25.06.2024 20:12:15 - dpa-AFX: POLITIK/Einigung von Ampel und Union: Abgeordnetengesetz soll geändert werden

BERLIN (dpa-AFX) - Die Ampel-Koalition und die Unionsfraktion haben sich auf
einen Vorschlag zur Änderung des Abgeordnetengesetzes geeinigt. Durch die Reform
soll ein neuer Rechtsrahmen für die Öffentlichkeitsarbeit der im Bundestag
vertretenen Fraktionen geschaffen werden. Außerdem geht es um Transparenzregeln
für die Mitglieder von Ausschüssen.

In einem gemeinsamen Gesetzentwurf, der am Dienstag von den Fraktionen
beschlossen wurde und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es: "Es wird
klargestellt, dass neben der Unterrichtung der Öffentlichkeit über
parlamentarische Vorgänge auch die Vermittlung allgemeiner politischer
Standpunkte der Fraktionen und der Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern über die
parlamentarisch-politische Arbeit zulässiger Zweck der Öffentlichkeitsarbeit
ist." Gleichzeitig werde die Pflicht zur Rückgewähr zweckwidrig verwendeter
Fraktionsmittel gesetzlich normiert.

Der Bundesrechnungshof hatte Anfang 2021 das Fehlen klarer Regeln zur
Verwendung der Millionenbeträge für die Bundestagsfraktionen kritisiert und
damals gefordert, zügig Rechtssicherheit zu schaffen. "In wichtigen Bereichen
ist nicht geklärt, wofür genau die Fraktionen ihre Mittel verwenden dürfen",
hieß es in einem Bericht. Unklar sei insbesondere, wie eine zulässige
Unterrichtung der Öffentlichkeit von einer unzulässigen Parteiwerbung
abzugrenzen sei. Die dynamische Entwicklung der sozialen Medien verschärfe
dieses Problem.

In dem Entwurf, auf den sich SPD, Grüne, CDU/CSU und FDP nun verständigt
haben, heißt es: "Die Fraktionen sind im Rahmen ihrer zulässigen
Aufgabenwahrnehmung bei der Wahl der Mittel, des Orts, der Zeit und der
Häufigkeit ihrer Unterrichtung frei." Zu den erlaubten Mitteln gehöre
insbesondere auch die digitale Kommunikation. Um eine Zweckentfremdung von
Fraktionsmitteln für den Wahlkampf zu verhindern, soll folgender Passus
eingefügt werden: "Sechs Wochen vor einer Bundestagswahl bedarf die
Öffentlichkeitsarbeit eines besonderen parlamentarischen Anlasses."

Johannes Fechner (SPD) sagte: "Wenn Fraktionen die für die
Öffentlichkeitsarbeit vorgesehenen Mittel missbrauchen für parteipolitische
Zwecke, dann müssen diese Gelder schnell zurückbezahlt werden."

Außerdem regelt der Entwurf noch eine andere Frage, die im Nachgang der
sogenannten Maskenaffäre diskutiert worden war. Mitglieder von Ausschüssen des
Bundestages sollen in Zukunft verpflichtet werden, vor einer Beratung im
Ausschuss offenzulegen, wenn sie "entgeltlich mit einem Beratungsgegenstand
beschäftigt sind" und eine mögliche "Interessensverknüpfung" besteht./abc/DP/he

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