03.01.2024 08:00:03 - EQS-HV: EVN AG: Einberufung zur 95. ordentlichen Hauptversammlung

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EQS-News: EVN AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
EVN AG: Einberufung zur 95. ordentlichen Hauptversammlung
2024-01-03 / 08:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


EVN AG
mit dem Sitz in Maria Enzersdorf
FN 72000h
ISIN: AT0000741053

Einberufung

zu der am Donnerstag, 1. Februar 2024, um 10:00 Uhr (MEZ) im EVN Forum, EVN Platz, AT-2344 Maria Enzersdorf,
stattfindenden

95. ordentlichen Hauptversammlung
der EVN AG


Tagesordnung:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des konsolidierten Corporate
Governance-Berichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2022/23, des Konzernabschlusses, des
Konzernlageberichts und des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts für das Geschäftsjahr 2022/23 sowie des
Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30. September 2023 ausgewiesenen
Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2022/23.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022/23.

5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023/24.

6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder
der EVN AG für das Geschäftsjahr 2022/23.

7. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik hinsichtlich der Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des
Vorstands sowie des Aufsichtsrats der EVN AG.

8. Satzungsänderung in §§ 1, 3, 10 (1) bis (3), 11 (1) bis (3), 13 (3) bis (6) sowie 14 (3).

Möglichkeit der Aktionäre zur Einsichtnahme gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG in Unterlagen (§ 106 Z 4 AktG)
Folgende Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 bis 4 AktG spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab
11. Jänner 2024, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.evn.at/hauptversammlung
abrufbar:
. die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen,
. die Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8,
. der Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder der EVN AG für das
Geschäftsjahr 2022/23,
. die Vergütungspolitik der EVN AG betreffend die Grundsätze für die Bezüge der Mitglieder des Vorstands
sowie des Aufsichtsrats und
. die Satzung mit der Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.
Neben diesen Unterlagen sind weiters der vollständige Text dieser Einberufung, die Formulare für die Erteilung und den
Widerruf einer Vollmacht sowie alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser
Hauptversammlung abrufbar.

Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am 22. Jänner 2024, 24:00 Uhr
(MEZ). Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und Aktionärsrechte ausüben wollen, müssen ihren Anteilsbesitz
zum Nachweisstichtag gegenüber der Gesellschaft nachweisen.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei depotverwahrten Inhaber-aktien eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin
am 29. Jänner 2024, zugehen muss. Die Depotbestätigung muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die
Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die
Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in
englischer Sprache entgegengenommen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und wirkt sich nicht auf die
Dividendenberechtigung aus.
Depotbestätigungen können unter Wahrung der Voraussetzungen gemäß § 13 Abs 2 AktG in Textform an die Gesellschaft
ausschließlich auf einem der folgenden Wege zugestellt werden:
Per Post oder per Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax:             +43 (0) 1 8900 500 50 
per E-Mail:              anmeldung.evn@hauptversammlung.at, 

wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufügen ist
oder per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599,
wobei unbedingt ISIN: AT0000741053 im Text anzugeben ist
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Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 und 114 AktG (§ 106 Z 8 AktG)

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, und zwar mit Vollmacht, die in Textform zu erteilen ist. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde (§ 114 Abs 1 Satz 4 AktG).

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft www.evn.at/hauptversammlung zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden.

Vollmachten können in Textform an die Gesellschaft ausschließlich an folgende Adressen übermittelt werden:

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Per Post oder per Boten: HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax:             +43 (0) 1 8900 500 50 
oder per E-Mail:         anmeldung.evn@hauptversammlung.at, 

wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufügen ist

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Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG können auch per SWIFT (GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN: AT0000741053 im Text angeben) übermittelt werden.

Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulässig.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen (siehe "Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG") zu erfüllen haben.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als Service der Gesellschaft steht den Aktionären auf deren Wunsch Herr Dr. Michael Knap, Ehrenpräsident des Interessenverbands für Anleger (IVA), AT-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Für die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite www.evn.at/hauptversammlung zur Verfügung gestellte, spezielle Formulare abrufbar. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der Gesellschaft getragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter Mobil-Telefonnr. +43 664 2138740 oder E-Mail (michael.knap@iva.or.at).

Die Vollmacht muss zeitgerecht ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:

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Per Post oder per Boten Dr. Michael Knap
c/o Interessenverband für Anleger (IVA)
Feldmühlgasse 22, AT-1130 Wien
per Telefax:            +43 (0)1 8900 500 50 
per E-Mail:             knap.evn@hauptversammlung.at, 

wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufügen ist

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Allfällige Weisungen zur Stimmrechtsausübung sind direkt Herrn Dr. Michael Knap zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keine Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder von Anträgen oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt.

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