28.05.2024 16:58:28 - dpa-AFX: ROUNDUP: Streifen auf bestimmter Nike-Sporthose verletzen Adidas-Markenrechte

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Sind die Streifen auf bestimmten Nike-Sporthosen
nur Deko oder sehen sie schon nach Adidas aus? Das
Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in einem Markenrechtsstreit zwischen den
beiden Sportartikel-Riesen zu entscheiden, bei dem es um fünf Nike-Hosen mit
Seitenstreifen ging. Sein Urteil: Nike darf in Deutschland eine bestimmte
Sporthose wegen großer Ähnlichkeit mit dem Drei-Streifen-Design des Konkurrenten
Adidas nicht mehr anbieten.

Bei den vier anderen Hosen wies das Gericht die Markenrechts-Klage von
Adidas zurück und änderte damit ein Urteil der Vorinstanz. Bei diesen Hosen sah
das Oberlandesgericht anders als das Landgericht Düsseldorf ausreichend
Unterschiede zum Adidas-Design. "Nicht jedes Seitenstreifenmuster auf Sporthosen
ist zu untersagen", stellte das Gericht fest. Die Entscheidung (Az. I-20 U
120/23) ist rechtskräftig. Nike und Adidas äußerten sich auf Anfrage zunächst
nicht.

Bei den fünf Hosen hatte Adidas 2022 seinen Markenschutz verletzt gesehen
und geklagt. Das Landgericht Düsseldorf untersagte Nike daraufhin per Beschluss,
die Hosen in Deutschland anzubieten. Die US-Firma legte Widerspruch ein. Im
September 2023 bestätigte das Landgericht die Entscheidung, woraufhin Nike in
Berufung ging.

Gericht: "LA Lakers Courtside Pants" verletzt Markenrechte

Bei der in Deutschland jetzt weiterhin verbotenen Sporthose namens "LA
Lakers Courtside Pants" würden die Markenrechte von Adidas verletzt, so das
Gericht. Die auf der Hose angebrachten drei Streifen seien der
Drei-Streifen-Kennzeichnung der Adidas AG so ähnlich, dass die Zielgruppen sie
nicht nur als dekoratives Element, sondern als Produktkennzeichen auffassen
würden. Daran ändere auch das auf der Hose angebrachte Nike-Logo "Swoosh"
nichts, das wegen seiner farblichen Gestaltung und Größe nicht maßgeblich
wahrgenommen werde.

Drei der vier anderen, jetzt wieder erlaubten Hosen seien mit einem großen,
deutlich sichtbaren "Swoosh" versehen und verfügten nur über zwei statt drei
Streifen. Diese verliefen zwar parallel, aber mit einem nur geringen Abstand
zueinander entlang der Seitennaht. Die Zielgruppen würden hier nicht annehmen,
dass neben dem Logo auch den Streifen die Funktion zukomme, auf den Hersteller
hinzuweisen, so das Gericht.

Die vierte jetzt erlaubte Hose weise zwar drei parallel zueinander
verlaufende Streifen an der Außenseite auf. "Aufgrund ihres geringen Abstands
zueinander kämen die drei Streifen aber nicht isoliert zur Geltung, sondern
erschienen wie ein einheitliches Zierband." Auch sei das Band in den Club-Farben
eines Fußballvereins gehalten. "Angesichts dessen wecke die angegriffene
Gestaltung keine Assoziationen an die Drei-Streifen-Kennzeichnung der Adidas
AG", entschied der 20. Zivilsenat.

Schon mehrfach Streit um Streifen-Verwendung

In der Vergangenheit hatte es wegen der Streifen schon mehrfach
Rechtsstreitigkeiten gegeben. Im Jahr 2019 unterlag Adidas vor dem Gericht der
Europäischen Union. Dieses hatte entschieden, dass die drei Streifen von Adidas
nicht in jeder Form und Ausführung markenrechtlich geschützt seien. Ein Jahr
zuvor errang Adidas einen Erfolg. Hintergrund war damals der Versuch eines
Wettbewerbers, Schuhe mit zwei parallelen Querstreifen beim EU-Markenamt
schützen zu lassen.

Einen Streit mit Nike hatte es bereits im Jahr 2005 gegeben. Damals setzte
Adidas durch, dass Hosen-Modelle des US-Unternehmens mit einer
Zwei-Streifen-Kennzeichnung die Markenrechte verletzen und nicht mehr verkauft
werden dürfen./tob/DP/stw
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
NIKE INC. B 866993 Xetra 89,370 20.06.24 17:04:16 +0,830 +0,94% 89,370 89,500 88,420 88,540
ADIDAS AG NA O.N. A1EWWW Xetra 220,700 20.06.24 17:04:41 +5,700 +2,65% 220,700 220,800 215,500 215,000

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