16.05.2024 19:35:33 - dpa-AFX: POLITIK/ROUNDUP: Bundestag hebt Immunität des AfD-Abgeordneten Gnauck auf

BERLIN (dpa-AFX) - Nach dem AfD-Abgeordneten Petr Bystron ist im Bundestag
auch dessen Fraktionskollegen Hannes Gnauck die Immunität entzogen worden. Das
Parlament stimmte am Donnerstagabend gegen die Stimmen der AfD für eine
entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses. Damit erteilten sie
die "Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens"
gegen den Vorsitzenden der Jungen Alternative. Die Jugendorganisation der AfD
wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische
Bestrebung beobachtet.

Über die genauen Hintergründe der Bundestagsentscheidung wurde zunächst
nichts bekannt. Nach ARD-Informationen soll es um eine Disziplinarklage aus
Gnaucks Zeit bei der Bundeswehr gehen. Gnauck selber, der von 2014 nach 2021 als
Zeitsoldat bei der Bundeswehr war, sprach in einer schriftlichen Stellungnahme
lediglich von einem Verfahren, "das aufgrund meines Bundestagsmandats seit
mittlerweile drei Jahren ruht", und ergänzte: "Da mein Dienstverhältnis ohnehin
ausgesetzt ist, ist die Begründung meiner Immunitätsaufhebung nicht
nachvollziehbar und äußerst fragwürdig."

Gnauck vertritt die AfD im parlamentarischen Verteidigungsausschuss. Das
hatten Politiker anderer Parteien bereits scharf kritisiert, nachdem bekannt
geworden war, dass ihn der Militärische Abschirmdienst (MAD) der Bundeswehr als
"Extremisten" eingestuft hatte. Der MAD habe ihm damals "nahegelegt, aus der
Jungen Alternative auszutreten", da sie als Verdachtsfall vom Verfassungsschutz
beobachtet werde, sagte er im August 2021 der "Märkischen Oderzeitung". Seit
April 2023 stuft der Verfassungsschutz die Jugendorganisation der AfD als
gesichert rechtsextremistisch ein.

Gegen Gnaucks Parteikollegen Bystron wird unterdessen wegen des
Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und der Geldwäsche ermittelt. Deshalb wurde
am Donnerstag seine Immunität aufgehoben und sein Abgeordnetenbüro
durchsucht./ax/DP/he

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH