23.05.2024 15:02:49 - dpa-AFX: Zu wenig Info über Einkünfte: Brüssel eröffnet Verfahren gegen Berlin

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Weil Deutschland nicht transparent genug mit Einkünften
über digitale Plattformen umgegangen ist, leitet die EU-Kommission ein Verfahren
gegen die Bundesrepublik ein. Deutschland sowie auch Ungarn, Polen und Rumänien
hätten es versäumt, zeitnah Informationen über die von Unternehmen und
natürlichen Personen über digitale Plattformen erwirtschafteten Einkünfte
auszutauschen, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Die Kommission
sendet nun einen Brief mit den Vorwürfen nach Berlin und in die anderen
Hauptstädte. Die Länder haben zwei Monate Zeit, darauf zu reagieren.

Seit 2023 gelten in der EU neue Steuertransparenzregeln für Transaktionen
auf digitalen Plattformen wie beispielsweise Amazon oder dem Buchungsportal
Booking.com. Immer mehr Menschen und Unternehmen nutzten digitale Plattformen,
um Waren zu verkaufen oder Dienstleistungen anzubieten, hieß es bei der
Verabschiedung der Vorschriften von den EU-Ländern 2021. "Allerdings werden über
digitale Plattformen erzielte Einkünfte häufig nicht gemeldet und Steuern nicht
gezahlt, insbesondere wenn die digitalen Plattformen in mehreren Ländern
betrieben werden", hieß es in der Mitteilung. Dies führe zu Steuereinbußen in
den Mitgliedstaaten und verschaffe Händlern auf digitalen Plattformen einen
unlauteren Vorteil gegenüber traditionellen Unternehmen.

Den Regeln zufolge mussten Online-Plattformen Daten über die von Unternehmen und natürlichen Personen im Jahr 2023 erwirtschafteten Einkünfte erheben und
diese an den Mitgliedstaat, in dem sie ansässig sind, melden. Die
Mitgliedstaaten mussten dann diese Informationen anschließend bis zum 29.
Februar 2024 untereinander austauschen.

"Deutschland, Ungarn, Polen und Rumänien sind ihrer Verpflichtung zum
Austausch der notwendigen Informationen mit den Steuerbehörden anderer
Mitgliedstaaten nicht nachgekommen, wodurch diese ihre jeweiligen Steuergesetze
nicht in vollem Umfang durchsetzen können", hieß es nun von der EU-Kommission.

Reagieren die Länder nicht binnen zwei Monaten auf das
Aufforderungsschreiben, kann die Kommission eine sogenannte begründete
Stellungnahme abgeben und damit den nächsten Verfahrensschritt einleiten. Am
Ende eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens kann eine Klage vor dem
Europäischen Gerichtshof und eine Geldbuße stehen./rdz/DP/ngu

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