15.05.2024 15:06:21 - EQS-HV: MLP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2024 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: MLP SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
MLP SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.06.2024 in Wiesloch mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-15 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
MLP SE Wiesloch ISIN DE0006569908
Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung

am Donnerstag, den 27. Juni 2024, um 10.00 Uhr (MESZ) mit folgender Maßgabe ein:
Die ordentliche Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 19 Abs. 7 der
Satzung der MLP SE getroffenen Entscheidung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit
Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) als
virtuelle Hauptversammlung

gemäß § 118a des Aktiengesetzes (AktG)^* unter Nutzung des passwortgeschützten Aktionärsportals
unter http://www.mlp-hauptversammlung.de

gemäß dem dafür vorgesehenen Verfahren abgehalten. Sofern die unter "Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts", dort "Teilnahme an der Hauptversammlung" beschriebenen
Voraussetzungen erfüllt sind, können Aktionäre die gesamte Hauptversammlung im Wege der Bild- und Tonübertragung live
über das passwortgeschützte Aktionärsportal unter
http://www.mlp-hauptversammlung.de

selbst oder durch einen Bevollmächtigten verfolgen und ihr Stimmrecht über die elektronische Briefwahl oder über
Vollmachtserteilung ausüben. Ebenso können Aktionäre und ihre Bevollmächtigten per Videokommunikation Redebeiträge
leisten und Fragen stellen. Elektronisch zu der Hauptversammlung zugeschaltete Aktionäre oder deren Bevollmächtigte
können Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung im Wege elektronischer Kommunikation ausüben.
Nähere Angaben hierzu finden sich am Ende dieser Einladung unter "Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts" sowie unter "Anträge, Wahlvorschläge und Auskunftsverlangen von
Aktionären".
Ort der Hauptversammlung ist am Sitz der Gesellschaft, Alte Heerstraße 40, 69168 Wiesloch. Für die Aktionäre und deren
Bevollmächtigte (mit Ausnahme des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur
Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.
^* Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des Handelsgesetzbuches
und des Aktiengesetzes, finden auf die MLP SE aufgrund der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des
Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus
spezielleren Vorschriften der SE-Verordnung nichts anderes ergibt.
Tagesordnung
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß §§ 176 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 2 des Aktiengesetzes
Der Vorstand macht gemäß §§ 176 Abs. 1 Satz 1, 175 Abs. 2 AktG der Hauptversammlung die folgenden
Vorlagen sowie den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 des
Handelsgesetzbuchs (HGB) zugänglich:
.             den festgestellten Jahresabschluss der MLP SE zum 31. Dezember 2023, 
.             den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023, 
.             den zusammengefassten Lagebericht für die MLP SE und den Konzern zum 31. Dezember 2023, 
.             den Bericht des Aufsichtsrats sowie 
.             den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns. 1. 

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Diese Unterlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an und während der Hauptversammlung

über die Internetadresse

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http://www.mlp-hauptversammlung.de
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zugänglich.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gemäß § 172 Satz 1 AktG am 20.

März 2024 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zugleich hat der Aufsichtsrat den

Konzernabschluss gebilligt. Einer Feststellung des Jahresabschlusses oder einer Billigung des

Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG bedarf es deshalb nicht. Auch die übrigen

vorgenannten Unterlagen sind der Hauptversammlung lediglich zugänglich zu machen, ohne dass es -

abgesehen von der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns - einer Beschlussfassung hierzu

bedarf.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2023

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von Euro 45.114.976,29 wie folgt zu

verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,30 je Stückaktie auf 109.297.624 dividendenberechtigte

Stückaktien.

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Ausschüttung:                        Euro 32.789.287,20 
Einstellung in die Gewinnrücklagen:  Euro 12.300.000,00 
Gewinnvortrag:                       Euro 25.689,09 
Bilanzgewinn:                        Euro 45.114.976,29 

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Dieser Gewinnverwendungsvorschlag basiert auf Annahme eines am Tag der Hauptversammlung

dividendenberechtigten Grundkapitals in Höhe von Euro 109.297.624,00 eingeteilt in 109.297.624

Stückaktien. Sollte sich die tatsächliche Anzahl der dividendenberechtigten Aktien - und damit die

Dividendensumme - bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns verändern,

wird von Vorstand und Aufsichtsrat ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Gewinnverwendung

unterbreitet, der unverändert eine Ausschüttung von Euro 0,30 je dividendenberechtigter Stückaktie

vorsieht. Die Anpassung erfolgt dabei wie folgt: Sofern sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien

und damit die Dividendensumme vermindert, erhöht sich der Gewinnvortrag entsprechend. Sofern sich die

Anzahl der dividendenberechtigten Aktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der

Gewinnvortrag entsprechend.

Die Auszahlung der Dividende soll am 2. Juli 2024 erfolgen.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands der MLP SE für das Geschäftsjahr

2023 3.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des Vorstands

der MLP SE für diesen Zeitraum zu entlasten.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der MLP SE für das

Geschäftsjahr 2023 4.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitglieder des

Aufsichtsrats der MLP SE für diesen Zeitraum zu entlasten.

Wahlen des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des

Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Nach den §§ 318 Abs. 1 Satz 1 HGB, 119 Abs. 1 Nr. 4 AktG hat die ordentliche Hauptversammlung den

Abschlussprüfer und den Konzernabschlussprüfer für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.

Am 5. Januar 2023 ist zudem die EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Richtlinie EU 2022/2464) - Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz: CSRD, in Kraft getreten.

Die CSRD sieht unter anderem vor, dass Gesellschaften wie die MLP SE einen sog. Nachhaltigkeitsbericht

erstellen, der einer externen Prüfung zu unterziehen ist. Die CSRD ist von den Mitgliedsstaaten bis zum

6. Juli 2024 in das jeweilige nationale Recht umzusetzen. Im Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen

Hauptversammlung 2024 der MLP SE ist das Gesetzgebungsverfahren in Bezug auf das CSRD-Umsetzungsgesetz

noch nicht abgeschlossen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass eine externe Prüfung bereits in Bezug

auf den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024 erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund soll

die Hauptversammlung 2024 auch einen Prüfer für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts bestellen.

Der Aufsichtsrat schlägt, jeweils gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Risiko- und

MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 15, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
MLP SE INH. O.N. 656990 Frankfurt 6,380 04.06.24 09:21:00 -0,030 -0,47% 0,000 0,000 6,290 6,410

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