27.05.2024 16:00:17 - dpa-AFX: VERMISCHTES: Urteil zu Amokfahrt in Volkmarsen teilweise aufgehoben

KASSEL (dpa-AFX) - Das Landgericht in Kassel hat das Urteil gegen den
Amokfahrer von Volkmarsen zu einem Teil aufgehoben. Der Mann war zu lebenslanger
Haft verurteilt worden, eine anschließende Sicherungsverwahrung war vorbehalten
worden. Das Landgericht hob am Montag die Regelung der möglichen anschließenden
Sicherungsverwahrung auf. Der Mann habe die Tat begangen, habe aber keine
Vorstrafen und sei auch sonst nicht als gewalttätig aufgefallen, auch im Vollzug
gebe es keine Auffälligkeiten, erklärte das Gericht.

Es sei derzeit nicht feststellbar, dass es sich um einen Täter handele, der
den Hang habe, erneut Straftaten zu begehen, erklärte das Gericht. Zudem müsse
der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden, der Täter verbüße bereits
eine lebenslange Freiheitsstrafe. In erster Instanz hatte das Gericht die
besondere Schwere der Schuld festgestellt, eine vorzeitige Haftentlassung nach
bereits 15 Jahren ist damit rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut
wie ausgeschlossen.

Der zur Tatzeit 29 Jahre alte Mann war am 24. Februar 2020 beim
Karnevalsumzug in Volkmarsen im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit seinem Auto
absichtlich in die Zuschauer am Straßenrand gefahren. Dabei wurden knapp 90
Menschen verletzt, einige von ihnen schwer. Unter den Verletzten waren auch 26
Kinder.

Gegen das erste Urteil hatte der Mann Revision eingelegt. Der
Bundesgerichtshof erklärte das Urteil über die lebenslange Haft im März für
rechtskräftig, ordnete aber zugleich an, dass über die vorbehaltene
Sicherungsverwahrung noch einmal vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts
verhandelt werden muss./hus/DP/stw

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