22.03.2024 09:00:30 - PTA-HV: PORR AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Wien (pta/22.03.2024/09:00) - PORR AG Wien, FN 34853 f ISIN AT0000609607 ("Gesellschaft")

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 144. ordentlichen Hauptversammlung der PORR AG am Dienstag, den 30. April 2024, um 10:00 Uhr (Wiener Zeit), im Haus der Industrie, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 4.

I. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht (inklusive nicht-finanzieller Erklärung) jeweils zum 31. Dezember 2023, des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023, des (konsolidierten) Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen sowie des (konsolidierten) Corporate Governance-Berichts 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für den konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024 6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 7. Beschlussfassung über den Widerruf der von der Hauptversammlung am 17. Juni 2022 beschlossenen Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowie zur Einziehung von eigenen Aktien verbunden mit der Beschlussfassung über die neue Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre, und Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung von eigenen Aktien 8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3 "Veröffentlichungen" und § 15 "Einberufung"

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 9. April 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http: //www.porr-group.com/hv zugänglich: - Jahresabschluss mit Lagebericht, - Konzernabschluss mit Konzernlagebericht (inklusive nicht-finanzieller Erklärung), - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrats, - (konsolidierter) Corporate Governance-Bericht, - (konsolidierter) Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen, jeweils für das Geschäftsjahr 2023; - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8, - Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023, - Weitergehende Information über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG, Satzungsgegenüberstellung des § 3 und § 15 der Satzung, - Formular für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular für die Erteilung einer Vollmacht an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter, - Formular für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20. April 2024 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 25. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten: PORR AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60 8242 St. Lorenzen/Wechsel Österreich

Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000609607 im Text angeben)

ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 16 Abs 3 genügen lässt

Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 50

Per E-Mail: anmeldung.porr@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen im Format PDF)

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000609607 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), - Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 20. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Identitätsnachweis Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht dabei haben. PORR AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt III. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung möglich. Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder Boten: PORR AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH Köppel 60 8242 St. Lorenzen/Wechsel Österreich

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 50

Per E-Mail: anmeldung.porr@hauptversammlung.at(Vollmachten im Format PDF)

Die Vollmachten müssen spätestens am 29. April 2024, 16:00 Uhr (Wiener Zeit), bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung übergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.porr-group.com/hv abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestellten Vollmachtsformular. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

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