05.07.2024 15:08:17 - dpa-AFX: ROUNDUP: Mehr Spielraum für Kommunen bei Tempo-30-Zonen und Busspuren

BERLIN (dpa-AFX) - Busspuren, Fahrradwege und Tempo-30-Zonen können vor Ort
künftig leichter eingerichtet werden - und zum Schutz vor Auffahrunfällen kommen
strengere Vorgaben für Laster. Das sehen Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht
vor, denen der Bundesrat mit einigen Änderungen zugestimmt hat. Die Novelle der
Straßenverkehrsordnung wurde nun mit mehreren Monaten Verspätung besiegelt,
nachdem der Bundesrat ein zugrundeliegendes Gesetz ausgebremst und in den
gemeinsamen Vermittlungsausschuss mit dem Parlament geschickt hatte.

Die Neuregelungen sollen nach Plänen des Bundesverkehrsministeriums den
Rahmen für Entscheidungen vor Ort erweitern, für die bestimmte Voraussetzungen
bestehen. Verbessert werden soll damit auch das Miteinander von Autos, Bussen
und Bahnen, Radlern und Fußgängern. Ein Überblick:

Tempo 30

Die Anordnung von Tempo-30-Zonen soll leichter werden, und zwar nicht nur in Nebenstraßen, sondern auch auf Vorfahrtstraßen. Konkret geht es etwa um Straßen
an Spielplätzen. Bei Schulen soll es nicht nur direkt davor möglich sein,
sondern auch auf hochfrequentierten Schulwegen. Lücken zwischen zwei
Tempo-30-Zonen sollen flexibler geschlossen werden können, damit der Verkehr
leichter fließt. Bisher ist es bei Lücken bis 300 Meter möglich - künftig können
es bis zu 500 Meter sein.

Sonderspuren I

Sonderfahrstreifen oder extra Ampelschaltungen für Linienbusse werden
leichter möglich - ebenso das Bereitstellen "angemessener Flächen" für rollende
und abgestellte Fahrräder sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger.

Sonderspuren II

Ämter sollen auch Fahrstreifen zum Erproben klimafreundlicher Mobilität
einrichten können - etwa für E-Autos, Wasserstoff-Fahrzeuge oder Wagen, in denen
mehrere Insassen sitzen. Das soll auch der Sicherheit dienen, wenn mit solchen
Spuren unterschiedliche Geschwindigkeiten beim Anfahren gebündelt werden.

Parken

Zonen mit Parkausweisen für Autobesitzer aus dem Viertel seien ein
"wirksames Instrument zur Aussteuerung der Parkbelastung in städtischen
Quartieren". Künftig sollen sie nicht nur als Reaktion auf erheblichen
"Parkdruck" möglich sein - sondern schon für verkehrsplanerische und
städtebauliche Erwägungen geöffnet werden, um solchen Parkdruck gar nicht
eintreten zu lassen.

Ladezonen

Für gesonderte Parkflächen zum Be- und Entladen für private und gewerbliche
Zwecke soll es ein neues, einheitliches Verkehrszeichen geben. Das soll den
Parksuchverkehr und das Halten und Parken in zweiter Reihe eindämmen, das oft
den Verkehr stocken lässt und zu Unfällen führt. Die neuen blauen Schilder
sollen Ladezonen jeweils mit zeitlicher Beschränkung kennzeichnen, der Bereich
soll auch auf der Straße markiert werden können. Der Bundesrat stimmte für eine
Änderung, dass der passendere Begriff "Ladebereich" statt "Ladezone" auf das
Schild solle.

Sicherheit

Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen soll ein Verbot kommen, Notbremsassistenten
bei Geschwindigkeiten von mehr als 30 Kilometern pro Stunde abzuschalten. Vor
allem auf Autobahnen könne es oft zu schweren Unfällen kommen, wenn Lastwagen
etwa am Ende eines Staus auf Fahrzeuge auffahren, heißt es zur Begründung.
Solche Systeme warnen bei drohenden Kollisionen und verringern das Tempo
automatisch. Geregelt werden auch Ausnahmen für bestimmte Fahrzeuge./sam/DP/jha

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