17.05.2024 06:30:04 - dpa-AFX: ROUNDUP/Niederlage vor Gericht: Ampel muss Klimaschutzprogramm nachschärfen

BERLIN (dpa-AFX) - Neue Niederlage für die Ampel-Koalition im Ringen um den
Klimaschutz: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
muss die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen. Die bisher
aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen,
urteilten die Richter am Donnerstagabend - und gaben damit zwei Klagen der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt.

Das Urteil könnte weitreichende Folgen für die Politik der Ampel-Regierung
haben - sofern es umgesetzt werden muss. Denn die Bundesregierung kann noch in
Revision gehen. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht erneut am Zug. Auf
Anfrage wollte sich die Bundesregierung am Abend zunächst nicht zu ihrem
weiteren Vorgehen äußern.

In seiner bisherigen Form erfülle das im vergangenen Oktober beschlossene
Programm nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben, sagte die Vorsitzende
Richterin Ariane Holle in ihrer Urteilsbegründung (Aktenzeichen OVG 11 A 22/21
und OVG 11 A 31/22). Schon jetzt sei absehbar, dass von 2024 bis 2030 viele
Sektoren die zulässigen Mengen an ausgestoßenen Treibhausgasen überschreiten
werden - voraussichtlich mit Ausnahme der Landwirtschaft.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte der Deutschen Presse-Agentur zu dem Urteil: "Heute ist ein guter Tag für den Klimaschutz." Die Bundesregierung
müsse nun rasch handeln und das Klimaschutzprogramm kurzfristig nachbessern.
Eine wesentliche Forderung seines Vereins ist ein Tempolimit von 100 Kilometern
pro Stunde auf Autobahnen, auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften Tempo
80 und innerorts Tempo 30.

Die Umwelthilfe war zuletzt schon einmal juristisch gegen die Klimapolitik
der Bundesregierung vorgegangen und errang im November 2023 einen Sieg. Damals
urteilte das OVG Berlin-Brandenburg, dass die Regierung ein Klima-Sofortprogramm
in den Sektoren Verkehr und Gebäude auflegen muss. Dagegen läuft die Revision
beim Bundesverwaltungsgericht.

Basis für die am Donnerstag verhandelten DUH-Klagen waren wie damals die
Vorgaben des Klimaschutzgesetzes für verschiedene Sektoren zur Minderung des
Ausstoßes an Treibhausgasen für die Jahre 2024 bis 2030. Zudem ist im Gesetz das
Ziel verankert, diese Emissionen in ihrer Gesamtheit bis 2030 um mindestens 65
Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Im Vorjahr waren rund 46 Prozent
Minderung erreicht.

Das Klimaschutzprogramm gilt als eine Art Gesamtplan der Bundesregierung, um diese Ziele zu erreichen. Es listet zahlreiche Maßnahmen in den Sektoren
Verkehr, Energie, Gebäude, Industrie und Landwirtschaft auf./kr/DP/zb

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