29.06.2023 12:09:44 - EuGH: Pfand für Flaschen kann separat ausgewiesen werden

LUXEMBURG (dpa-AFX) - Das Pfand für Flaschen oder Gläser muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht im ausgewiesenen Preis eingerechnet sein. Das Pfand sei kein Bestandteil des Verkaufspreises und könne separat ausgewiesen werden, entschieden die Richter am Donnerstag in Luxemburg.

Hintergrund ist ein Fall vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH). Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte die Frage grundsätzlich klären lassen wollen und deshalb eine Warenhauskette mit Sitz in Kiel verklagt. Diese hatte in einem Werbeprospekt bei Getränken und Joghurt im Glas die Preise ohne Pfandaufschlag abgedruckt, mit dem Zusatz "zzgl. ... ? Pfand". Der Verband hielt das für unzulässig. Der Preis müsse insgesamt angegeben werden. Wie die Kieler handhaben es allerdings die meisten Händler.

Der EuGH folgte nun größtenteils den Argumenten der Lebensmittelhändler. Die Käuferinnen und Käufer sollen fundierte Entscheidungen treffen können. Es könne schließlich sein, dass für manche Getränke Pfand erhoben werde und für manche nicht. Außerdem gelten je nach Behälter unterschiedliche Pfandbeträge. Würde man das Pfand in den Verkaufspreis einbeziehen, könnten die Käuferinnen und Käufer nicht mehr die Preise anständig vergleichen. Ein durchschnittlich informierter Durchschnittsverbraucher sei in der Lage, den Produktpreis und den Pfandbetrag zusammenzuzählen und wisse daher, was er an der Kasse zahlen müsse, so die Richter./rew/DP/jha


Quelle: dpa-AFX
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
HEINEKEN EO 1,60 A0CA0G Frankfurt 92,500 29.05.24 11:57:31 -1,020 -1,09% 91,680 91,900 92,900 93,520
COCA-COLA CO. DL-,25 850663 Xetra 56,950 29.05.24 14:43:24 +0,220 +0,39% 56,870 56,950 57,000 56,730
PEPSICO INC. DL-,0166 851995 Xetra 158,940 29.05.24 14:21:03 -0,020 -0,01% 159,020 159,280 158,680 158,960
ANHEUSER-BUSCH INBEV A2ASUV Xetra 57,580 29.05.24 14:26:02 -1,100 -1,87% 57,500 57,560 58,240 58,680

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH