24.05.2024 16:09:32 - dpa-AFX: Innenministerium für künftige Verteilung von Ukraine-Flüchtlingen

BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesinnenministerium dringt auf ein EU-weites
Verteilregime für neue Ukraine-Flüchtlinge. Deutschland setze sich
"nachdrücklich für eine solidarische Verteilung der Schutzsuchenden ein und ist
der Ansicht, dass insbesondere eine Auseinandersetzung und Lösungsfindung mit
Blick auf Sekundärmigration aus anderen Mitgliedstaaten der EU erforderlich
ist", sagte ein Sprecher von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) der
Zeitung "Welt" (Freitag/Online). Es solle daher EU-weit ein gleichmäßiges
Verteilungsregime für Neuankömmlinge aus der Ukraine angestrebt werden. Bei
Sekundärmigration zieht ein Migrant aus dem Land, in dem er zuerst angekommen
ist, in ein anderes weiter.

Derzeit wird auf EU-Ebene über eine Anschlussregelung für
Ukraine-Flüchtlinge verhandelt. Der vorübergehende Schutz nach der sogenannten
Massenzustrom-Richtlinie läuft am 4. März 2025 aus; wie genau eine Folgeregelung
aussehen soll, ist noch nicht entschieden. Offen ist, ob es gegebenenfalls
Änderungen zum bisherigen Verfahren geben wird, etwa durch ein neues
Verteilregime. Wichtig sei, dass man "weiterhin mit der Ukraine zu allen
wichtigen Fragen im Gespräch bleibe", heißt es aus dem Bundesinnenministerium.

Bislang können sich Ukrainer ihr Zielland in der EU frei aussuchen, sie
können auch weiterreisen. Deutschland hat mehr als eine Million Menschen aus der
Ukraine aufgenommen. "Für Deutschland ist neben Fragen einer langfristigen
Perspektive für die bereits aufhältigen Geflüchteten mit einer Schutzgewährung
wichtig, innerhalb der EU ein gemeinsames Vorgehen, insbesondere eine
solidarische Verteilung und die Verhinderung von Sekundärmigration für künftig
ankommende Geflüchtete sicherzustellen", sagte der Sprecher des
Innenministeriums. "Dazu könnte die Anwendung von Artikel 11 einen Beitrag
leisten."

Artikel 11 der Massenzustrom-Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten mit
Ausnahme von Dänemark eigentlich dazu, Schutzberechtigte zurückzunehmen, die
unerlaubt in einen anderen EU-Staat weiterreisen wollen. Bislang findet er
allerdings keine Anwendung. Sollte er nun angewendet werden, müssten neu
ankommende ukrainische Flüchtlinge gegebenenfalls mit Rückführung rechnen, wenn
sie innerhalb der EU weiterreisen./hrz/DP/ngu

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