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EQS-Ad-hoc: Alexanderwerk AG / Schlagwort(e): Personalie
Alexanderwerk AG: Gerichtliche Verlängerung des Bestellungszeitraums des Vorstands
2024-06-24 / 11:07 CET/CEST
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Insiderinformation gem. Art. 17 MAR
Alexanderwerk AG, Remscheid
ISIN DE000A37FTW0
Gerichtliche Verlängerung des Bestellungszeitraums des Vorstands
Das Amtsgericht Wuppertal hat durch Beschluss vom heutigen Tag den Zeitraum der Bestellung als Vorstandsmitglied von
Herrn Andreas Ridder bis zu einer Entscheidung des beschlussfähigen Aufsichtsrats der Gesellschaft über die
Vorstandsbestellung, längstens bis zum Ablauf des 31. August 2024 verlängert. Ohne die gerichtliche Verlängerung des
Bestellungszeitraums wäre Herr Andreas Ridder mit dem Ablauf des 30. Juni 2024 aus dem Amt geschieden.
Das Amtsgericht Wuppertal hat den Beschluss auf Antrag des Aufsichtsratsvorsitzenden (Herrn Franz-Bernd Daum) sowie des
stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden (Herrn Nirfan Abes) erlassen. Da die Gesellschaft mit dem Ausscheiden von
Herrn Ridder zum Ablauf des 30. Juni 2024 führungslos geworden wäre, war die Anrufung des Gerichts geboten, um Schaden
von der Gesellschaft und ihren Aktionären abzuwenden.
Der Antrag war erforderlich, weil das dritte Aufsichtsratsmitglied bislang weder an einer Sitzung, in der über die
künftige Besetzung des Vorstands hätte entschieden werden sollen, noch an einer entsprechenden Beschlussfassung im
Umlaufverfahren mitgewirkt hat. Der Aufsichtsrat ist deswegen nach § 108 Abs. 2 Satz 3 AktG gegenwärtig nicht
beschlussfähig.
Wegen der gegenwärtigen Beschlussunfähigkeit des Aufsichtsrats konnte auch die ordentliche Hauptversammlung der
Alexanderwerk AG bislang nicht durch die Verwaltung einberufen werden. Der Vorstand, der Aufsichtsratsvorsitzende und
der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende streben weiterhin an, die ordentliche Hauptversammlung für einen Tag
innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres einzuberufen und durchzuführen.
Die ordentliche Hauptversammlung wird unter anderem über die Neubesetzung des Aufsichtsrats zu entscheiden haben, weil
der Aufsichtsratsvorsitzende Franz-Bernd Daum sowie das dritte Aufsichtsratsmitglied ihre Amtsniederlegung erklärt
haben. Auf die Ad hoc-Mitteilungen der Gesellschaft vom 29. Februar 2024 sowie vom 11. Juni 2024 wird insoweit
verwiesen.
Der durch die Hauptversammlung neu besetzte Aufsichtsrat wird über die künftige Besetzung des Vorstands über den
31. August 2024 hinaus zu entscheiden haben, sofern nicht der beschlussfähige Aufsichtsrat dazu vorher eine
Entscheidung trifft.
Alexanderwerk AG
Der Vorstand
Kontakt:
Andreas Ridder, Vorstand der Alexanderwerk AG, Kippdorfstrasse 6-24, 42857 Remscheid,
Tel. (0) 2191 795-205, Email: IR@alexanderwerk.com
Ende der Insiderinformation
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Unternehmen: Alexanderwerk AG
Kippdorfstraße 6 - 24
42857 Remscheid
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Telefon: 02191 / 795 - 0
Fax: 02191 / 795 - 202
E-Mail: IR@alexanderwerk.com
Internet: www.alexanderwerk.com
ISIN: DE000A37FTW0
WKN: A37FTW
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1931553 2024-06-24 CET/CEST
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June 24, 2024 05:07 ET (09:07 GMT)