01.07.2024 14:57:25 - EQS-Adhoc: Alexanderwerk AG: Einberufung der Hauptversammlung auf Verlangen der HWT invest AG, Bad Brückenau

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EQS-Ad-hoc: Alexanderwerk AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Alexanderwerk AG: Einberufung der Hauptversammlung auf Verlangen der HWT invest AG, Bad Brückenau
2024-07-01 / 14:57 CET/CEST
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Insiderinformation gem. Art. 17 MAR
Alexanderwerk AG, Remscheid
ISIN DE000A37FTW0

Einberufung der Hauptversammlung auf Verlangen der HWT invest AG, Bad Brückenau

Der Vorstand der Alexanderwerk AG hat durch Ad hoc-Mitteilung vom 24. Juni 2024 mitgeteilt, dass die ordentliche
Hauptversammlung 2024 bislang nicht einberufen werden konnte, weil ein Aufsichtsratsmitglied sich derzeit nicht an
Sitzungen des Aufsichtsrats oder Beschlussfassungen des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren beteiligt und der dreiköpfige
Aufsichtsrat deshalb nach § 108 Abs. 2 Satz 3 AktG gegenwärtig nicht beschlussfähig ist.
Daraufhin hat die HWT invest AG, Bad Brückenau, gemäß § 122 Abs. 1 AktG die Einberufung der Hauptversammlung der
Alexanderwerk AG zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit folgenden Tagesordnungspunkten verlangt:
. TOP 1: Vorlagen des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG
. TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023
. TOP 3: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023

. TOP 4: Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

. TOP 5: Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
. TOP 6: Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023
. TOP 7: Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die HWT invest AG hat das Verlangen damit begründet, dass die ordentliche Hauptversammlung 2024 der Alexanderwerk AG
innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres stattzufinden habe und dass diese bislang nicht einberufen worden
sei. Mit Blick auf die gesetzlichen Einberufungsfristen sei die ordentliche Hauptversammlung 2024 spätestens bis Mitte
Juli 2024 einzuberufen, damit sie noch innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres stattfinden könne. Dies sei
bislang nicht geschehen und ein weiteres Zuwarten sei den Aktionären - insbesondere aufgrund der gegenwärtigen
Beschussunfähigkeit des Aufsichtsrats - nicht zuzumuten.
Als Nachfolger für die zurückgetretenen Aufsichtsratsmitglieder, die Herren Franz-Bernd Daum und Jürgen F. Kullmann
(siehe hierzu die Ad hoc-Mitteilungen der Gesellschaft vom 29. Februar 2024 sowie vom 11. Juni 2024), schlägt die HWT
invest AG den Herrn Dr. Olaf Stiller, Marburg, und den Herrn Francisco José Carlon Clemente, Remscheid, zur Wahl vor.
Der Vorstand ist nach sorgfältiger Prüfung des Einberufungsverlangens der HWT invest AG zu dem Schluss gelangt, dass es
die Voraussetzungen des § 122 Abs. 1 AktG erfüllt und dass er verpflichtet ist, dem Einberufungsverlangen der HWT
invest AG Folge zu leisten.
Der Vorstand wird die Hauptversammlung zum nächstmöglichen Termin einberufen. Der Termin, der genaue Inhalt der
Beschlussvorschläge der HWT invest AG, der genaue Ort und der genaue Zeitpunkt der Hauptversammlung sowie weitere
Informationen für die Aktionäre werden der Einladung zu der Hauptversammlung zu entnehmen sein, die der Vorstand
zeitnah bekanntmachen wird.
Alexanderwerk AG
Der Vorstand


Kontakt:
Andreas Ridder, Vorstand der Alexanderwerk AG, Kippdorfstrasse 6-24, 42857 Remscheid,
Tel. (0) 2191 795-205, Email: IR@alexanderwerk.com
Ende der Insiderinformation
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