17.05.2024 15:06:33 - EQS-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der -2-

DJ EQS-HV: Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2024 in Landau an der Isar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

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EQS-News: Einhell Germany AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Einhell Germany AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.06.2024 in Landau an der Isar mit dem
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
2024-05-17 / 15:06 CET/CEST
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch EQS News
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Einhell Germany AG Landau an der Isar ISIN DE0005654909 / DE0005654933 Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Freitag, den 28. Juni 2024, um 10:00 Uhr
(Mitteleuropäische Sommerzeit - MESZ) in der Stadthalle Landau,
Stadtgraben 3, 94405 Landau an der Isar, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2023, Vorlage des Lageberichts für die Einhell Germany AG und des Konzernlageberichts für den Einhell
Konzern, des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuchs
(HGB) sowie Vorlage des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
1.
Die vorgenannten Unterlagen sind nach den aktienrechtlichen Vorschriften der Hauptversammlung zugänglich
zu machen. Zu Tagesordnungspunkt 1 ist keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen bereits am 18. April 2024 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt hat.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der Einhell Germany AG ausgewiesenen
Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von Euro 53.897.633,14 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,84 je Stammaktie auf Stück 2.094.400
dividendenberechtigte Stammaktien.                                             Euro 5.948.096,00 
2.            Ausschüttung einer Dividende von Euro 2,90 je Vorzugsaktie auf Stück 1.680.000 
dividendenberechtigte Vorzugsaktien.                                           Euro 4.872.000,00 
Vortrag auf neue Rechnung                                                      Euro 43.077.537,14 
Bilanzgewinn                                                                   Euro 53.897.633,14 

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Die Dividende ist am 3. Juli 2024 zahlbar.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung für das Geschäftsjahr

2023 zu erteilen.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung für das

Geschäftsjahr 2023 zu erteilen.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 sowie des

Prüfers für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Geschäftsjahr 2024

Der Aufsichtsrat schlägt vor, wie folgt zu beschließen:

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Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungs-gesellschaft,
a) Nürnberg, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024
gewählt.
Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft,
5. Nürnberg, wird mit Wirkung zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der sog. Corporate
Sustainability Reporting Directive ("CSRD"; Richtlinie (EU) 2022/2464) in deutsches Recht
("CSRD-Umsetzungsgesetz") zum Prüfer einer Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne des
CSRD-Umsetzungsgesetzes für das Geschäftsjahr 2024 bestellt. Der Aufsichtsrat wird
b) angewiesen, diesen Beschluss nur dann zu vollziehen, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz
eine etwaige für das Geschäftsjahr 2024 zu erstellende Nachhaltigkeitsberichterstattung im
Sinne des CSRD-Umsetzungsgesetzes extern durch einen von der Hauptversammlung zu
bestellenden Prüfer zu bestätigen ist und wenn das CSRD-Umsetzungsgesetz insoweit keine
Regelung für das Geschäftsjahr 2024 vorsieht, welche die Bestellung des Prüfers der
Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne des CSRD-Umsetzungsgesetzes durch die
Hauptversammlung, ohne ein gerichtliches Verfahren, entbehrlich machen würde.
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Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Nach § 162 des Aktiengesetzes (AktG) haben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich einen klaren und

verständlichen Bericht über die im letzten Geschäftsjahr jedem einzelnen gegenwärtigen oder früheren

Mitglied des Vorstands und des Aufsichtsrats von der Gesellschaft und von Unternehmen desselben Konzerns

(§ 290 HGB) gewährte und geschuldete Vergütung (Vergütungsbericht) zu erstellen.

Der Vergütungsbericht der Einhell Germany AG für das Geschäftsjahr 2023 wurde gemäß § 162 Abs. 3 AktG 6. durch den Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und

2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht

beigefügt.

Nach § 120a Abs. 4 AktG ist der geprüfte Vergütungsbericht der Hauptversammlung zur Billigung

vorzulegen. Das Votum der Hauptversammlung über die Billigung des Vergütungsberichts hat empfehlenden

Charakter.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nachfolgend dargestellten und nach § 162 AktG erstellten

und geprüften Vergütungsbericht der Einhell Germany AG für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen.

