13.05.2024 09:25:47 - dpa-AFX: POLITIK/ROUNDUP/Urteil: AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall

MÜNSTER (dpa-AFX) ? Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD nach
einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als
rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Gericht hat am Montag in
Münster ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt. Damit darf der
Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung
der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das OVG ließ zwar
keine Revision zu. Die AfD kann aber einen Antrag auf Zulassung am
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen (Az: 5 A 1216/22, 5 A 1217/22 und 5
A 1218/22).

Die AfD hatte sich in dem Berufungsverfahren dagegen gewehrt, dass der
Verfassungsschutz die gesamte Partei, den mittlerweile aufgelösten AfD-"Flügel"
und die Jugendorganisation Junge Alternative als extremistischen Verdachtsfall
führt. Beim Flügel geht es zusätzlich um die Einstufung als gesichert
extremistische Bestrebung. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln
den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend
Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD.

Diese Auffassung teilt das OVG laut dem am Montag verkündeten Urteil. Die
Klagen richteten sich gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz. Weil das
Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig./lic/DP/zb

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