23.04.2024 09:30:59 - PTA-HV: OMV Aktiengesellschaft: Einberufung zur -2-

DJ PTA-HV: OMV Aktiengesellschaft: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs 3 AktG

Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Wien (pta/23.04.2024/09:30) - OMV Aktiengesellschaft

Wien

Firmenbuch-Nr.: 93363z

ISIN: AT0000743059

Einberufung

der am Dienstag, 28. Mai 2024, um 10:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Congress Center Messe Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1, 1020 Wien, Österreich (U2-Station Messe-Prater) stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der OMV Aktiengesellschaft (" OMV" oder " Gesellschaft" oder " wir").

Die Hauptversammlung wird als Präsenzversammlung abgehalten. Sie wird im Internet unter http://www.omv.com/ hauptversammlung öffentlich übertragen. Die Übertragung endet nach dem Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2023. Die Aufzeichnung kann auch nach der Versammlung abgerufen werden.

Tagesordnung

* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023 samt Lagebericht, des (konsolidierten) Corporate Governance-Berichts, des (konsolidierten) Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Konzernabschlusses 2023 samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023. * Beschlussfassungen über die Verwendung des im Jahresabschluss 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns. * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023. * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023. * Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie (allenfalls) des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024. * Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat. * Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat. * Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024. * Beschlussfassungen über den Long-Term Incentive Plan (LTIP) und das Equity Deferral. * Wahlen in den Aufsichtsrat. * Beschlussfassungen über die nachfolgenden Änderungen der Satzung * Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung in § 2 A. (2) und (10) (Unternehmensgegenstand). * Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung in § 21 (virtuelle/hybride Hauptversammlung). * Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung in § 11 (2), § 12 (1), § 16 (1), (2) und (4), § 18 (2), § 27 (6), § 28 (2) und § 29 (sonstige Änderungen).

* Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben sowie über die Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung von Aktien und des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2023.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionär:innen spätestens ab 7. Mai 2024 folgende Unterlagen zur Verfügung:

* die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen; * die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 6, 8, 9, 11 und 12; * die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 5, 7 und 10; * der Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat; * die Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat; sowie * die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 Aktiengesetz (" AktG") samt Lebensläufen zu Tagesordnungspunkt 10.

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind für Sie spätestens ab 7. Mai 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft unter http://www.omv.com/hauptversammlungfrei verfügbar.

Teilnahme von Aktionär:innen an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Rechte der Aktionär:innen, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend gemacht werden können, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag; das ist Samstag, der 18. Mai 2024, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der:die Aktionär:in sein:ihr Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD. Aktionär:innen, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:

* Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code; * Angaben über den:die Aktionär:in: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; * Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung des Depots; * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN; * Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 18. Mai 2024, um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

Übermittlung von Depotbestätigungen

Depotbestätigungen müssen spätestens am 23. Mai 2024, um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen:

* per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich; * per E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF oder TIF, dem E-Mail anzuschließen ist; * per Telefax: +43 1 8900 500 50; * per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN AT0000743059 im Text angeben.

Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär:in geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Die Übermittlung der Depotbestätigungen an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des:der Aktionär:in zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

Die Aktionär:innen werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionär:innen können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung von Aktionär:innen in der Hauptversammlung

Jeder:jede Aktionär:in, der:die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum:zur Vertreter:in zu bestellen. Der:die Vertreter:in nimmt im Namen des:der Aktionär:in an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der:die Aktionär:in, den:die er:sie vertritt.

Jede Vollmacht muss den:die Vertreter:in namentlich bezeichnen. Der:die Aktionär:in ist in der Anzahl der Personen, die er:sie selbst zu Vertreter:innen bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter:in nur ausüben, soweit der:die Aktionär:in eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Ein:eine Aktionär:in kann seinem:ihrem depotführenden Kreditinstitut - nach Absprache mit diesem - Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben unter "Übermittlung von Depotbestätigungen") gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass dem Kreditinstitut Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann von dem:der Aktionär:in widerrufen werden. Der Widerruf ist erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugeht.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft bis 27. Mai 2024, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) (einlangend) ausschließlich auf einem der folgenden Wege in Textform übermittelt werden:

* per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich; * per E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF oder TIF, dem E-Mail anzuschließen ist; * per Telefax: +43 1 8900 500 50; * per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN AT0000743059 im Text angeben.

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April 23, 2024 03:30 ET (07:30 GMT)

Nach dem genannten Zeitpunkt kann eine Vollmacht oder ein Widerruf einer Vollmacht am Tag der Hauptversammlung persönlich durch Vorlage bei der Anmeldung zur Hauptversammlung am Versammlungsort übergeben werden.

Als Service bieten wir unseren Aktionär:innen an, ihr Stimmrecht durch eine:n Vertreter:in vom Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängige:n Stimmrechtsvertreter:in ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird voraussichtlich Herr Florian Beckermann (florian.beckermann@iva.or.at Tel.: +43 1 87 63 343 / 30) bei der Hauptversammlung diese Aktionär:innen vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der OMV getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der:die Aktionär:in zu tragen.

