01.07.2024 13:26:37 - dpa-AFX: ROUNDUP/SPD-Führung: Mitgliederbegehren zum Haushalt unzulässig

BERLIN (dpa-AFX) - Die SPD-Führung hält das von einer linken
Parteigruppierung angestrebte Mitgliederbegehren zum Bundeshaushalt 2025 für
unzulässig. "Die Prüfung nach dem Statut der SPD hat ergeben, dass ein
Mitgliederbegehren, das die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion auffordern
soll, einem Haushaltsgesetz nur unter bestimmten Bedingungen zuzustimmen,
juristisch nicht zulässig ist", hieß es am Montag nach einer Sitzung des
Parteipräsidiums. "Die Haushaltsgesetzgebung liegt ausschließlich beim Deutschen
Bundestag und den freigewählten Abgeordneten und kann folglich nicht in einem
Mitgliederbegehren verhandelt werden."

Die linke Parteigruppierung "Forum DL21" hatte Mitte Juni beim
Parteivorstand ein Mitgliederbegehren beantragt, das sich in den laufenden
Verhandlungen für den Bundeshaushalt 2025 gegen Kürzungen unter anderem im
Sozialbereich wendet. Für die Bereiche Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie,
Bildung, Demokratie und Entwicklungszusammenarbeit legt das Papier fest: "Die
Ressort-Ansätze der betroffenen Ministerien dürfen im Vergleich zum
Vorjahreshaushalt nicht gekürzt werden. Stattdessen brauchen wir Aufwüchse in
diesen Bereichen sowie deutlich mehr Investitionen in bezahlbares Wohnen, eine
nachhaltige Infrastruktur, starke Kommunen und einen ambitionierten
Klimaschutz."

Warnung vor Sparhaushalt

Zur Begründung heißt es unter dem Titel "Unsere Demokratie nicht wegkürzen,
in unsere Zukunft investieren!": "Ein Sparhaushalt würde eine Geisterfahrt in
ökonomischer, ökologischer und demokratischer Hinsicht bedeuten." Das Papier
schließt mit dem Appell: "Die Partei ruft die Mitglieder der
SPD-Bundestagsfraktion auf, einem Bundeshaushalt nur unter diesen Maßgaben
zuzustimmen."

Die Jusos, die ein Viertel der Bundestagsabgeordneten stellen, hatten das
Mitgliederbegehren unterstützt. Es ist möglich, gegen die Entscheidung der
Parteiführung juristisch vorzugehen.

Für die Einleitung eines Mitgliederbegehrens bedarf es der Unterstützung von einem Prozent der SPD-Mitglieder aus mindestens zehn Unterbezirken von
mindestens drei Bundesländern. Das sind derzeit knapp 4.000 Mitglieder, die
innerhalb eines Monats online ihre Unterstützung erklären müssten. Schon zu
diesem ersten Schritt kommt es nach der Entscheidung der Parteiführung nun
zunächst nicht.

In einem zweiten Schritt müssen bei einem Begehren innerhalb von drei
Monaten 20 Prozent der Mitglieder zustimmen, also rund 76.000. Der
Parteivorstand muss dann erklären, ob er dem stattgibt - anderenfalls kommt es
zu einem Mitgliederentscheid./and/DP/mis

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