09.07.2024 21:14:28 - dpa-AFX: Gericht: Bafögsatz darf nicht unter Bürgergeld liegen

BERLIN (dpa-AFX) - Die Höhe des Bafögs für Studierende im Jahr 2021 hat nach
Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Höhe
des angesetzten Grundbedarfs im Jahr 2021 von 427 Euro sei zu niedrig gewesen,
weil sie signifikant niedriger gewesen sei als die Regelbedarfsstufe Hartz IV in
Höhe von 446 Euro, teilte das Gericht mit. Da das Verwaltungsgericht selbst
nicht befugt sei, die Verfassungswidrigkeit eines Parlamentsgesetzes
festzustellen, sei das Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur
Entscheidung vorgelegt worden.

Das Verwaltungsgericht entschied, dass die für Studierende geltenden
Bedarfssätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) in
verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen sind. Neben der Höhe des
Grundbedarfs sei auch die Höhe des Unterkunftsbedarfs von 325 Euro zu niedrig
gewesen, weil im Sommersemester 2021 bereits mehr als die Hälfte der
Studierenden monatliche Mietausgaben von 351 Euro, knapp 20 Prozent von 400 bis
500 Euro und weitere 20 Prozent von mehr als 500 Euro gehabt hätten. Zudem könne
als Vergleichsmaßstab nicht ein Gesamtschnitt der Unterkunftskosten im gesamten
Bundesgebiet genommen werden.

Das Verwaltungsgericht sieht darüber hinaus schwerwiegende methodische
Fehler bei der Festlegung der Bedarfssätze. Geklagt hatte eine heute 29 Jahre
alte Studentin, die ab 2016 an der Charité Medizin studierte./aky/DP/he

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