrolle von Gesellschaften und Unternehmen beteiligen und darüber hinaus in den Erwerb und die Verwaltung eines Portfolios von Patenten oder anderen Rechten an geistigem Eigentum jeglicher Art investieren. Die LuxCo 2 kann in jeder Form Kredite aufnehmen, sei es durch private oder öffentliche Angebote. Sie kann Schuldverschreibungen, Anleihen und jede Art von privaten oder öffentlichen Schuldtiteln ausgeben. Beteiligungspapiere kann sie nur im Rahmen einer Privatplatzierung ausgeben. Ferner kann sie ihren Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen und anderen Unternehmen Kapital, insbesondere die Erlöse aus Kreditaufnahmen, zur Verfügung stellen. Sie kann auch Garantien geben und einige oder alle ihrer Vermögenswerte verpfänden, übertragen, belasten oder anderweitig Sicherheiten schaffen und gewähren, um ihre eigenen Verpflichtungen und die Verpflichtungen anderer Unternehmen abzusichern, sowie allgemein zu ihrem eigenen Nutzen und dem anderer Unternehmen oder Personen. Um Zweifel auszuschließen, darf die LuxCo 2 ohne die erforderliche Genehmigung keine regulierten Tätigkeiten im Finanzsektor ausüben. Die LuxCo 2 darf alle Techniken, rechtlichen Mittel und Instrumente nutzen, um ihre Anlagen effizient zu verwalten und sich vor Kredit-, Zins-, Wechselkurs- und anderen Risiken zu schützen. Sie kann alle kommerziellen, finanziellen oder industriellen Geschäfte sowie alle Transaktionen in Bezug auf Immobilien oder bewegliches Vermögen durchführen, die direkt oder indirekt ihren Unternehmensgegenstand begünstigen oder damit in Zusammenhang stehen.

Sämtliche Anteile an der LuxCo 2 werden von der LuxCo 1 gehalten.

2. Umstrukturierungskonzept

2.1 Konzept der Umstrukturierung; Gründe für die Umstrukturierung

Die Tele Columbus AG hatte mit einigen ihrer maßgeblichen Finanzgläubiger (gemeinsam die "Ad-Hoc-Gruppe") Verhandlungen geführt über eine - angesichts der näher rückenden Endfälligkeit des von der Gesellschaft im Umfang von EUR 462 Millionen in Anspruch genommenen Konsortialkreditvertrags (Term Loan) und ihrer in Höhe von EUR 650 Millionen begebenen Anleihe erforderlich gewordene - nachhaltige Sanierung der Gesellschaft (einschließlich ihrer Tochter- und Enkelgesellschaften). Die beiden zentralen Finanzierungsinstrumente bzw. -verbindlichkeiten der Tele Columbus AG sollen verlängert und vertraglich entsprechend angepasst werden.

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January 15, 2024 09:05 ET (14:05 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
TELE COLUMBUS AG NA O.N. TCAG17 Hamburg 0,650 31.05.24 08:16:11 -0,040 -5,80% 0,000 0,000 0,650 0,650

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