25.06.2024 16:34:28 - dpa-AFX: Merz für mehr Arbeitsanreize für ukrainische Flüchtlinge

BERLIN (dpa-AFX) - Die Union dringt darauf, dass Kriegsflüchtlinge aus der
Ukraine in Deutschland schneller in Beschäftigung kommen. "Wir müssen uns darum
bemühen, diese Flüchtlinge, die hier sind und längere Zeit hier bleiben, auch
besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren", sagte Fraktionschef Friedrich Merz
am Dienstag in Berlin. "Wir brauchen sie, und dafür müssen die richtigen Anreize
gesetzt werden." Das sei eine Aufgabe der Politik und nicht in erster Linie der
Flüchtlinge.

Wie sonst auf dem Arbeitsmarkt gelte auch für sie, dass das Bürgergeld nicht die richtigen Anreize gebe, sich einer Beschäftigung zuzuwenden. Daher müsse
eine Diskussion darüber geführt werden - und zwar so, dass man den Menschen, die
vor dem Krieg geflohen seien, gerecht werde. "Deren Schutz in Deutschland darf
nicht infrage stehen", sagte Merz. Es gehe um die arbeitsfähigen Flüchtlinge,
nicht um Kinder und Ältere. Der CDU-Chef betonte: "Wir stehen dazu, dass wir der
Ukraine auch in Zukunft helfen werden." Das gelte für die Unterstützung des
Landes selbst. "Und das Gleiche gilt für die Flüchtlinge, die bei uns sind."

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt hatte am Wochenende gefordert,
Flüchtlinge auch in sichere Gebiete in der Ukraine zurückzuschicken, wenn sie in
Deutschland keine Arbeit annehmen. "Es muss jetzt über zwei Jahre nach
Kriegsbeginn der Grundsatz gelten: Arbeitsaufnahme in Deutschland oder Rückkehr
in sichere Gebiete der West-Ukraine", sagte er der "Bild am Sonntag".

Dobrindt sagte am Dienstag, Deutschland werde seiner humanitären
Verantwortung auch weiterhin nachkommen. "Dazu gehört aber auch, dass
Arbeitsaufnahme als Teil eines Integrationsprozesses gelingen kann." Das
"Grundübel" einer bisher mangelnden Arbeitsaufnahme sei das Bürgergeld.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können seit Juni 2022 Leistungen der
Grundsicherung (heute Bürgergeld) erhalten - anstelle der geringeren Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darauf hatten sich Bund und Länder damals
verständigt. Begründet wurde die Änderung auch damit, dass Flüchtlinge aus der
Ukraine direkt Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben und keine Entscheidung
wie bei Asylbewerbern abwarten müssten./sam/DP/jha

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