Vorstandsvergütungsbericht 2023 der Einhell Germany AG

Der Vergütungsbericht stellt klar und verständlich die den gegenwärtigen und früheren Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates der Einhell Germany AG im Geschäftsjahr 2023 (01.01.2023 -31.12.2023) individuell gewährte und geschuldete Vergütung dar und erläutert diese. Er richtet sich nach den Erfordernissen des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB), der deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS). Darüber hinaus enthält der Bericht ausgewählte Angaben im Einklang mit den Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUGII) vom 12. Dezember 2019 sowie den Anforderungen des deutschen Aktiengesetzes (AktG). Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Bericht bei Personenbezeichnungen die männliche Form verwendet. Sie steht stellvertretend für Personen jeglichen Geschlechts. Auf Grund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Bericht nicht genau zur angegebenen Summe addieren und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Werte widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

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A. RÜCKBLICK AUF DAS GESCHÄFTSJAHR AUS VERGÜTUNGSSICHT
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Das Geschäftsjahr 2023 stand im Zeichen hoher Inflationsraten, eines schwachen Wirtschaftswachstums, dem anhaltenden Ukraine-Krieg sowie des neu aufgeflammten Nahost-Konflikts. Es mehrten sich die Anzeichen für eine Entspannung bei den Preisen für Rohstoffe und für Frachten. Auch die Anzeichen für eine Verbesserung der Verfügbarkeit von Frachtkapazitäten schien von positiven Tendenzen abgelöst zu werden, bis die Huthi-Milizen im Roten Meer begonnen haben Frachtschiffe anzugreifen. Seitdem meidet ein Großteil der Containerschiffe die Meerenge zwischen dem Golf von Aden und dem Roten Meer. Die Alternativroute um den afrikanischen Kontinent herum führt zu längeren Transitzeiten von etwa 14 Tagen. Der Konsum durch die Endverbraucher war aufgrund der hohen Kosten- und Preissteigerungen für die Ausgaben des alltäglichen Bedarfs auch im Geschäftsjahr 2023 eher zurückhaltend. Es folgte somit ein für die Baumarktbranche herausforderndes Jahr mit allgemein rückläufigen Verkaufszahlen. Trotz dieses schwierigen Jahres für die Baumarktbranche ist es Einhell gelungen, ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen.

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B. ZUSTÄNDIGKEIT ZUR FESTLEGUNG DER VORSTANDSVERGÜTUNG
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 17, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)

Das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Bei Bedarf kann der Aufsichtsrat externe Berater hinzuziehen. Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem wird der Hauptversammlung zur Billigung vorgelegt. Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Einhell Germany AG gilt seit dem Geschäftsjahr 2021 und wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 18. Juni 2021 mit einer Mehrheit von 100 % gebilligt. Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrates der Einhell Germany AG gilt seit dem Geschäftsjahr 2023 und wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Juni 2023 mit einer Mehrheit von 100 % gebilligt. Die Hauptversammlung hat am 23. Juni 2023 den nach § 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für 2022 gebilligt.

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C. VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND ODER IM AUFSICHTSRAT
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Im Betrachtungszeitraum gab es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der Einhell Germany AG.

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D. WIE WIRD DIE STATEGIE IN DER VORSTANDSVERGÜTUNG ABGEBILDET
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Die auf Wachstum ausgerichtete Strategie der Einhell Germany AG zielt auf Aufbau von Einhell als A-Marke im DIY und dem weiteren Ausbau der Marktpräsenz in den internationalen Fokusmärkten sowie einer technologischen, distributiven und marketingseitigen Expansion. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass Einhell mit dieser Strategie zukunftsfähig aufgestellt ist. Das System der Vorstandsvergütung leistet einen Beitrag zur Förderung dieser Geschäftsstrategie. Die Vorstandsmitglieder sollen durch die Ausgestaltung des Vergütungssystems dazu motiviert werden, die niedergelegten strategischen Ziele zu erreichen. Das System fördert Innovationen und setzt Anreize für eine wertschaffende und langfristige Entwicklung der Gesellschaft bei gleichzeitiger Vermeidung unverhältnismäßiger Risiken.

