17.05.2024 15:11:15 - dpa-AFX: Experte: Problem unfairen Wettbewerbs bei Shein und Temu nicht gelöst

KÖLN (dpa-AFX) - Für Verbraucherschützer ist es ein Erfolg: Die
Shopping-Portale Shein und Temu haben Unterlassungserklärungen unterzeichnet und
verpflichten sich, die monierten Verstöße abzustellen. Der Handelsexperte Kai
Hudetz sieht dennoch nach wie vor große Schwierigkeiten im Umgang mit den
Plattformen. "Die Probleme des unfairen Wettbewerbs sind damit nicht gelöst. Bei
Temu und Shein müssen hinsichtlich Sicherheit und Nachhaltigkeit die gleichen
Standards gelten wie bei anderen Anbietern innerhalb der EU", sagte der
Geschäftsführer des Kölner Handelsforschungsinstituts IFH am Freitag.

Es sei richtig, dass sich Shein und Temu gemäß dem Digitale-Dienste-Gesetz
der EU schärferen Richtlinien unterwerfen müssen. "Kernproblem bleibt, dass über
diese Plattformen Waren zu extrem niedrigen Preisen angeboten werden, die
zumindest in Teilen nicht unseren Anforderungen an Qualität und Nachhaltigkeit
genügen", sagte Hudetz. So fehle es vielfach an Zertifizierungen.

Auch bei Konsumenten gibt es Bedenken im Hinblick auf die Produkte von
Anbietern wie Temu und Shein. Eine repräsentative Umfrage des IFH zeigt: 62
Prozent der Befragten sehen ein großes Risiko, dass die Artikel von
minderwertiger Qualität sind. Das Shoppen ist demnach sehr preisgetrieben. Jeder
Zweite gibt an, bei Temu und Shein Produkte zu kaufen, die er oder sie sich
sonst nicht leisten kann. 43 Prozent kaufen seit dem starken Anstieg der
Inflation häufiger bei entsprechenden Online-Händlern. Zwei Drittel suchen dort
gezielt nach Schnäppchen. 54 Prozent machen dabei positive Erfahrungen mit den
Shopping-Portalen, bei Konsumenten unter 30 sind es sogar 74 Prozent.

Shein und Temu waren zuletzt vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
wegen mehrerer Verstöße abgemahnt worden. Dabei ging es unter anderem um
irreführende Rabatthöhen und manipulative Designs. Dazu zählen während des
Bestellens angezeigte Hinweise wie "Beeile dich! Über 126 Personen haben diesen
Artikel in ihrem Warenkorb." Beide Anbieter gaben daraufhin Erklärungen ab und
versicherten, die Handlungen künftig zu unterlassen und ihre deutsche Webseite
zu ändern. Falls sich ein Verstoß wiederholt, kann der Verband eine
Vertragsstrafe fordern./cr/DP/stk

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