17.05.2024 09:52:16 - dpa-AFX: Online-Portal Shein lenkt im Streit mit Verbraucherschützern ein

BERLIN (dpa-AFX) - Nach der Abmahnung von deutschen Verbraucherschützern hat
die Shopping-Plattform Shein eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Das
sagte ein Sprecher von Shein am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. "Wir
arbeiten mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zusammen, um auf seine
Bedenken einzugehen." Der vzbv bestätigte den Vorgang. Shein wolle künftig "auf
irreführende Praktiken in Deutschland verzichten", sagte Vorständin Ramona Pop.
Der Anbieter müsse seine Website bis zum 1. Juni nachbessern. Das Verfahren
wurde damit außergerichtlich abgeschlossen. Falls sich ein Verstoß wiederholt,
kann der Verband eine Strafe fordern.

Shein war Ende April wegen mehrerer Verstöße abgemahnt worden. Der Anbieter
führe Verbraucher "aufs Glatteis und missachtet Regeln des Verbraucherschutzes",
hieß es. Der vzbv monierte unter anderem manipulative Designs, komplizierte
Beschwerdewege, versteckte Kontaktmöglichkeiten, willkürlich erscheinende
Rabatthöhen und fehlende Informationen bei Sternchen-Bewertungen. In der Kritik
standen auch Pop-up-Fenster mit dem Hinweis "Du könntest jetzt Gutscheine
erhalten! Bist du sicher, dass du gehen willst", die Käufern angezeigt werden.

Der vzbv warf Shein auch vor, gegen das Gesetz für digitale Dienste (DSA) zu verstoßen. Die neue EU-Richtlinie sieht eine strenge Regulierung von Inhalten im
Netz vor und legt Vorschriften fest, an die sich alle Anbieter halten müssen. So
sind diese unter anderem verpflichtet, strikt gegen illegale Inhalte wie
Hassrede und Hetze vorzugehen. Für sehr große Online-Plattformen gelten
strengere Anforderungen. Plattformbetreiber, die dagegen verstoßen, können mit
einer Strafe belangt werden. Die EU ermittelt wegen mutmaßlicher Verstöße gegen
das DSA unter anderem gegen Facebook, Instagram und X (ehemals Twitter).

Pop: "Unternehmen wie Shein machen Shopping zum Spiel"

Shein, das als eines der größten Modeunternehmen der Welt gilt, war Ende
April von der EU offiziell als sehr große Plattform eingestuft worden. Nach der
Benennung muss der Händler innerhalb von vier Monaten die strengsten
Vorschriften des Gesetzes einhalten. Bis dahin gelten weiterhin die Regeln für
alle mittelgroßen oder kleineren Anbieter. Shein wurde in China gegründet, hat
seinen Sitz inzwischen aber nach Singapur verlegt.

Das chinesische Shopping-Portal Temu war zuletzt ebenfalls abgemahnt worden
und hatte daraufhin eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Handelsexperten
und Verbände forderten in den vergangenen Monaten wiederholt ein strikteres
Vorgehen gegen die Online-Händler. "Unternehmen wie Shein machen Shopping zum
Spiel, das süchtig machen kann. Auf solche Geschäftsmodelle ist das
Verbraucherrecht nicht vorbereitet und braucht dringend ein Update", sagte
vzbv-Chefin Pop.

Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland
(HDE), Stephan Tromp, sagte in der vergangenen Woche: "Testkäufe durch eigene
Mitgliedsunternehmen sowie Zahlen der Bundesnetzagentur zeigen, dass ein großer
Teil der Produkte, die auf diesen Plattformen gekauft werden, oft nicht der
Produktsicherheit und den hiesigen Vorschriften entsprechen."/cr/DP/jha

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