20.05.2024 13:57:04 - dpa-AFX: POLITIK/Gericht: Südafrikas Ex-Präsident Zuma darf bei Wahl nicht kandidieren

PRETORIA (dpa-AFX) - Gut eine Woche vor Wahlen in Südafrikas hat das
Verfassungsgericht den ehemaligen Präsidenten Jacob Zuma von einer Kandidatur
als Abgeordneter ausgeschlossen. Der 82-Jährige dürfe nicht mehr als
Parlamentarier fungieren, da er 2021 zu einer Haftstrafe von mehr als zwölf
Monaten verurteilt worden war, entscheid das Gericht am Montag.

Zuma war vor wenigen Monaten von der Regierungspartei Afrikanischer
Nationalkongress (ANC) suspendiert worden und hatte eine eigene Partei
gegründet, Umkhonto We Sizwe (MK), als deren Vorsitzender er bei den Wahlen am
29. Mai antreten wollte.

Mit dem Urteil hob das Verfassungsgericht den früheren Entscheid eines
Sondergerichts auf, der besagte hatte, Zuma könne bei der Abstimmung nächsten
Mittwoch antreten.

Die Parlamentswahl in Südafrika gilt als bedeutendste Wahl, seit
Freiheitskämpfer und später Präsident Nelson Mandela das Land 1994 in die
Demokratie führte. Laut Umfragen soll der ANC erstmals Gefahr laufen, die
absolute Mehrheit zu verlieren und eine Koalitionsregierung eingehen zu müssen.
In Südafrika wird der Präsident des Landes nicht direkt gewählt, sondern von dem
Gewinner der Parlamentswahlen bestimmt.

Zuma war Präsident von 2009 bis 2018, als er das Amt aufgrund schwerer
Korruptionsvorwürfe verlassen musste. Er wurde 2021 zu einer 15-monatigen
Haftstrafe verurteilt, nachdem er sich geweigert hatte, vor einem Ausschuss
auszusagen, der Miss- und Vetternwirtschaft während seiner Amtszeit untersuchen
sollte. Zumas Verhaftung löste Unruhen aus, bei denen 350 Menschen starben und
Hunderte Geschäfte geplündert und in Brand gesetzt wurden. Nach nicht einmal
acht Wochen wurde er jedoch wegen angeblicher Gesundheitsprobleme
entlassen./kpa/DP/ngu

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