14.06.2024 11:34:19 - dpa-AFX: POLITIK/ROUNDUP 3: Gericht gibt AfD im Streit um Parteitagshalle in Essen Recht

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GELSENKIRCHEN/ESSEN (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit um den geplanten
Bundesparteitag der AfD Ende Juni in Essen hat die Partei einen ersten Sieg
erreicht: Die Stadt muss der AfD die städtische Grugahalle zur Verfügung stellen
- so hat es das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag entschieden. Die
Stadt hatte den Mietvertrag für die Halle vergangene Woche gekündigt. Der
Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen (Az: 15 L 888/24 und 15 L 881/24).

Der Streit um den Bundesparteitag ist ebenfalls noch anhängig am Landgericht Essen. Über die Zivilklage will das Gericht am Montag in mündlicher Verhandlung
entscheiden.

Die AfD nannte die Verwaltungsgerichts-Entscheidung in einer Erklärung am
Freitag "nachvollziehbar und richtig". In der Begründung verwies die 15. Kammer
auf den Anspruch der AfD auf Gleichbehandlung. Sie dürfe nicht anders behandelt
werden als andere politische Parteien. In der Vergangenheit hatten zahlreiche
andere Parteien Parteitage in der Grugahalle abgehalten.

Die Stadt hatte die Vertragskündigung mit einer von ihr beobachteten
"fortschreitenden Radikalisierung" der AfD begründet und auf die Verurteilung
des thüringischen Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke wegen der strafbaren
Verwendung der SA-Losung "Alles für Deutschland" verwiesen. Es gebe "konkrete
Anhaltspunkte", dass bei dem Parteitag ähnliche Äußerungsdelikte zu erwarten
seien, so die Stadt, die sich dabei auf ein Gutachten des Soziologen Andreas
Kemper stützt.

Um solche Äußerungen beim Parteitag zu verhindern, verlangte der Stadtrat
eine Selbstverpflichtung der AfD - was diese verweigerte. Daraufhin wurde der
Vertrag gekündigt.

Das Gericht entschied, die Nutzung dürfe der AfD nur versagt werden, wenn
die Gefahr strafbarer Handlungen bestehe. Bei der Beurteilung dieser Frage müsse
allerdings im Fall von politischen Parteien ein strenger Maßstab angelegt
werden. Das Gericht konnte keine hinreichende Tatsachengrundlage dafür erkennen,
dass es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Rechtsverletzungen kommt.

Eine weitere Klage der Essener AfD-Stadtratsfraktion, die sich unter anderem auf formale Bedenken wegen der Ladungsfristen für den entscheidenden Beschluss
im Stadtparlament bezog, lehnte das Gericht ab./lic/DP/ngu

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