21.05.2024 12:41:43 - dpa-AFX: ROUNDUP 2/Mehr Verbraucherschutz: EU-Strommarktreform beschlossen

(nach Annahme der Reform durchgehend aktualisiert)

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Verbraucherinnen und Verbraucher in der Europäischen
Union sollen künftig besser vor ausufernden Strompreisen geschützt sein. Der
Ministerrat nahm am Dienstag in Brüssel Pläne für die Reform des europäischen
Strommarkts abschließend an, wie die belgische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.
Neben stabileren Preisen soll mit den Neuerungen auch der Ausbau erneuerbarer
Energien vorangetrieben werden.

Belgiens Energieministerin Tinne Van der Straeten bezeichnete den Tag als
"Meilenstein der EU" auf dem Weg zu einer kohlenstofffreien und grüneren
Zukunft. "Mit der Verabschiedung der Strommarktreform stärken wir die
Verbraucher, gewährleisten die Versorgungssicherheit und ebnen den Weg für einen
stabileren, berechenbaren und nachhaltigen Energiemarkt."

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Warum wird der Strommarkt in der EU reformiert?

Wegen extrem gestiegener Strompreise 2022 waren Rufe nach einer Reform des
europäischen Strommarktes laut geworden. Grund für die hohen Preise waren unter
anderem explodierende Gaspreise wegen des russischen Angriffskriegs auf die
Ukraine. Auch machte sich bemerkbar, dass zeitweise rund die Hälfte der
französischen Atomkraftwerke wegen Defekten oder Wartungen ausfiel.

Ende vergangenen Jahres hatten sich die EU-Staaten mit dem Europaparlament
auf die Neuerungen geeinigt, Grundlage war ein Gesetzesvorschlag der
EU-Kommission. Die Reform ziele darauf ab, den Strommarkt "stabiler,
erschwinglicher und nachhaltiger" zu machen, hieß es vom Europäischen Parlament
nach der Einigung im Dezember.

Wie funktioniert der Strommarkt in der EU?

Der Strommarkt in der EU funktioniert nach dem sogenannten
Merit-Order-Prinzip, daran ändert sich auch durch die Reform nichts. Dies
bezeichnet die Einsatzreihenfolge der an der Strombörse anbietenden Kraftwerke.
Kraftwerke, die billig Strom produzieren können, werden zuerst herangezogen, um
die Nachfrage zu decken. Das sind zum Beispiel Windkraftanlagen. Am Ende richtet
sich der Preis aber nach dem zuletzt geschalteten, also teuersten Kraftwerk -
oft Gaskraftwerke.

Was gilt für Verbraucher und Verbraucherinnen?

Verbraucher sollen künftig sowohl ein Recht auf Festpreisverträge als auch
auf Verträge mit dynamischen Preisen haben. So könnten Verbraucher sich sowohl
für sichere, langfristige Preise als auch für Verträge mit sich verändernden
Preisen entscheiden, wenn sie Preisschwankungen ausnutzen wollen - etwa um Strom
zu nutzen, wenn er billiger ist für das Aufladen von Elektroautos oder für
Wärmepumpen.

Zudem sollen Verbraucher wichtige Informationen über die Optionen, die sie
abschließen, erhalten. Weiterhin sollen Anbieter die Vertragsbedingungen nicht
einseitig ändern dürfen. "Damit soll sichergestellt werden, dass alle
Verbraucher und auch kleine Unternehmen von langfristigen, erschwinglichen und
stabilen Preisen profitieren und die Auswirkungen plötzlicher Preisschocks
gemildert werden", hieß es vom Parlament im Dezember.

Auch sollen die Länder den Versorgern verbieten, die Stromzufuhr für
schutzbedürftige Kunden zu kappen - auch bei Streitigkeiten zwischen Versorgern
und Kunden. Im Falle einer Strompreiskrise, die unter bestimmten Bedingungen von
den EU-Ländern ausgerufen werden kann, sollen die Strompreise für
schutzbedürftige und benachteiligte Kunden weiter gesenkt werden können.

Wie sollen erneuerbare Energien ausgebaut werden?

Im Mittelpunkt der Reform stehen neue langfristige Verträge zwischen
Regierungen und Stromerzeugern, sogenannte Contracts for Difference (CfDs). Mit
diesen Differenzverträgen garantieren die Staaten Stromerzeugern einen
Mindestpreis für Strom, wenn sie neue Investitionen tätigen. Gelten soll dies
für Investitionen in erneuerbare Energien wie Wind- und Solarkraft und in
Kernkraft.

Fällt der Marktpreis unter einen vereinbarten Preis, springt der Staat ein
und gleicht die Differenz aus. Liegt der Preis höher, geht der Überschuss an den
Staat. Auf diese Weise sollen Anreize für die heimische Erzeugung von sauberem
Strom geschaffen werden.

Wie geht es weiter?

Die nun verabschiedete Strommarktreform muss noch im EU-Amtsblatt
veröffentlicht werden und tritt 20 Tage danach in Kraft. Ab dann gilt sie direkt
in allen Mitgliedsstaaten. Für einige Vorschriften allerdings - etwa zum
Verbraucherschutz - haben die Länder sechs Monate Zeit, sie in nationales Recht
umzusetzen./rdz/DP/ngu
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
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