Der:die Aktionär:in hat bei seinem:ihrem depotführenden Kreditinstitut eine Depotbestätigung zu beantragen. Auf dieser Depotbestätigung oder mit dem eigens auf der Website der Gesellschaft unter http://www.omv.com/hauptversammlung bereitgestellten Formular ist Herr Florian Beckermann in Textform zur Vertretung zu bevollmächtigen. Die Depotbestätigung samt Vollmacht ist dann von dem:der Aktionär:in an Herrn Florian Beckermann, IVA, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, oder per E-Mail an beckermann.omv@hauptversammlung.atzu senden. Da die Depotbestätigung samt Vollmacht rechtzeitig vor der Hauptversammlung beim IVA einlangen muss, ersuchen wir, die Dauer der Übermittlung zu berücksichtigen. Der:die Aktionär:in hat Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder allenfalls ein:eine von Herrn Beckermann bevollmächtigte:r Subvertreter:in) das Stimmrecht auszuüben hat.

Herr Florian Beckermann übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von dem:der Aktionär:in erteilten Weisungen aus. Wird (etwa zu einzelnen Tagesordnungspunkten) keine Weisung oder eine unklare Weisung (z.B. gleichzeitig FÜR und GEGEN bei demselben Beschlussvorschlag) erteilt, wird sich Herr Florian Beckermann insoweit der Stimme enthalten. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jede einzelne Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen entgegennimmt.

Für die Hauptversammlung wurde eine E-Mail-Adresse eingerichtet, um Aktionär:innen noch kurzfristig die Möglichkeit zu geben, auch noch während der Hauptversammlung Herrn Florian Beckermann Weisungen zu erteilen oder diese abzuändern. Diese E-Mail-Adresse lautet: beckermann.omv@hauptversammlung.at.

Die zur Abstimmung gelangenden Anträge werden von der Gesellschaft auf der Website unter http://www.omv.com/ hauptversammlung veröffentlicht.

Wir empfehlen, für die Erteilung oder den Widerruf einer Vollmacht die Formulare zu verwenden, die im Internet unter http://www.omv.com/hauptversammlung zur Verfügung stehen.

Rechte der Aktionär:innen gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Aktionär:innen, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in Höhe von mindestens 5 % des Grundkapitals halten, können bis spätestens 7. Mai 2024 (einlangend) schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt werden.

Aktionär:innen, die einzeln oder zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, können bis spätestens 16. Mai 2024 (einlangend) zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf derim Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden.

Für Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 10) ist Folgendes zu beachten: Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Diese Erklärungen müssen der Gesellschaft ebenfalls bis spätestens 16. Mai 2024 zugehen. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen von der Gesellschaft samt den genannten Erklärungen bis spätestens 21. Mai 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die Kriterien des § 87 Abs 2a AktG, insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der Diversität und der Internationalität sowie die berufliche Zuverlässigkeit, zu beachten.

Für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird weiters bekannt gemacht, dass § 86 Abs 7 AktG auf die Gesellschaft anwendbar ist. Gemäß § 86 Abs 9 AktG wurde von der Mehrheit der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder (Kapitalvertreter:innen) mehr als sechs Wochen vor der Hauptversammlung Widerspruch gegen die Gesamterfüllung erhoben. Der Mindestanteil von 30 % Frauen und 30 % Männern ist daher von den Kapitalvertreter:innen im Aufsichtsrat für diese Wahl getrennt zu erfüllen. Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus fünfzehn Mitgliedern zusammen (zehn Kapitalvertreter:innen und fünf Arbeitnehmervertreter:innen). Bei unveränderter Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder müssen daher im Aufsichtsrat der Gesellschaft mindestens drei Sitze der Kapitalvertreter:innen jeweils von Frauen und Männern besetzt sein, um den Mindestanteil zu erfüllen. Derzeit sind sechs Sitze der Kapitalvertreter:innen von Männern und vier Sitze von Frauen besetzt.

Jeder:jede Aktionär:in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung des:der Aktionär:in. Ein Antrag eines:einer Aktionär:in auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus (siehe oben).

Jedem:jeder Aktionär:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder soweit die Erteilung der Auskunft strafbar wäre oder soweit sie auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail unter Angabe des vollständigen Namens/Firma des:der Aktionär:in und seiner:ihrer Depotnummer an fragen.omv@hauptversammlung.atübermittelt werden. Die Beantwortung von vorab übermittelten Fragen in der Hauptversammlung, setzt voraus, dass diese Fragen von dem:der Aktionär:in im Rahmen der Generaldebatte gestellt werden.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionär:innen, insbesondere wie Anträge übermittelt werden können und wie der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen ist, finden Sie im Dokument "Rechte der Aktionär:innen 2024", das ab sofort auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft unter http:// www.omv.com/hauptversammlung verfügbar ist.

Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte

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April 23, 2024 03:30 ET (07:30 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
OMV AG 874341 Xetra 39,160 14.06.24 09:30:58 -0,500 -1,26% 39,060 39,180 39,340 39,660
OMV AG ADR 4 797726 Frankfurt 9,800 14.06.24 08:15:42 -0,200 -2,00% 9,700 9,900 9,800 10,000

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