02.07.2024 06:29:37 - dpa-AFX: POLITIK: Ampel will härtere Regeln für pöbelnde Abgeordnete einführen

BERLIN (dpa-AFX) - Wer im Plenum des Bundestages andere Abgeordnete
persönlich beleidigt oder im Ausschuss herumschreit, soll dafür künftig stärker
sanktioniert werden können. Das sieht ein von Ampel-Politikern vereinbarter
Antrag vor, der den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP am Dienstag zur
Abstimmung vorgelegt wird. Darin wird festgehalten, dass in Zukunft automatisch
ein Ordnungsgeld fällig werden soll, wenn ein Parlamentarier innerhalb von drei
Sitzungswochen drei Ordnungsrufe kassiert.

Bisher heißt es in der Geschäftsordnung lediglich: "Wegen einer nicht nur
geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages kann der
Präsident gegen ein Mitglied des Bundestages, auch ohne dass ein Ordnungsruf
ergangen ist, ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen. Im
Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 2.000 Euro."

Ordnungsgeld soll auf 2.000 Euro angehoben werden

Die Höhe des Ordnungsgeldes soll nun außerdem verdoppelt werden - also auf
2.000 Euro steigen, beziehungsweise 4.000 Euro im Wiederholungsfall.

Geplant ist nach Angaben der Koalitionäre, dass über den Antrag am Mittwoch
in erster Lesung beraten werden soll. Vertreter der Regierungskoalition haben
der Deutschen Presse-Agentur berichtet, sie hätten sich mit der Unionsfraktion
zwar nicht auf einen gemeinsamen Antrag verständigen können, hielten aber weiter
an diesem Ziel fest.

"Wir wollen auch die Rechte der Oppositionsfraktionen erweitern: Von ihnen
verlangte öffentliche Anhörungen müssen künftig innerhalb von zehn
Sitzungswochen behandelt werden", sagt Filiz Polat von den Grünen. Bisher gab es
dazu keine zeitlichen Vorgaben. In dem Antrag wird zudem vorgeschlagen, in der
Geschäftsordnung den Satz zu ergänzen: "Jegliche beleidigenden oder
diskriminierenden, insbesondere rassistischen oder sexistischen Äußerungen oder
Verhaltensweisen gegenüber einem anderen Mitglied oder Dritten sollen
unterlassen werden."

Ausschussvorsitzende sollen bei Störungen durchgreifen können

Erweitert werden soll zudem das Instrumentarium der Ausschussvorsitzenden.
Laut Antrag soll der Vorsitz eine formelle ordnungsrechtliche Kompetenz
gegenüber Mitgliedern erhalten. Bei erheblichen Störungen soll der Vorsitzende
mit der Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit künftig den Störer von der
weiteren Beratung ausschließen können. Die Geschäftsordnung des Bundestages
stamme im Wesentlichen aus dem Jahr 1980, sagt Johannes Fechner (SPD). Eine
grundlegende Modernisierung sei notwendig. Es gehe auch darum, lebendigere
Debatten zu ermöglichen, betont Stephan Thomae (FDP). Beispielsweise sollten nun
auch in Aktuellen Stunden Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen zugelassen
werden./abc/DP/zb

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