24.06.2024 05:50:15 - dpa-AFX: POLITIK: AfD-Landeschef Höcke wieder wegen SA-Parole vor Gericht

HALLE (dpa-AFX) - Der Thüringer AfD-Vorsitzende und Fraktionschef Björn
Höcke muss sich von Montag an in einem zweiten Prozess vor dem Landgericht Halle
verantworten. Es geht auch dieses Mal um den Vorwurf, dass er eine verbotene
Losung der Sturmabteilung (SA) verwendet haben soll. Das war die
paramilitärische Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Im Dezember 2023 soll
Höcke als Redner auf einer AfD-Veranstaltung in Gera in Thüringen die ersten
beiden Wörter der Parole "Alles für Deutschland" ausgesprochen haben. Er
animierte das Publikum durch Gesten, das dritte Wort der Parole zu rufen, so die
Staatsanwaltschaft.

Sie vertritt die Ansicht, der Angeklagte und auch das Publikum hätten
gewusst, dass es sich um einen verbotenen Nazi-Spruch handelte. Höcke wird das
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
zur Last gelegt. Laut dem Landgericht Halle hat der Angeklagte eine
strafrechtliche Relevanz seines Verhaltens in Abrede gestellt.

Erste Verurteilung noch nicht rechtskräftig

Das Landgericht Halle hatte den AfD-Politiker am 14. Mai wegen des
Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer
Organisationen bereits zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen je 130 Euro
verurteilt. Es um eine Rede Höckes bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg
in Sachsen-Anhalt im Mai 2021, an deren Ende er die Parole aussprach. Die Kammer
um den Vorsitzenden Richter Jan Stengel war überzeugt, dass Höcke wusste, dass
die SA-Parole verboten ist. "Sie sind ein redegewandter, intelligenter Mann, der
weiß, was er sagt."

Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Höckes Verteidiger legten Revision ein.
Der Politiker hatte stets seine Unschuld betont. Er habe die Parole nicht
gekannt, auch nicht als ausgebildeter Geschichtslehrer.

Publikum vervollständigte Nazi-Spruch

Bei dem zweiten Fall im Dezember 2023 soll Höcke die Parole angestimmt
haben, obwohl er wusste, dass wegen des ersten Falles schon ein Strafverfahren
gegen ihn lief. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft wusste er somit zu dem
Zeitpunkt sicher von der Strafbarkeit. Im Fall einer Verurteilung erwartet den
52-Jährigen laut Landgericht Halle eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren
oder eine Geldstrafe.

Nach dem Prozessauftakt an diesem Montag ist für Mittwoch ein zweiter
Verhandlungstag geplant. Dann könnte das Urteil fallen.

Dritter Prozess steht in Mühlhausen an

Höcke steht auch noch ein dritter Prozess ins Haus. Das Landgericht
Mühlhausen in Thüringen hat eine Anklage gegen Höcke wegen des Vorwurfs der
Volksverhetzung zugelassen. Konkret geht es um einen Post von Höcke bei Telegram
aus dem Jahr 2022, in dem es um eine Gewalttat in Ludwigshafen und das
angebliche Verhalten vieler Einwanderer geht. Verhandlungstermine stehen hier
noch nicht fest./dh/DP/zb

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