14.05.2024 17:02:18 - dpa-AFX: ROUNDUP: Solarmodul im Kleingarten - Umwelthilfe unterstützt vor Gericht

BERLIN/KÖNIGS WUSTERHAUSEN (dpa-AFX) - Ein Kleingartenverein ist kein
Innovationszentrum. Wer dort Veränderungen vorantreiben will, stößt zuweilen auf
Widerstand. Diese Erfahrung machte auch ein Ehepaar aus Königs Wusterhausen.
Peter Lau und seine Frau Elke haben auf der eigenen Kleingartenparzelle eine
Stecker-Solaranlage auf ein Gewächshaus montiert. Sie sollte die
Regenwasserzisterne mit Strom versorgen. Nach monatelangem Streit mit dem
Vereinsvorstand wurde dem Paar schließlich gekündigt. Mit einer Klage vor
Gericht wollen die Laus nun bundesweit für Rechtssicherheit in der Solar-Frage
in Kleingärten sorgen - und werden dabei von der Deutschen Umwelthilfe
unterstützt.

"Wir fordern Klarheit und Transparenz dazu, unter welchen Bedingungen und
Auflagen es angemessen und erlaubt ist, eine entsprechende Anlage anzubringen",
sagte die Bundesgeschäftsführerin der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation,
Barbara Metz, am Dienstag in Berlin. Sie sieht bei den Kleingärten in
Deutschland großes Potenzial für den Ausbau erneuerbarer Energien: 900 000
Kleingartenanlagen gibt es demnach bundesweit mit rund 40 000 Hektar Grünfläche.
"Wir müssen gerade auch dezentrale Fläche nutzen, die schon versiegelt sind, was
der Fall ist, wenn dort ein Haus oder eine Laube steht", betonte Metz.

"Wir würden ja gerne etwas tun", sagt Kleingärtner Peter Lau aus Königs
Wusterhausen. "Auch ich möchte meinen Beitrag dazu leisten, Energie zu sparen
und meinen ökologischen Fußabdruck so klein wie möglich zu halten." Beim
Vorstand seines Kleingartenvereins kam er mit diesem Wunsch, den er mit der
Solaranlage umsetzen wollte, nicht durch.

Dabei erfahren Solar-Minianlagen in Form sogenannter Balkonkraftwerke seit
Jahren einen Boom. Mit mehreren gesetzlichen Regelungen will der Bund den
dezentralen Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. Mit dem sogenannten
Solarpaket hat die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für
Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Installation solcher Anlagen zuletzt
abgebaut. Zudem will sie es für Mieterinnen und Mieter etwa in
Mehrfamilienhäusern leichter machen, entsprechende Anlagen zu installieren, ohne
dass Vermieter das verhindern könnten.

Doch Kleingärten kommen in all diesen Neuregelungen nicht explizit vor. Ihre Skepsis bei den Solaranlagen begründen die Vereine in den entsprechenden Fällen
häufig mit einem Verweis auf das Bundeskleingartengesetz - so auch im Fall des
Ehepaars Lau. Diesem Gesetz zufolge müssen Lauben "in einfacher Ausführung"
gehalten und dürfen in ihrer Ausstattung nicht zum dauernden Wohnen geeignet
sein. Aus Sicht mancher Vereine verstößt eine Solaranlage gegen diesen Vorsatz.
Manche gehen sogar noch weiter und verbieten generell Strom- und
Wasseranschlüsse auf den Parzellen.

Für Anton Marx vom Verbund freier Kleingartenvereine ist das ein
Anachronismus, der mit der Realität schon lange nichts mehr zu tun habe. "Er ist
ein Teilgrund dafür, dass viele Kleingärten in den ländlichen Regionen frei
stehen", sagte er am Dienstag. Längst seien Strom und Wasser auf den Parzellen
eine Selbstverständlichkeit. Gleichwohl sieht er weiter technische und
bürokratische Hürden für den flächendeckenden Ausbau von Solarmodulen. Es
brauche etwa eine Regelung für die Stromzähler.

Für Betz von der DUH hat der Bund gleich mehrere Ansätze, um Abhilfe zu
schaffen. Er könnte etwa das Kleingartengesetz entsprechend ändern.
Vielversprechender sei aber ein weiteres Solarpaket, in dem die Nutzung
sogenannter Balkonkraftwerke in Kleingärten berücksichtigt würde. Ihr zufolge
sehe es derzeit aber so aus, als würde der Bund die Frage lieber den Gerichten
überlassen. Schließlich sind die bestehenden Regelungen auch juristische
Auslegungssache.

Und so dürfte die Klage der Laus vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen für Parzellenpächter bereits wegweisend sein. Sie richtet sich dem Anwalt zufolge
gegen die Kündigung und ihre Begründung. "Wir möchten aber auch generell
festgestellt haben, dass der Vorstand der Nutzung von steckerfertigen
Solaranlagen bis 800 Watt Leistung nicht untersagen darf", sagte der Jurist des
Ehepaars./maa/DP/men

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