30.06.2024 14:25:15 - dpa-AFX: Finanzierung von Klimavorsorge: Union offen für Grundgesetz-Änderung

BERLIN (dpa-AFX) - Die Unionsfraktion im Bundestag zeigt sich offen für eine
Änderung des Grundgesetzes zur Finanzierung von Klimavorsorge-Maßnahmen. Wie die
umweltpolitische Sprecherin Anja Weisgerber am Sonntag der dpa auf Anfrage
mitteilte, sollte die Ampel-Koalition aus ihrer Sicht prüfen, ob "durch
Umschichtung im Haushalt" eine im Grundgesetz verankerte sogenannte
"Gemeinschaftsaufgabe" geschaffen werden könne. Ein Sprecher der Fraktion
bestätigte, dass dies auch die Haltung der Fraktion widerspiegele.

"Gemeinschaftsaufgabe" bedeutet, dass Bund und Länder sich dauerhaft
gemeinsam an der Finanzierung einer Aufgabe beteiligen. Bei den bislang in der
Verfassung verankerten Gemeinschaftsaufgaben geht es um Bereiche, in denen eine
gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern für sinnvoll erachtet wird.
Gemeinschaftsaufgaben sind nach Artikel 91 des Grundgesetzes etwa der Agrar- und
Küstenschutz und die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.

Experten fordern seit längerem, die Anstrengungen im Kampf gegen den
Klimawandel ebenfalls als gemeinsame Aufgabe im Grundgesetz zu verankern. Anders
seien die Kosten, die die Klimakrise verursache, nicht zu stemmen, heißt es
immer wieder. "Vielen Kommunen mangelt es jetzt schon an Geld und Personal, um
ihren Aufgaben nachzukommen", gab am Wochenende Daniel Eggstein von der
Klima-Allianz Deutschland zu bedenken. Die Organisation fordert die
Bundesregierung ebenfalls auf, eine Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu
verankern.

Die CSU-Politikerin Weisgerber betonte, dass sie trotz angespannter
Haushaltslage dafür wäre, eine solche Änderung zu prüfen. Es sei ein
"Armutszeugnis", dass die Bundesregierung ein Klimaanpassungsgesetz
verabschiedet habe, ohne die finanzielle Basis von Vorsorgemaßnahmen zu klären.

Das Gesetz zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels tritt am Montag in
Kraft. Es verpflichtet sowohl die Länder als auch die Bundesregierung,
Klimaanpassungsstrategien zu erarbeiten und diese umzusetzen. Dabei geht es vor
allem um Maßnahmen zur Vorbeugung und Abmilderung von Schäden, die durch
Wetterextreme verursacht werden. Starkregen, Stürme und Hitzewellen werden durch
den Klimawandel immer wahrscheinlicher. Deshalb wird es in den kommenden Jahren
eine zentrale Aufgabe sein, sich an diese neue Realität anzupassen. Nach Angaben
des Bundesumweltministeriums liegt der Finanzbedarf für diese Maßnahmen bis 2030
bei 38 Milliarden Euro. Wo dieses Geld herkommen soll, beantwortet das neue
Gesetz nicht.

Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) hatte immer wieder betont, dass sie
eine grundgesetzlich verankerte Gemeinschaftsaufgabe befürworten würde. Dafür
wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Ob die
Unterstützung der Unionsfraktion ausreichen würde, das Projekt umzusetzen, ist
ungewiss. Bislang hat die Bundesregierung noch keinen Versuch in diese Richtung
unternommen./faa/DP/nas

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