LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG / VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON ANLEIHEGLÄUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES ...
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EQS-Ad-hoc: LR Health & Beauty SE / Schlagwort(e): Anleihe
LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG
/ VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON
ANLEIHEGLÄUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES ...
20.10.2025 / 20:17 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
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Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)
LR Health & Beauty SE: VERLETZUNG DES LEVERAGE COVENANT / KEINE ZINSZAHLUNG
/ VERHANDLUNGEN ZU EINEM STANDSTILL MIT EINER AD-HOC-GRUPPE VON
ANLEIHEGLÄUBIGERN / BEAUFTRAGUNG EINES RENOMMIERTEN UNTERNEHMENS ZUR
UNTERSTÜTZUNG EINER FINANZIELLEN RESTRUKTURIERUNG
Ahlen, 20. Oktober 2025 - Die LR Health & Beauty SE (die "Gesellschaft") gab
am 28. August 2025 ihre Absicht bekannt, Verhandlungen mit den Gläubigern
(die "Anleihegläubiger") der Anleihe 2024/2028 (ISIN: NO0013149658) (die
"Anleihe")
bezüglich eines etwaigen Verstoßes gegen den Leverage Covenant aufzunehmen,
der die Gesellschaft verpflichtet, zum Stichtag 30. September 2025 ein
Verhältnis einer Nettoverschuldung zum EBITDA [1] von 4,50:1 (der "Leverage
Covenant") einzuhalten.
Heute hat der Vorstand der Gesellschaft die Verletzung des Leverage Covenant
festgestellt und beschlossen, Gespräche mit einer Ad-hoc-Gruppe von
Anleihegläubigern mit dem Ziel aufzunehmen, eine Stillhalteverpflichtung
abzuschließen. Des Weiteren hat die Gesellschaft im Interesse aller
Beteiligten entschieden, das operative Geschäft zu priorisieren und am 30.
November 2025 fällige Zinszahlungen zu stunden. Die Stillhalteverpflichtung
soll deshalb unter anderem vorsehen, dass Anleihegläubiger aus einem Verstoß
gegen den Leverage Covenant und aus einer Nichtzahlung von Zinsen
einstweilen keine Rechte herleiten. Der Zweck der Stillhalteverpflichtung
besteht darin, der Gesellschaft ausreichend Zeit zu verschaffen, um die
Bewertung der derzeitigen Situation abzuschließen und einen angemessenen
Aktionsplan für die Gesellschaft zu erstellen.
Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand der Gesellschaft heute auch
entschieden, dass ein renommiertes Unternehmen mit der Erstellung eines
Restrukturierungsgutachtens zur Unterstützung der Verhandlungen mit den
Anleihegläubigern beauftragt werden soll und geeignete Maßnahmen zu
identifizieren, um die Kapital- und Finanzierungsstruktur des Konzerns
nachhaltig zu verbessern und um Raum für Investitionen zu schaffen.
IR Kontakt:
cometis AG
Thorben Burbach
Unter den Eichen 7 | Gebäude D
65195 Wiesbaden
Telefon: +49(0)611 - 205855-23
Fax: +49(0)611 - 205855-66
E-Mail: burbach@cometis.de
[1] EBITDA, wie in den Bedingungen für die Anleihe definiert, die auf der
Website der Gesellschaft zu finden sind, https://ir.lrworld.com/de/anleihe/.
Ende der Insiderinformation
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Quelle: dpa-AFX