19.06.2024 12:40:09 - dpa-AFX: SPORT: Fußballprofi El Ghazi und Mainz 05 streiten weiter

MAINZ (dpa-AFX) - Der FSV Mainz 05 und Fußballprofi Anwar El Ghazi streiten
wegen dessen propalästinensischen Instagram-Posts weiter vor Gericht. Nach einem
gescheiterten Gütetermin im Januar vor dem Arbeitsgericht Mainz gab es auch beim
Kammertermin am Mittwoch kein Ergebnis. Beide Parteien baten die Vorsitzende
Richterin Bettina Chaudhry um einen Vergleichsvorschlag, der den beiden Parteien
vor der nächsten Verhandlung am 12. Juli (11.00 Uhr) mitgeteilt wird.

Theoretisch können sich der Bundesligist und der Stürmer mit ihren Anwälten
auch vorher noch einigen. Ausgangspunkt des aufsehenerregenden Falls war ein
erster Beitrag des in den Niederlanden geborenen Marokkaners von Mitte Oktober.
Nach dem Angriff von Terroristen im Auftrag der Hamas auf Israel am 7. Oktober
hatte El Ghazi in einem dann wieder gelöschten Instagram-Beitrag geschrieben:
"Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein." Gemeint ist, dass sich
Palästina vom Jordan bis zum Mittelmeer ausdehnen sollte. Damit wird Israel
gewissermaßen das Existenzrecht abgesprochen.

El Ghazi hatte gegen die fristlose Kündigung der Mainzer geklagt. Sein
Vertrag bei den Rheinhessen lief ursprünglich bis zum 30. Juni dieses Jahres,
verlängert sich aber wegen des Klassenerhalts der Mainzer um ein Jahr. Es geht
um Bonuszahlungen und Monatsgehälter, die nach Angaben seines Anwalts Alexander
Burgweiler bei 150 000 Euro brutto liegen. Er sprach von insgesamt 4,2 Millionen
Euro.

El Ghazi war im Gegensatz zum gescheiterten Gütetermin im Januar persönlich
bei der Verhandlung, der 29-Jährige äußerte sich selbst aber nicht. Sein
Rechtsbeistand verwies darauf, dass der Fußballer kaum Deutsch spreche.

Die Mainzer wiederum verlangen rund 523 000 Euro von El Ghazi zurück,
darunter das Handgeld bei seiner Vertragsunterschrift. Für den Verein, der einen
großen Reputationsschaden durch die Vorkommnisse sieht, ist es nach Aussage von
Anwalt Johan-Michel Menke am Ende "wichtig in der Außenwirkung, dass wir den
Kündigungsschaden durchgesetzt haben." Wenn der Spieler auf seine Ansprüche
verzichte, könne er ablösefrei wechseln./ujo/DP/jha

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