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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IMMOFINANZ AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG
IMMOFINANZ AG: Sonstige Zulassungsfolgepflichten
2024-05-31 / 10:11 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß § 119 Abs 9 BörseG 2018
IMMOFINANZ AG: Veröffentlichung einer Sonstigen
Zulassungsfolgepflicht nach § 119 Abs 9 BörseG 2018
ISIN: AT0000A21KS2
In der 31. ordentlichen Hauptversammlung der IMMOFINANZ AG am 29. Mai 2024 wurden zu Punkt 10. der Tagesordnung
(Beschlussfassung über Ermächtigungen des Vorstands zum Rückerwerb und der Veräußerung eigener Aktien der Gesellschaft
auch auf andere Art als über die Börse oder öffentliches Angebot, auch verbunden mit der Ermächtigung des Vorstands zum
Ausschluss des allgemeinen Andienungs- und Kaufrechts der Aktionäre (Ausschluss des Bezugsrechts) samt Ermächtigung zur
Aktieneinziehung) folgende Beschlüsse gefasst:
"1. Die in der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom 03. Mai 2023 erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb
eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird gleichzeitig gemäß § 65 Abs 1 Z 8
sowie Abs 1a und Abs 1b AktG für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft sowohl
über die Börse oder öffentliches Angebot als auch auf andere Art, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Andienungsrechts der Aktionäre, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann, zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz
oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft,
mit ihr verbundene Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Die wiederholte
Ausnutzung der Ermächtigung ist zulässig. Die Ermächtigung ist vom Vorstand in der Weise auszuüben, dass der mit dem
von der Gesellschaft aufgrund dieser Ermächtigung oder sonst erworbenen Aktien verbundene Anteil des Grundkapitals zu
keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals übersteigen darf. Der Gegenwert je Stückaktie darf die Untergrenze in Höhe von
EUR 1,00 nicht unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert je Stückaktie darf nicht mehr als 15%
über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der
Gesellschaft der vorangegangenen 10 Handelstage an der Wiener Börse vor der Vereinbarung des jeweiligen Erwerbs liegen.
Im Falle eines öffentlichen Angebots ist der Stichtag für das Ende des Durchrechnungszeitraums der Tag, an dem die
Absicht bekannt gemacht wird, ein öffentliches Angebot zu stellen (§ 5 Abs 2 und 3 ÜbG). Erfolgt im Rahmen von
Finanzierungsgeschäften (etwa Pensions- oder Swapgeschäften) oder Wertpapierleihe- oder Wertpapierdarlehensgeschäften
eine Veräußerung und ein Rückerwerb von eigenen Aktien durch die Gesellschaft, gilt der Veräußerungspreis zuzüglich
einer angemessen Verzinsung als höchster Gegenwert für den Rückerwerb.
2. Die in der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom 03. Mai 2023 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Veräußerung
eigener Aktien wird im nicht ausgenutzten Umfang aufgehoben und der Vorstand wird gleichzeitig für die Dauer von
5 Jahren ab Beschlussfassung gemäß § 65 Abs 1b AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien der
Gesellschaft auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu verwenden
und hierbei auch das quotenmäßige Kaufrecht der Aktionäre auszuschließen (Ausschluss des Bezugsrechts). Die
Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines
oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen (§ 189a Z 8 UGB) oder für deren Rechnung
durch Dritte ausgeübt werden.
3. Die in der 30. ordentlichen Hauptversammlung vom 03. Mai 2023 erteilte Ermächtigung des Vorstands zur Einziehung
eigener Aktien im nicht ausgenutzten Umfang wird aufgehoben und der Vorstand wird gleichzeitig ermächtigt, ohne weitere
Befassung der Hauptversammlung, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien einzuziehen. Der Aufsichtsrat wird
ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen."
Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte:
Simone Korbelius
Investor Relations and Corporate Communications
T +43 (0)1 88 090 2291
M +43 (0)699 1685 7291
communications@immofinanz.com
investor@immofinanz.com
2024-05-31 CET/CEST
Sprache: Deutsch
Unternehmen: IMMOFINANZ AG
Wienerbergstraße 9
1100 Wien
Österreich
Internet: http://www.immofinanz.com
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1915369 2024-05-31 CET/CEST
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May 31, 2024 04:12 ET (08:12 GMT)