12.07.2024 12:14:45 - dpa-AFX: ROUNDUP/Nach EU-Untersuchung: Elon Musks X droht hohe Geldstrafe

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Nach vorläufiger Einschätzung der EU-Kommission verstößt
US-Unternehmer Elon Musk mit seiner Online-Plattform X gegen EU-Recht. Damit
droht der Firma eine hohe Strafzahlung, wie die Brüsseler Behörde mitteilt. Die
Gestaltung der Online-Plattform X kann Nutzer laut Kommission in die Irre
führen. Konkret wirft die Kommission X (früher Twitter) vor, dass die Art und
Weise der Verifizierung von Nutzerkonten dazu führen könne, dass andere Nutzer
der Plattform in die Irre geführt werden, weil jeder einen "verifizierten"
Account bekommen könne.

Damit veröffentlicht die EU-Kommission erstmals vorläufige
Untersuchungsergebnisse unter einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA).
X kann nun auf die Vorwürfe reagieren. Die Kommission betont, dass ihre heute
vorgestellten Ergebnisse noch nicht endgültig sind.

Häkchen heute für Abo-Kunden

Bei Twitter wurden die weiß-blauen Häkchen-Symbole zur Verifizierung früher
nach einer Prüfung durch das Unternehmen an Prominente, Politiker und Personen
des öffentlichen Lebens vergeben. Das ist auch die gängige Praxis bei anderen
Online-Diensten. Musk führte hingegen ein, dass alle Abo-Kunden Häkchen
bekommen, die so aussehen wie früher. Insbesondere unmittelbar nach der
Umstellung gab es mehrfach Ärger, weil falsche Accounts von Unternehmen und
Prominenten plötzlich echt wirkten.

Die Kommission teilte nun mit, es gebe Hinweise darauf, dass böswillige
Akteure solche vermeintlich verifizierten Konten auf X missbrauchten, um andere
Nutzer zu täuschen.

Online-Plattformen müssen sich wegen des DSA seit einiger Zeit an deutlich
strengere Regeln halten. Dabei geht es unter anderem auch darum, dass es mehr
Transparenz im Bereich Werbung gibt und Forschenden Zugriff auf bestimmte Daten
gewährt wird. In beiden Punkten verstößt X laut vorläufiger Ansicht der
EU-Kommission gegen den DSA. Auch gegen andere große Online-Plattformen laufen
Untersuchungen auf Grundlage des DSA.

Hohe Strafe droht

Sollte sich die vorläufige Auffassung der Kommission bestätigen, kann die
EU-Kommission eine Geldbuße von bis zu sechs Prozent des weltweiten
Jahresumsatzes verhängen. Gegen die Entscheidung könnte gerichtlich vorgegangen
werden. Zum aktuellen Umsatz von X sind nur Schätzungen bekannt.

Seit Musk den Vorgängerdienst Twitter im Oktober 2022 kaufte und von der
Börse nahm, müssen keine Zahlen mehr vorgelegt werden. Details zum Geschäft
gelangen nur bruchstückhaft ans Licht. So schrieb der Finanzdienst Bloomberg
jüngst, im ersten Halbjahr 2023 seien die Erlöse im Jahresvergleich um 40
Prozent auf 1,48 Milliarden Dollar gefallen.

X steht auch schon länger in der Kritik, nicht entschieden genug gegen
Falschinformationen und Hassrede auf der Plattform vorzugehen. Der DSA
verpflichtet Unternehmen auch dazu, strikt gegen illegale Inhalte wie zum
Beispiel Hassrede und Hetze im Netz vorzugehen. Elon Musk hatte stets betont,
die aus seiner Sicht zu starken Einschränkungen der Meinungsfreiheit auf der
Plattform beseitigen zu wollen.

Weitere Untersuchungen

X wurde deswegen von der EU-Kommission bereits ein Fragenkatalog geschickt,
nachdem es zahlreiche Hinweise auf illegale und irreführende Beiträge zum
Angriff der islamistischen Hamas auf Israel auf der Plattform gab. Da die Fragen
offenbar nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission beantwortet wurden, wurde ein
Verfahren gegen X eröffnet. Dieses läuft unabhängig von den heute vorgestellten
vorläufigen Ergebnissen weiter./mjm/DP/men

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