16.07.2024 06:11:55 - dpa-AFX: POLITIK: Buschmann sieht Chancen für Legalisierung der Eizellenspende

BERLIN (dpa-AFX) - Nach Einschätzung von Bundesjustizminister Marco
Buschmann könnte noch vor der nächsten Bundestagswahl ein Vorschlag für eine
Legalisierung der Eizellenspende in Deutschland kommen. Eine entsprechende
Reform würde Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch unterstützen.

Zu der ebenfalls diskutierten Reform des Abtreibungsparagrafen 218 im
Strafgesetzbuch erwartet der FDP-Politiker dagegen keine schnelle Einigung.
"Beim Schwangerschaftsabbruch stellen sich besonders schwierige
verfassungsrechtliche Fragen", sagt Buschmann der Deutschen Presse-Agentur.
Hierzu gebe es innerhalb der Regierungsfraktionen und in der Gesellschaft sehr
unterschiedliche Perspektiven.

"Bei der Eizellenspende sehe ich deutlich mehr Übereinstimmungen", erklärt
er. Hier sei auch klar: "Eine Erlaubnis der Eizellenspende wäre mit dem
Grundgesetz vereinbar."

"Keine überragenden medizinischen oder psychologischen Risiken"

Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP aus dem Jahr 2021 gibt es zu
beiden Punkten keine Festlegung, sondern nur den erklärten Willen, sich mit
diesen Fragen zu beschäftigen. Wörtlich heißt es in der Vereinbarung: "Wir
setzen eine Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und
Fortpflanzungsmedizin ein, die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch
außerhalb des Strafgesetzbuches sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der
Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen wird."

Im April hat die Kommission schließlich ihre Empfehlungen ausgesprochen. Sie habe herausgearbeitet, dass es "keine überragenden medizinischen oder
psychologischen Risiken gebe, die gegen eine Legalisierung sprechen", sagt der
Justizminister. Das lege auch ein Blick in andere europäische Länder nahe, wo
die Eizellenspende legal sei. "Aus meiner persönlichen Sicht sprechen deshalb
gute Gründe dafür, das kategorische Verbot der Eizellenspende in Deutschland
aufzuheben", sagt Buschmann der dpa.

Kommission will Bedingungen für Eizellenspende

Bei anspruchsvollen rechtsethischen Fragen entspreche es allerdings guter
Tradition, dass Gesetzentwürfe nicht von der Bundesregierung, sondern aus der
Mitte des Bundestags vorgelegt würden. Innerhalb der Regierungsfraktionen gebe
es den Wunsch, das auch in diesem konkreten Fall so zu handhaben. "Das
respektiere ich", betont Buschmann.

Die Expertenkommission legt auch nahe, Schwangerschaftsabbrüche in der
Frühphase der Schwangerschaft künftig nicht mehr unter Strafe zu stellen. Die
bislang bestehende Beratungspflicht vor einem Abbruch stellt sie infrage. Für
die Eizellenspende nennt sie Bedingungen: Der Handel mit Eizellen sollte etwa
unzulässig bleiben. Das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung müsse
abgesichert werden./abc/DP/zb

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