16.05.2024 07:15:05 - dpa-AFX: ROUNDUP: Update für Cannabis-Gesetz und Grenzwert für Autofahrer

BERLIN (dpa-AFX) - Eineinhalb Monate nach der Freigabe von Cannabis für
Erwachsene bringt die Ampel nun im Bundestag wie zugesagt noch nachträgliche
Änderungen und Ergänzungen auf den Weg. Dazu gehören ein Grenzwert für
Autofahrer, ein Alkoholverbot am Steuer bei Cannabiskonsum, Regeln für
Fahranfänger und neue Bestimmungen für die ab Juli möglichen Anbauvereine.
Verhindert werden soll unter anderem, dass in Deutschland große
Cannabis-Plantagen entstehen. Dazu werden das gerade erst im April in Kraft
getretene Konsumcannabisgesetz, die Straßenverkehrsordnung, die
Fahrerlaubnisverordnung und die Bußgeldkatalogverordnung geändert.

Die Bundesländer hatten das Cannabis-Gesetz nur mit großen Bauchschmerzen im Bundesrat passieren lassen. Die Bundesregierung hatte ihnen dafür nachträgliche
Änderungen zugesagt. Die vorliegenden Gesetzentwürfe werden an diesem Donnerstag
im Bundestag noch nicht beschlossen, sondern erstmals debattiert. Der genaue
Zeitpunkt des Inkrafttretens ist noch offen. Vorgesehen ist Folgendes:

Grenzwert für Autofahrer

Ähnlich der 0,5-Promille-Marke beim Alkohol soll auch bei Cannabis ein
Grenzwert eingeführt werden. Bisher reicht schon der bloße Nachweis des
Wirkstoffes für Geldbußen oder Punkte in Flensburg, etabliert hatte sich in der
Rechtsprechung ein niedriger Wert von 1 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC -
der berauschende Cannabiswirkstoff) je Milliliter Blut. Künftig soll die Grenze
bei 3,5 Nanogramm liegen. Wer dann noch Auto fährt, der riskiert laut der im
Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderung des Bußgeldkatalogs in der Regel ein
Bußgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Die Bußgelder können aber auch
noch höher ausfallen. Der Entwurf nennt einen Rahmen bis 3000 Euro.

Vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol im Blut

Ab dem Wert von 3,5 Nanogramm "ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung beim Führen eines Kraftfahrzeuges
nicht fernliegend, aber deutlich unterhalb der Schwelle, ab welcher ein
allgemeines Unfallrisiko beginnt", heißt es. Der Grenzwert soll nicht für
Menschen gelten, die Cannabis wegen einer Krankheit verschrieben bekommen und
konsumieren.

Wie viele Züge an einem Joint zu einer THC-Konzentration in dieser Höhe
führen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Im Gesetzentwurf wird davon
ausgegangen, dass die Verkehrsbeeinträchtigung bei 3,5 Nanogramm bei
Gelegenheitskonsumenten ungefähr der entspricht, die jemand mit 0,2-Promille
Alkohol im Blut hat. Kontrolliert werden soll - soweit verfügbar, wie es heißt -
mit Speicheltests.

Mischkonsum vor der Autofahrt tabu und Cannabis-Verbot für Fahranfänger

Eingeführt werden soll außerdem ein Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten.
Wer am Joint zieht und dazu ein Bier trinkt, sollte das Auto lieber stehen
lassen. Wird die 3,5-Nanogramm-Grenze erreicht und zusätzlich Alkohol
nachgewiesen, drohen laut Gesetzentwurf in der Regel ein Bußgeld von 1000 Euro
und ein Monat Fahrverbot, der Bußgeldrahmen reicht sogar bis 5000 Euro. Dadurch
solle der "besonderen Gefährdung durch Mischkonsum von Cannabis und Alkohol"
Rechnung getragen werden. Für Fahranfänger in der Probezeit und
Führerscheinbesitzer unter 21 soll es wie schon beim Alkohol ein Cannabis-Verbot
geben. Es droht neben dem Punkt in Flensburg in der Regel ein Bußgeld von 250
Euro.

Plantagen-Verbot, Weiterbildung für Suchtberater und mehr Evaluation

Neben den verkehrsrechtlichen Anpassungen sollen die Regeln für die ab
Sommer möglichen Cannabis-Vereine und weitere Details geändert werden. Das hatte
die Ampel den Ländern zugesichert. Ab dem 1. Juli darf die Droge laut
Cannabis-Gesetz in speziellen Vereinen gemeinschaftlich angebaut und an
Vereinsmitglieder abgegeben werden. Um der Sorge entgegenzutreten, dass
plantagenartige Anbauflächen entstehen, sieht der vorliegende Gesetzentwurf vor,
dass Behörden Vereinen die Genehmigung verweigern dürfen, wenn deren
Anbauflächen oder Gewächshäuser "in einem baulichen Verbund" stehen oder dicht
beieinander sind. Zudem werden die Vorgaben für die Behörden vor Ort etwas
gelockert: Statt, wie aktuell noch vorgegeben, die Anbauvereine einmal jährlich
zu kontrollieren, heißt es nun, dies solle "regelmäßig" geschehen.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird dem Entwurf zufolge
künftig außerdem Weiterbildungen für Suchtpräventionsberater anbieten und die
Evaluation des Cannabis-Gesetzes wird ausgeweitet. So soll das umstrittene
Gesetz von "unabhängigen Dritten" nicht nur daraufhin untersucht werden, wie es
sich auf den Kinder- und Jugendschutz und das Konsumverhalten von Kindern und
Jugendlichen auswirkt, sondern auch daraufhin, ob die festgelegten Mengen für
den privaten Cannabis-Besitz und die Weitergabemengen der Anbauvereine die
richtige Größenordnung haben./jr/DP/zb

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