01.07.2024 15:49:26 - dpa-AFX: ROUNDUP: EU-Kommission nimmt Facebook-Konzern Meta ins Visier

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Der Internet-Konzern Meta verstößt mit
seinem Modell "Pay for Privacy" aus Sicht der EU-Kommission gegen digitale
Regeln. Nach Ansicht der Brüsseler Behörde ist es nicht mit EU-Recht vereinbar,
dass sich Nutzer von Facebook und Instagram zwischen einer monatlichen Gebühr
für eine werbefreie Version und einer kostenfreien Version mit personalisierter
Werbung entscheiden müssen.

Das Modell des Mutterkonzerns Meta erlaube nicht, sich für einen Dienst zu
entscheiden, der weniger persönliche Daten verwende, ansonsten aber gleichwertig
sei, teilte die Brüsseler Behörde nach einer ersten Untersuchung mit. Außerdem
erlaube das Modell den Nutzern nicht, ihr Recht auf freie Zustimmung ihrer
personenbezogenen Daten auszuüben.

Meta weist Vorwürfe zurück

Ein Sprecher des Unternehmens sagte auf Anfrage, dass das Modell "Pay for
Privacy" im Einklang mit dem Gesetz über digitale Märkte (DMA) stehe. "Wir
freuen uns auf einen weiteren konstruktiven Dialog mit der Europäischen
Kommission, um diese Untersuchung zu einem Abschluss zu bringen."

Die Kommission betonte, dass ihre Untersuchungen noch nicht abgeschlossen
seien. Die vorläufigen Feststellungen der Brüsseler Behörde gehen auf ein
Verfahren gegen Meta zurück, das die Kommission im März eingeleitet hatte. Meta
hat nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakte einzusehen und schriftlich darauf
zu antworten.

Seit Anfang März müssen sich Firmen an den DMA halten. Er soll für mehr
Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen.
Die Grundannahme dabei ist, manche große Plattformbetreiber seien so mächtig
geworden, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten. Der DMA soll dies mit
Regeln für die sogenannten Gatekeeper (Torwächter) aufbrechen. Darunter sind die
US-Schwergewichte Apple , Amazon , Microsoft
, Alphabet und Meta.

Mögliche Konsequenzen für Meta

Die Kommission will das im März eröffnete Verfahren innerhalb eines Jahres
abschließen. Je nach Ergebnis der Untersuchung müssen die betroffenen Firmen
Maßnahmen ergreifen, um Bedenken der Behörde auszuräumen. Wer sich nicht an das
Gesetz hält, kann mit einer Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des weltweiten
Gesamtumsatzes belangt werden. Bei Wiederholungstätern sind 20 Prozent
möglich./svv/DP/jha
Name WKN Börse Kurs Datum/Zeit Diff. Diff. % Geld Brief Erster Schluss
APPLE INC. 865985 Frankfurt 203,950 03.07.24 17:43:30 -1,050 -0,51% 203,650 203,750 204,950 205,000
AMAZON.COM INC. DL-,01 906866 Frankfurt 183,120 03.07.24 17:47:31 -3,040 -1,63% 182,860 183,160 186,980 186,160
MICROSOFT DL-,00000625 870747 Frankfurt 425,600 03.07.24 17:34:21 -1,500 -0,35% 424,800 424,950 427,950 427,100
META PLATF. A DL-,000006 A1JWVX Frankfurt 471,250 03.07.24 17:27:02 -2,550 -0,54% 471,750 472,200 473,050 473,800
ALPHABET INC.CL.A DL-,001 A14Y6F Frankfurt 171,680 03.07.24 17:17:02 -0,820 -0,48% 171,880 172,020 172,980 172,500

© 2000-2024 DZ BANK AG. Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen | Impressum
2024 Infront Financial Technology GmbH