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E. WIE WAR DIE PERFORMANCE IM GESCHÄFTSJAHR 2023
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Leichter Umsatzrückgang im Einhell-Konzern Der Einhell-Konzern konnte seinen Umsatz im Vorjahresvergleich nicht steigern. Der Konzernumsatz für das Geschäftsjahr 2023 sank leicht von 1.032,5 Mio. EUR auf 971,5 Mio. EUR. Damit konnte der Einhell-Konzern den angegebenen Prognosewert für das Geschäftsjahr 2023, bei dem der Vorstand zu Beginn des Jahres 2023 von einer Steigerung der Umsätze um ca. 3 % auf 1.060 Mio. EUR ausging, nicht erreichen. Im ersten Quartal lagen die Umsätze des Einhell-Konzerns deutlich unter dem Vorjahr. Die Umsätze sanken von 292,3 Mio. EUR im vergleichbaren Vorjahresquartal auf 249,9 Mio. EUR. Die Umsätze im zweiten Quartal bewegten sich mit 276,0 Mio. EUR auf Vorjahresniveau (271,4 Mio. EUR), dadurch konnte man im Jahresvergleich deutlich aufholen. Nachdem sich der erfreuliche Geschäftsverlauf aus dem zweiten Quartal nicht weiter fortsetzte, konnten die Umsätze im dritten Quartal nicht weiter gesteigert werden. Die Umsätze bewegten sich mit 229,9 Mio. EUR unter Vorjahresniveau (242,0 Mio. EUR). Im vierten Quartal entwickelten sich die Umsätze im Vergleich zum Vorjahr eher verhalten. Die Umsätze gingen von 226,8 Mio. EUR auf 215,7 Mio. EUR zurück. Im Geschäftsjahr 2023 konnte ein für den Einhell-Konzern erfreulicher Umsatz erzielt werden, auch wenn die ausgegebene Prognose nicht ganz erreicht werden konnte. Der Einhell-Konzern konnte im Geschäftsjahr 2023 die Umsätze nicht steigern. Erfreulich ist die weiter hohe Nachfrage nach den Power X-Change Produkten, deren Anteil am Konzernumsatz nunmehr 44 % (i. Vj. 40 %) beträgt. Dem im Vergütungssystem verankerten Grundsatz folgend, dass besondere Leistungen angemessen honoriert werden und Zielverfehlungen zu einer signifikanten Reduktion der Vergütung der Vorstandsmitglieder führen sollen ("Pay for Performance"), spiegelt sich das Verfehlen des Planergebnisses der Einhell Germany AG im Geschäftsjahr 2023 auch in der variablen Vergütung des Vorstandes wider.

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F. BESTANDTEILE UND STRUKTUR DER VORSTANDSVERGÜTUNG
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Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Einhell Germany AG setzt sich aus festen und variablen Bestandteilen zusammen. Dabei umfasst die feste, erfolgsunabhängige Vergütung die Grundvergütung sowie die Nebenleistungen und die Versorgungszusage. Die festen Bestandteile werden im Dienstvertrag in ihrer Höhe verankert und weisen ggf. vereinbarte Anpassungen während der Vertragslaufzeit auf. Erfolgsabhängig und somit variabel werden die kurzfristig variable Vergütung (EBT-Beteiligung) sowie die auf die Förderung der Strategie ausgerichtete variable Vergütung (individuelle funktionsabhängige Ziele) gewährt. Das System der Vorstandsvergütung wird zudem durch angemessene und marktübliche Zusagen im Zusammenhang mit dem Beginn und der Beendigung der Tätigkeit im Vorstand ergänzt. Die nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über die wesentlichen Bestandteile und die Ausgestaltung des Systems zur Vergütung der Vorstandsmitglieder der Einhell Germany AG. Der Aufsichtsrat legt jeweils für das bevorstehende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit dem Vergütungssystem die Höhe der Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied fest. Dies erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarungen und der Abstimmung des Budgets und der strategischen Projekte des Konzerns, deren KPIs Grundlage der variablen Vergütung (EBT-Beteiligung und Förderung der Strategie) darstellen. Dabei berücksichtigt er neben einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des Vorstandsmitglieds auch die wirtschaftliche Lage sowie den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens.

