23.04.2024 09:30:59 - PTA-HV: OMV Aktiengesellschaft: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs 3 AktG

Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Wien (pta/23.04.2024/09:30) - OMV Aktiengesellschaft

Wien

Firmenbuch-Nr.: 93363z

ISIN: AT0000743059

Einberufung

der am Dienstag, 28. Mai 2024, um 10:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Congress Center Messe Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1, 1020 Wien, Österreich (U2-Station Messe-Prater) stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der OMV Aktiengesellschaft (" OMV" oder " Gesellschaft" oder " wir").

Die Hauptversammlung wird als Präsenzversammlung abgehalten. Sie wird im Internet unter http://www.omv.com/ hauptversammlung öffentlich übertragen. Die Übertragung endet nach dem Bericht des Vorstands über das Geschäftsjahr 2023. Die Aufzeichnung kann auch nach der Versammlung abgerufen werden.

Tagesordnung

* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2023 samt Lagebericht, des (konsolidierten) Corporate Governance-Berichts, des (konsolidierten) Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Konzernabschlusses 2023 samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023. * Beschlussfassungen über die Verwendung des im Jahresabschluss 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns. * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023. * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023. * Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers sowie (allenfalls) des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024. * Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat. * Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat. * Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024. * Beschlussfassungen über den Long-Term Incentive Plan (LTIP) und das Equity Deferral. * Wahlen in den Aufsichtsrat. * Beschlussfassungen über die nachfolgenden Änderungen der Satzung * Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung in § 2 A. (2) und (10) (Unternehmensgegenstand). * Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung in § 21 (virtuelle/hybride Hauptversammlung). * Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung in § 11 (2), § 12 (1), § 16 (1), (2) und (4), § 18 (2), § 27 (6), § 28 (2) und § 29 (sonstige Änderungen).

* Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben sowie über die Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung von Aktien und des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 31. Mai 2023.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionär:innen spätestens ab 7. Mai 2024 folgende Unterlagen zur Verfügung:

* die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen; * die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 6, 8, 9, 11 und 12; * die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 5, 7 und 10; * der Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat; * die Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat; sowie * die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 Aktiengesetz (" AktG") samt Lebensläufen zu Tagesordnungspunkt 10.

Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung sind für Sie spätestens ab 7. Mai 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft unter http://www.omv.com/hauptversammlungfrei verfügbar.

Teilnahme von Aktionär:innen an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Rechte der Aktionär:innen, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend gemacht werden können, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag; das ist Samstag, der 18. Mai 2024, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch eine Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der:die Aktionär:in sein:ihr Depot unterhält (Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD. Aktionär:innen, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen.

Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben enthalten:

* Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code; * Angaben über den:die Aktionär:in: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; * Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung des Depots; * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN; * Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 18. Mai 2024, um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht.

Übermittlung von Depotbestätigungen

Depotbestätigungen müssen spätestens am 23. Mai 2024, um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft einlangen:

* per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich; * per E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF oder TIF, dem E-Mail anzuschließen ist; * per Telefax: +43 1 8900 500 50; * per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN AT0000743059 im Text angeben.

Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär:in geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.

Die Übermittlung der Depotbestätigungen an die Gesellschaft dient zugleich als Anmeldung des:der Aktionär:in zur Teilnahme an der Hauptversammlung. Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu übermitteln.

Die Aktionär:innen werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionär:innen können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Vertretung von Aktionär:innen in der Hauptversammlung

Jeder:jede Aktionär:in, der:die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum:zur Vertreter:in zu bestellen. Der:die Vertreter:in nimmt im Namen des:der Aktionär:in an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der:die Aktionär:in, den:die er:sie vertritt.

Jede Vollmacht muss den:die Vertreter:in namentlich bezeichnen. Der:die Aktionär:in ist in der Anzahl der Personen, die er:sie selbst zu Vertreter:innen bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter:in nur ausüben, soweit der:die Aktionär:in eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Ein:eine Aktionär:in kann seinem:ihrem depotführenden Kreditinstitut - nach Absprache mit diesem - Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe oben unter "Übermittlung von Depotbestätigungen") gegenüber der Gesellschaft die Erklärung abgibt, dass dem Kreditinstitut Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.

Eine erteilte Vollmacht kann von dem:der Aktionär:in widerrufen werden. Der Widerruf ist erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugeht.

Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können der Gesellschaft bis 27. Mai 2024, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) (einlangend) ausschließlich auf einem der folgenden Wege in Textform übermittelt werden:

* per Post, Kurierdienst oder persönlich: OMV Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Österreich; * per E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF oder TIF, dem E-Mail anzuschließen ist; * per Telefax: +43 1 8900 500 50; * per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN AT0000743059 im Text angeben.

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April 23, 2024 03:30 ET (07:30 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
OMV AG 874341 Xetra 46,700 03.06.24 13:01:40 +0,900 +1,97% 46,700 46,820 46,780 45,800
OMV AG ADR 4 797726 Frankfurt 11,400 03.06.24 08:06:52 -0,100 -0,87% 11,600 11,800 11,400 11,500

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