27.06.2024 12:11:02 - dpa-AFX: POLITIK/Polizeibeauftragter: Beschwerden zu Racial Profiling und Sexismus

BERLIN (dpa-AFX) - Den Polizeibeauftragten des Bundes, Uli Grötsch, haben in
den ersten 100 Tagen seit seiner Ernennung etliche Beschwerden von Mitarbeitern
und Mitarbeitern der Polizei erreicht, bei denen es um Sexismus und Chauvinismus
in der Polizei ging. "Sexismus gegenüber Frauen ist der absolute Großteil, aber
es betrifft eben auch Männer", sagte Grötsch am Donnerstag bei der Vorstellung
einer ersten Zwischenbilanz.

Zu den Themen, die von Bürgerinnen und Bürgern am häufigsten adressiert
würden, gehörten Fälle von vermutetem Racial Profiling sowie der Gebrauch von
Schusswaffen durch Polizeibeamte gegenüber verhaltensauffälligen und aggressiven
Tatverdächtigen. Von "Racial Profiling" spricht man, wenn Menschen allein
aufgrund ihres physischen Erscheinungsbildes oder ethnischer Merkmale von der
Polizei kontrolliert werden. Eine solche Ungleichbehandlung verstößt gegen das
verfassungsrechtlich verbriefte Diskriminierungsverbot.

Zwei Eingaben zu rechtsextremistischen Verdachtsfällen würden aktuell noch
untersucht, sagte Grötsch, der vor seiner Vereidigung SPD-Bundestagsabgeordneter
und früher Polizist in Bayern war. In einem Fall habe eine Parlamentarierin die
Vermutung geäußert, ein Bundespolizist gehöre einer rechtsextremistischen
Gruppierung an. In dem zweiten Fall gehe es um die Auswertung eines Fotos, auf
dem eine Tätowierung zu sehen sei, bei der es sich um ein rechtsextremes Symbol
handeln könnte. Hier sei aber noch nicht klar, ob der Tätowierte tatsächlich,
wie vermutet, Bundespolizist ist.

Insgesamt hat Grötsch bislang 24 Eingaben von Beschäftigten der
Polizeibehörden sowie 109 Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern entgegengenommen.
Im Januar hatte das Parlament mit den Stimmen der Ampel-Koalition und der Linken
die gesetzliche Grundlage für das Amt des Polizeibeauftragten geschaffen. Es
soll Polizisten und Bürgern gleichermaßen als Anlaufstelle dienen, um
Fehlverhalten oder mögliche strukturelle Missstände anzuzeigen.

Die Zuständigkeit des für fünf Jahre gewählten Bundespolizeibeauftragten
beschränkt sich auf Bundespolizei, Bundeskriminalamt und die Polizei beim
Deutschen Bundestag. Ansonsten sind die Bundesländer für die Polizei zuständig,
weshalb es deutschlandweit schon mehrere Landespolizeibeauftragte
gibt./abc/DP/tih

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH