22.05.2024 10:40:29 - dpa-AFX: Presse: Oligarch will von Luxemburg Milliarden für Sanktionen

MOSKAU (dpa-AFX) - Der russische Oligarch Michail Fridman fordert einem
Medienbericht zufolge von der Regierung in Luxemburg einen zweistelligen
Milliardenbetrag als Schadenersatz für das Einfrieren seines Vermögens. Fridman
habe vorgeschlagen, ihm 15,8 Milliarden Dollar (14,6 Milliarden Euro)
Kompensation zu zahlen, um eine "gütliche Einigung" im Sanktionsstreit zu
erzielen, berichtete die Moskauer Wirtschaftszeitung "Wedomosti" am Mittwoch.
Andernfalls werde er vor Gericht ziehen. Ein Gericht in Luxemburg hatte vor
einem Monat EU-Sanktionen gegen Fridman und seinen Geschäftspartner Pjotr Awen
für nichtig erklärt.

Die Schadenssumme entspreche dem geschätzten Wert seines eingefrorenen
Eigentums, heißt es in dem Bericht. Warum die Summe in Dollar angegeben wird,
ist unklar. Fridmans Anwälte sollen die Forderung demnach bereits im Februar
übermittelt, aber noch keine Antwort erhalten haben.

Die Argumentation Fridmans ist folgende: Luxemburg habe mit dem Einfrieren
des Vermögens gegen einen 1989 zwischen Belgien und Luxemburg einerseits und der
Sowjetunion, deren Rechtsnachfolger Russland ist, andererseits geschlossenen
Vertrag zum Schutz von Investitionen verstoßen. Luxemburg hatte die Gelder wegen
des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingefroren - in Übereinstimmung
mit den von der EU erlassenen Sanktionen gegen Russland.

Fridman und Awen haben im April die Aufhebung von zwei
Sanktionsentscheidungen der EU erwirkt. Die EU hatte die Strafmaßnahmen damit
begründet, dass Fridman und Awen russische Entscheidungsträger finanziell
unterstützt und damit die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben
hätten. Die Richter entschieden aber, dass diese Vorwürfe nicht hinreichend
belegt seien und die Aufnahme in die Schwarze Liste daher ungerechtfertigt sei.
Auch wenn sich möglicherweise eine gewisse Nähe der beiden Personen zum
russischen Präsidenten Wladimir Putin bejahen lasse, beweise dies nicht, dass
damit Maßnahmen unterstützt würden, die die Ukraine bedrohten.

Allerdings bedeutet die Entscheidung des Gerichts nicht die Aufhebung der
Sanktionen. Zum einen kann gegen das Urteil noch vor dem höchsten europäischen
Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), vorgegangen werden. Zum anderen
hat der Rat der EU bereits neue Sanktionsbeschlüsse gegen die beiden Männer
erlassen, die zunächst nicht von dem Urteil betroffen sind./bal/DP/tih

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