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G. Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
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Der nachfolgende Teil beschreibt die konkrete Anwendung des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands der Einhell Germany AG im Geschäftsjahr 2023. Er enthält detaillierte Informationen und Hintergründe zur Gesamtvergütung des Vorstands, zur Zielsetzung und Zielerreichung der variablen Vergütung sowie individualisierte Angaben zur Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023.

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1. Zielvergütung
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Auf Basis der strategischen Planungen, welche sich letztendlich in der Festlegung der Umsatz- und Ertragsplanung sowie der Budgets niederschlagen, ergaben sich für das Geschäftsjahr 2023 die folgenden Zielvergütungen der einzelnen Vorstandsmitglieder:

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2. Maximalvergütung
Die Maximalvergütung ist auf alle Komponenten der Vorstandsvergütung festgelegt.
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Die Maximalvergütung wird jährlich vom Aufsichtsrat für jedes Vorstandsmitglied gemäß § 87 a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 AktG festgelegt. Die Maximalvergütung entspricht für das jeweilige Vorstandsmitglied der Summe des maximalen Zuflusses aller Vergütungsbestandteile für das betreffende Geschäftsjahr und berechnet sich durch Addition von Grundvergütung, Nebenleistungsmaximum sowie dem zweifachen durchschnittlichen Bonus-Betrages der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei in Bezug auf das Vergütungssystem (von Hauptversammlung gebilligt am 18.06.2021) abgeschlossenen Vorstandsverträgen ist die Maximalvergütung in diesen als fester Bestandteil verankert.

Die theoretische Maximalvergütung der Vorstände betrug im Geschäftsjahr 2023

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?             für den Vorsitzenden des Vorstandes, Andreas Kroiss:                           13.330.478,68 EUR 
?             für den Finanzvorstand, Jan Teichert:                                          2.778.338,08 EUR 
?             für den Vorstand Technik; Produktion; Qualität und SCM, Dr. Markus Thannhuber: 2.550.117.03 EUR 
?             für den Vorstand IT und Digitalisierung, Dr. Christoph Urban:                  766.903.06 EUR 

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Wie aus der nachfolgenden Darstellung der Gesamtvergütung für 2023 zu ersehen ist, wurde bei keinem der Vorstände die theoretische Maximalvergütung erreicht.

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3. Gesamtvergütung 2023
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Die Gesamtvergütung aller Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2023 beträgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen 10.871.855,20 EUR (im Vj. 12.072.544,54 EUR); dies entspricht einer Reduktion von 9,95%. Von der Gesamtvergütung entfielen 1.433.846,59 EUR (im Vj. 1.384.294,92 EUR) auf die Grundvergütung, 6.613.050,94 EUR (im Vj. 7.551.038,71 EUR) auf die EBT-Beteiligung und 2.824.957,66 EUR (im Vj. 3.137.210,91 EUR) auf die Förderung der Strategie ausgerichteten variablen Vergütungsbestandteile. Durch die variablen Vergütungskomponenten der EBT-Beteiligung partizipieren die Vorstände an positiven Entwicklungen genauso wie an rückläufigen Erträgen. Trotz der im Vergleich zur Konjunktur und speziell der Entwicklung in der DIY-Branchen positiv zu bewertenden Performance des Einhell Konzerns, reduziert sich die variable Vergütung der Vorstände entsprechend zum Rückgang des EBT.

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4. Änderungen und Anpassungen
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(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

May 17, 2024 09:06 ET (13:06 GMT)
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
EINHELL GERMANY VZO O.N. 565493 Frankfurt 188,800 28.06.24 13:41:13 +5,800 +3,17% 0,000 0,000 186,800 188,800

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